Habe null Ahnung von dem Thema, aber wenn das so ist ...
"Darf sich ein kommerzielles Unternehmen “Verband” nennen?
Ein Unternehmen darf sich nicht als “Verband” bezeichnen, wenn statt einer Interessenwahrnehmung seiner Mitglieder gewöhnliche kommerzielle Absichten im Vordergrund stehen, d.h. Gewinnerzielung (LG Mainz, Urteil vom 01.04.2021, Az. 12 HK O 11/20"
Quelle:
https://www.ra-plutte.de/kommerziell...erband-nennen/
... gäbe es da Konsquenzen ?
davon ab, schätze ich mal, dass den Meisten diese juristische Unterscheidung erstmal egal sein dürfte, ob der Laden kommerziell ausgerichtet ist merkt man ja schnell :D