Das ist Deine Meinung. Im Übrigen fallen diverse Modelle von Victorinox schon mal a priori unter §42a und unterliegen somit dem Führungsverbot, und ja, es wurden schon Leute dafür belangt (lustigerweise auch Bundeswehrsoldaten auf dem Weg nach Hause, nachdem das ebenfalls von Victorinox produzierte "deutsche Soldatenmesser" ein feststellbares Einhandmesser ist. Die Ausgabe des Soldatenmessers 08 war dagegen in der Schweiz übrigens der Grund für die Aufhebung des Führungsverbotes von Einhandmessern). In der Regelung der Waffenverbotszone fallen dann nochmal mehr Modelle unter das Verbot, im Prinzip alle, die eine feststellbare Klinge haben. Und wie anderenorts gesagt, ich für meinen Teil hatte schon Gepäcksdurchsuchungen im öffentlichen Verkehr - und auf die Kulanz von Beamten verlasse ich mich aus Prinzip nicht.

