Das hat mich auch am meisten irritiert. Wenn einer voll die grippe oder Covid hat,also Symptome, kann ich mich ihm/ihr ohne Gefahr nähern?
:weirdface
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Viele Fragen können sie schon stellen, aber sie nehmen die Antworten der Erwachsenen dann recht bereitwillig an. Für Kinder sind Erwachsene sowas wie Götter. immer überlegen, haben immer recht.
und das logische/abstrakte Denken kommt auch erst in der späteren Jugendzeit, gegen Ende der Pubertät. (und bei manchen: gar nie) gemeinsam mit dem kritischen Hinterfragen dessen, was die Erwachsenen einem so während der ganzen Kindheit erzählt haben.
Also ich fand es eher witzig (also dein Beitrag). Einige hier können halt nur noch stänkern (ist vom Kosten / Nutzen Verhältnis auch geschickt, mit wenig Aufwand / einem kurzen Satz ohne Erläuterung provoziert man dann eine Reaktion).
@Disci: Ernstgemeinte Frage, hast Du Kinder? Einiges was Du hier so schreibst deckt sich nämlich überhaupt nicht mit meinen Erfahrungen mit meinen Kindern (und mit der von Kindern die ich unterrichte - inzwischen auch schon sehr lange).
Danke. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir sagen, dass Du Kinder - egal welcher Altersstufe - massiv unterschätzt.
Kinderärzte fordern Ende der Maskenpflicht:
https://home.1und1.de/magazine/news/...hulen-36161274
Psyche und Immunabwehr - Stress schadet. *
https://www.faz.net/aktuell/wissen/k...-17559558.html
* außer bei Corona-Viren :cool:
Schon mal den Lehrplan Deutsch 8. Klasse gesehen?
https://www.gym8-lehrplan.bayern.de/.../id_26272.html
8. Klasse ist aber auch nicht 12 Jahre. Richtig ist, dass Kinder so ab 14/15 beginnen, Erwachsene zu hinterfragen. Und zu erkennen, dass die auch Fehler machen und nicht immer richtig liegen. Dann muss ich denen immer klar machen, dass das gut und gerne für andere Erwachsene gilt, nicht aber für mich.
Das ist dann auch die Phase, wo sich Jugendliche andere Vorbilder suchen an denen sie sich ausrichten, außerhalb von Schule und Elternhaus. Also Clique, ältere Jugendliche, im Verein, in Film und Fernsehen etc.
So ab 16/17 fangen sie dann auch an, ernsthaft in die Zukunft zu denken und zu planen.
Korrekt, Kinder kommen ja erst mit 6 Jahren in die Schule. Hatte gerade keinen Taschenrechner zur Hand :D
14./15. Lebensjahr kann ich bestätigen. In dem Alter habe ich wilde Diskussionen mit meinem Vater über KungFu-Filme im Fernsehen geführt und ebenso wüste Diskussionen mit meinem Deutschlehrer über die Auslegung von Romanvorlagen. In dem Alter ist man also sehr wohl zu eigenständigem Denken fähig und glaubt nicht alles, was einem gesagt wird.
Hier gehts aber eigentlich auch um Corona…
Intensivpfleger wegen Kritik am Gesundheitssystem vom Dienst gesperrt (er arbeitet bei einer Leihfirma, die private Klinik, bei der er tätig war will ihn nicht mehr, weil er "medial zu präsent war"):
https://www.tagesspiegel.de/berlin/a...b-global-de-DE
Krass, er hatte den Namen seines Arbeitgebers immer rausgehalten.Zitat:
...Die Reaktion der Klinik mache ihn traurig – gerade, weil er immer loyal gewesen sei. „Ich habe das Krankenhaus nie schlechtgemacht, nicht bestohlen, habe Interviews, die in oder vor der Klinik stattfinden sollten, immer abgelehnt – niemand sollte meinen Arbeitsplatz erkennen.“ Als sein Hund im Sterben lag, habe er sich trotzdem zum Frühdienst überreden lassen. „Das ist ein Schlag ins Gesicht." Die Hoffnung allerdings, dass es sich bei der Sperre lediglich um ein Missverständnis handele, habe er noch nicht aufgegeben....
