Ja Stichwaffen sind kein Labello. Und nicht jedes Messer ist eine Stichwaffe, daher gibt es ja den 42a und daher ist die Aussage von Reul kritikwürdig.
Hieb- und Stichwaffen sind Gegenstände, deren Zweckbestimmung der Einsatz als Waffe ist, wie es z.B. bei zweischneidigen Dolchen oder Bajonetten der Fall ist. Eine bloße Eignung eines Gegenstandes macht aus ihm noch keine Waffe. So ist z.B. ein Küchenmesser natürlich auch als Waffe einsetzbar, aber die Zweckbestimmung ist ausschlaggebend für die Einstufung als Gebrauchsgegenstand, weshalb ein Küchenmesser nicht als Waffe eingestuft wird.
https://www.nordzeiger.de/waffenrecht