Zitat von
Playtamin
@Franz,
Wenn du dich von „Kämpfen“ verstehen, so versteht du sicherlich auch, es geht um die Aktivitätskette aus Aktion und Reaktion befindet!
Nach dem gesetzlich geboten Abwehren, wird im Rahm der Notwehrhandlung zulässig. Durch die gesetzliche Zulässigkeit, der mit dem Straffreiheit geknüpft sind, kommt die Gegenreaktion von den erlaubte Abwehren und oder Kontern zustande.
Die springene Punkt bei den gebote Notwehr ist die „Gegenwärtigkeit“, bzw. unmitellbar bevorstehende Angriff“, die der Richter überzeugen zu müssen. Ansonsten wäre ein Fall die übertretende Notwehr bedeutet.
Wenn du dich den besagter Gerichtsverhandlung pauschlisieren hat, wo bitte schon, dienst damit die Sachlichkeit? Fachkenntnis braucht nicht zu sprechen, oder?
Ich denke, die klärende Diskussion mit Zocker noch öffen, sollstl du nicht durch neuer Anfang unter den Teppich kehren! Anschließen die Klärung, kann immer noch über Notwehrhandlung mit mir ausdiskutieren...!
Plaitamin