Leider ganz normal. Von vielen großen Arbeitgebern darfst du keinerlei Loyalität erwarten.
Sollte vor das Arbeitsgericht (ok, laut Artikel nicht möglich) und parallel (geschieht wohl schon) massiven Druck über die (sozialen) Medien erzeugen.
Derweil in der Bananenrepublik:
https://www.faz.net/aktuell/rhein-ma...-17569235.html
Vielleicht gibt es ja eine gute und überzeugende Erklärung in dem Artikel, warum man weder weiß noch in Erfahrung bringt, wie viele Beamte geimpft sind; noch warum sie trotzdem Lohnfortzahlung erhalten. Dann ziehe ich die Bananenrepublik natürlich sofort zurück!
Das Thema hatten wir doch schon. Fazit: Beamte sind sowieso alle ganz dolle geimpft, deswegen ist es egal.
Bitte beim Thema bleiben
MaddinG hat seine Abwesenheit hier gut genutzt:
Zitat:
Corona-Impfskeptiker überraschen bei Wahl in Oberösterreich
Überraschung bei den Landtagswahlen am Sonntag in Oberösterreich: Die Corona-Impfskeptiker der Liste Menschen-Freiheit-Grundrechte (MFG) schaffen es bei ihrem ersten Antreten problemlos in den Landtag. Nach ersten Hochrechnungen kommen sie auf rund sieben Prozent der Stimmen. Die Hürde liegt bei vier Prozent.
https://www.gmx.net/magazine/news/co...reich-36208398
Was hat das mit Bananenrepublik zu tun? Wer geimpft ist, wird der jeweilige Dienstherr wissen. Und warum es "Lohnfortzahlung" gibt, hängt wohl mit dem Alimentationsprinzip des Berufsbeamtentums zusammen. Nach dem bekommen Beamte eben kein klassisches Gehalt wie Angestellte, sondern Bezüge oder gemeinhin Besoldung. Und die ist juristisch anders geregelt.
Schon interessant, wie man sich plötzlich hinter juristischen Feinheiten verschanzt. Du findest es also ok, wenn „normale“ AN zum Impfen gepresst werden und Beamte nicht? Sonst bist du doch auch meistens der Meinung, dass dann eben ein Weg gefunden werden muss, wenn es um die Pandemiebekämpfung geht.
Hi,
Zitat:
Wer das Corona-Virus mit der Grippe vergleicht, gilt bislang bei der Regierung als gefährlicher Verharmloser der Pandemie!
Doch am Mittwoch kam der Corona-Grippe-Vergleich ausgerechnet aus dem Mund von Lothar Wieler (60), Präsident des Robert-Koch-Instituts (RKI)!
Corona und die Grippe „haben viele Gemeinsamkeiten“, sagte Wieler in der Bundespressekonferenz. BEIDE Atemwegs-Infektionen würden sich „überall dort verbreiten, wo Menschen zusammenkommen“. Und BEIDE seien „für ältere Menschen und auch für chronisch kranke Menschen ein Risiko“.
Zitat:
Gesundheitsminister Jens Spahn (41, CDU) äußerte sich in mehreren Punkten deutlich differenzierter als Wieler. Panikmache? Bei Spahn Fehlanzeige!
Schon „vor Corona“ sei das Gesundheitssystem an seine Grenzen gekommen, so der Minister. Es habe „milde Grippewellen und sehr heftige Grippewellen mit sehr starker Belastung der Intensivstationen“ gegeben.
Auch für die Kritik an der Maskenpflicht für Schüler zeigte Spahn – anders als Wieler – viel Verständnis. „Abends im Restaurant sitzen alle Erwachsenen stundenlang ohne Maske beieinander und in der Schule die Kinder ständig mit.“ Das sei zu diskutieren.
