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offenkundig wird auch der Bedarf, den die im Ausschuss vertretenen Juristen an eine bessere Gesetzgebung stellen. Die rechtliche Analyse des vielfach geänderten Infektionsschutzgesetzes fällt, gelinde gesagt, ernüchternd aus: Es sei kein konsistentes Gesamtkonzept zu erkennen, vielmehr habe sich das Gesetz "zu einem recht unübersichtlichen und unsystematischen Regelungsgeflecht entwickelt".
Geradezu fundamental wirkt die Kritik an einem zentralen Instrument der Pandemie: Die "Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite" durch den Bundestag, bis heute Voraussetzung etwa für Veranstaltungsverbote oder Beschränkungen in Gastronomie und Einzelhandel, sei "rechtskonstruktiv ungewöhnlich". Denn normalerweise werden Gesetze einfach von den Behörden angewendet, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, ohne zusätzlichen Triggerbeschluss. Das nennt man Gewaltenteilung.
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