Gibt es in diesem Fall inzwischen ein Urteil, das man vielleicht sogar nachlesen kann?
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Gibt es in diesem Fall inzwischen ein Urteil, das man vielleicht sogar nachlesen kann?
Letzter Stand meiner Info: Lebenslang für den Täter (Quelle: WhatsApp Nachricht der Lebensgefährtin des Opfers)
Mit dem Urteil folgte die Kammer dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese ging laut Plädoyer davon aus, dass der Angeklagte geplant hatte, den Dealer "abzurippen" - also ihm die Drogen abzunehmen, ohne ihn zu bezahlen. Als sich der 38-Jährige darauf trotz der Drohung mit der Machete nicht einließ, sei es zu einem Gerangel gekommen, in dem der kampfsporterprobte Geschädigte überlegen war.
Statt von seinem Plan abzulassen, habe der Angeklagte seinen Plan weiter durchgezogen und den 38-Jährigen mit mehreren Stichen in den Oberkörper erstochen. Um Notwehr habe es sich nicht gehandelt, befand die Staatsanwaltschaft. Schließlich sei der ursprüngliche Angriff vom Angeklagten ausgegangen. Eine Notwehr gegen Notwehr gebe es nicht.
Die Verteidigung des 26-Jährigen plädierte für eine Freiheitsstrafe von lediglich vier Jahren. Der Angeklagte habe nicht vorgehabt, den 38-Jährigen zu töten. Es habe sich um eine Verkettung unglücklicher Umstände gehandelt. Er habe nicht mit derart heftiger Gegenwehr gerechnet und sei in Panik geraten.
https://www.stern.de/news/mord-wegen...-35212458.html
Das Originalurteil habe ich online nicht gefunden.