Zitat:
In der „Welt“ nimmt Hans-Jürgen Papier (78), Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, die Lockdowns ins Visier.
https://www.bild.de/politik/inland/p...0732.bild.htmlZitat:
Brisant: Der Rechts-Professor kritisiert auch „die Passivität der vom Volk gewählten Parlamente“. Denn: Vor allem die Bundestagsfraktionen von Union und SPD nickten zu oft nur ab, was die Bundesregierung ihnen vorlegte – anstatt überflüssige Lockdowns zu verhindern.
Der Ex-Richter fordert: „Schwerwiegende Freiheitsbeschränkungen aus bloßer Vorsorge sollte es künftig nicht mehr geben.“ Deutschland müsse sich „rechtsstaatlich wappnen“, so Papier. Um eine Wiederholung des Maßnahmen-Wahnsinns bei Epidemien zu verhindern!
Gruß
Alef
Quelle: https://www.t-online.de/region/muenc...unwirksam.htmlZitat:
Kritik an Regierung in München
Gericht erklärt erste Corona-Ausgangssperre für unwirksam
Das bayerische Verwaltungsgericht hat die erste Ausgangssperre in Bayern für unwirksam erklärt – und nennt die Ansicht der Regierung in München "unzutreffend".
Der erste Lockdown, der im März 2020 in Bayern verhängt wurde, war unwirksam. Das berichtet "Welt" in Berufung auf den bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Wobei nicht der gesamte Lockdown als unwirksam eingestuft wurde, sondern nur der Umfang der Ausgangsbeschränkung (§4 Abs.2 und 3 Infektionsschutzmaßnahmenverordnung)
Da ging es um die Frage, wann man das Haus verlassen darf:
Zitat:
(2) Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
(3) Triftige Gründe im Sinn des Abs. 2 sind insbesondere:
1.die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
2.die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden,
3.Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs (insbesondere Einrichtungen im Sinne von § 2 Abs. 4 Satz 2); nicht zur Deckung des täglichen Bedarfs gehört die Inanspruchnahme sonstiger Dienstleistungen wie etwa der Besuch von Friseurbetrieben,
4.der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
5.die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
6.die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
7.Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
8.Handlungen zur Versorgung von Tieren.
Eine IMO dümmliche Behauptung, die von einem eklatanten Mangel an Differenzierungsvermögen zeugt, bzw. davon, dass die Verkünder dieser Nachricht diesen bei ihrer Zielgruppe erwarten.
Nicht jeder Vergleich ist eine Verharmlosung.
Z.B. wenn man sagt, beides (Influenza und CoVid19) sind Viruserkrankungen die sich über ähnliche Mechanismen verbreiten.
Auch der Verweis auf diese Gemeinsamkeiten:
BEIDE Atemwegs-Infektionen würden sich „überall dort verbreiten, wo Menschen zusammenkommen“. Und BEIDE seien „für ältere Menschen und auch für chronisch kranke Menschen ein Risiko“.
mag für Querdenker und "Kritiker" eine sensationelle Neuigkeit darstellen, sollte aber IMO für halbwegs
gebildete bzw. bildungsfähige Menschen nach anderthalb Jahren Pandemie ein alter Hut sein.
Unabhängig von dem Artikel, wurde das auch schon anderswo diskutiert:
Beamte erhalten kein Entgelt für eine erbrachte Arbeitsleistung sondern Zahlungen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten (Alimentation):
Der Dienstherr ist verpflichtet, Beamte sowie ihre Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang und ihrer Qualifikation, nach der mit ihrem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
https://de.wikipedia.org/wiki/Alimen...nzip#Bedeutung
Also fast so was, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen.
Man sollte sich IMO auch anschauen, wer was bezahlt, bzw. um was für Leistungen es geht:
Es geht um eine Entschädigung für Verdienstausfälle aufgrund staatlich angeordneter Quarantäne.
Die zahlt nicht der Arbeitgeber, sondern der Staat.
Der Arbeitgeber zahlt zunächst das Entgelt für die Quarantänezeit, insofern kein Homeoffice möglich ist und wenn der Staat sich weigert, die Entschädigung zu zahlen, weil der AN nicht geimpft war, dann fordert der AG dieses gegebenenfalls von seinem Arbeitnehmer zurück.
Es steht dem AG natürlich frei, das Geld nicht zurückzufordern.
Das machen wohl nun die Dienstherren. Die zahlen ja ohnehin nicht für Arbeitsleistung, warum sollten die dann weniger zahlen, wenn weniger oder gar keine Arbeit geleistet wird?
Bemerkenswert in dem Zusammenhang (bei Angestellten) finde ich, dass man ja u.U. nicht nur bei einer nachgewiesenen Infektion in Quarantäne muss, sondern auch bei einem Kontakt mit einem Infizierten.
Neuerdings müssen meines Wissens Geimpfte nach so einem Kontakt nicht mehr in Quarantäne.
Das wird IMO besonders dann interessant, wenn der Kontakt bei der Arbeit statt gefunden hat.
Ist dann der Ungeimpfte dafür verantwortlich, dass er - vielleicht ohne infiziert zu sein - aufgrund einer staatlichen Anordnung gegebenenfalls seine Arbeitsleistung nicht erbringen kann, weil er hätte sich ja impfen lassen können, um in eine andere Fallgruppe dieser Regelung zu fallen?
Oder der Arbeitgeber, da er es nicht verhinderte, dass sein Angestellter während der Ausübung seiner Tätigkeit
Kontakt mit einem Infizierten hatte?
Vielleicht auch noch mit einem geimpften Infizierten, der, wäre er ungeimpft gewesen, aufgrund eines Kontaktes mit einem Infizierten in Quarantäne gemusst hätte, wodurch der Kontakt mit dem nun aufgrund des Kontaktes Quarantinierten nicht zustande gekommen wäre?
Also soweit ich es noch im Hinterkopf habe, muss zwischen Quarantäne und Krankschreibung unterschieden werden. Wenn du selbst infiziert bist, wirst du krankgeschrieben (inklusive Quarantäne) und die Krankenkasse kommt für die Lohnfortzahlung auf. Aber wenn du eben nur als Kontaktperson in Quarantäne bist, bist du nicht krankgeschrieben. Deswegen musste der AG auch bisher nicht zahlen, sondern konnte erst prüfen, ob er die Erstattung bekommt. Das wurde nur nicht so kommuniziert, sondern die AG wurden mehr oder weniger dazu angehalten erst mal zu zahlen, und dann zu hoffen sie bekommen es erstattet. Und das fällt jetzt weg. (So mein grober Sachkenntnis-Stand)
Bzgl. des Umgangs mit den Beamten bzw. der möglichen Grundlage auf der das steht kann ich da jetzt nix erkennen, was mich von der Bananenrepublik abrücken lassen würde :-)
Frei nach Konfuzius gilt dann wohl mit Blick auf den Beamten: "Manche werden dafür bezahlt, was sie tun; andere werden dafür bezahlt, was sie sind."
Keine Ahnung wie da die aktuelle Praxis ist, aber grundsätzlich ist eine "Krankschreibung" eine Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit.
Eine Infektion alleine bedingt IMO noch keine Arbeitsunfähigkeit und schon gar nicht für 14 Tage.
In den ersten sechs Wochen muss der Arbeitgeber für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufkommen.
Das widerspricht dem, was ich zu wissen meine.
Der ist eben erst mal zahlen und dann gegebenenfalls zurückfordern.
Müsste ich nachschauen.
Im Allgemeinen kann der AG in Unkenntnis des Impfstatus seiner Mitarbeiter erst von der Ablehnung wissen, wenn es abgelehnt wird und so wie ich deutsche Behörden einschätze, könnte das länger dauern.
Ja, aber eine Quarantäne geht eben nicht automatisch mit einer Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) einher (Fall der Kontaktperson). Und mit Infektion meine ich natürlich die Krankschreibung durch den Arzt aufgrund der Infektion.
Aber: ich weiß es nicht genau und müsste mich auch einlesen, wie es genau geregelt ist und gehandhabt wird.
Nachgeschaut, so war das:
Bei Quarantäne soll (in der Regel) das zuständige Gesundheitsamt die Erstattung für den Arbeitgeber übernehmen.