Bhakdi Vorstand einer nicht zugelassenen und Querdenker & Reichsbürgern nahestehenden sog. "Naturschule" in Bayern.
https://www.br.de/nachrichten/bayern...ersagt,TQpXm5H
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Bhakdi Vorstand einer nicht zugelassenen und Querdenker & Reichsbürgern nahestehenden sog. "Naturschule" in Bayern.
https://www.br.de/nachrichten/bayern...ersagt,TQpXm5H
Also so weit wie man sich nur zum Vollpfosten machen kann in unserem Land. :rolleyes:
Wahnsinn, wie der Mann abgestürzt ist...
@ Katamaus
:halbyeaha
Allgemein, hier ist die Modellierung der Omikron-Welle von Brockmann und Team für das RKI.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/...kronwelle.html
Auf S.9 gibt's eine "Kurzzusammenfassung der Methodik", auf S.10 "Limitationen" der Modellierung.
Welches Grundrecht wird den von der örtlich und zeitlich begrenzten Maskenpflicht eingeschränkt?
Worin unterscheidet sich diese Regel vom Zwang nur begleitet (nicht nackt) in der Öffentlichkeit unterwegs sein zu dürfen? Sollte ich in Zukunft auch nackt im Zug sitzen dürfen?
Disclaimer: Ich möchte auch nicht dauerhaft gezwungen werden eine Maske zum Fremd- oder Eigenschutz in der Öffentlichkeit zu tragen. Wenn es aber in bestimmten Phasen eine sachlich begründete (!!! - war zugegebener Maßen leider nicht immer der Fall) zeitlich begrenzte, Regel gibt dies zu tun, dann finde ich es ziemlich fragwürdig mit der "Verletzung der Grundrechte" zu argumentieren. Dafür gibt es einfach zuviele Beispiele in denen vergleichbare Regeln existieren (Helmpflicht, Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung bei der Arbeit - teils auch Masken, Gurtpflicht,etc...).
Aber mal sehen: Wenn ich das nächste Mal ohne Helm auf dem Motorrad angehalten werden
Ich weiß, welche Modelle komplett falsch gelegen haben, die von dir verlinkten.
Den Unterschied der Auswirkungen zwischen Maßnahmen und nicht-Maßnahmen kann man doch schön in China ansehen.
Was mich mehr interessieren würde: Das Wirtschaftssystem "Globalisierung" hat in der Pandemie seine Schwachstellen aufgezeigt, aktuell durch den Ukrainekrieg. Sehe allerdings nicht, dass irgendwie was neues installiert wird? Also immer weiter so?
Die Pandemie war leider Realität, eine weltweite Krise. Bei dieser Krise sind mir die sog. Querdenker (oder solche, die natürlich keine sind, aber deren Quatsch verbreiten und sich hier im Forum tummeln wie nennt man denn die? :) )
aufgefallen. Mit der Google-Suchfunktion hab ich auf die Schnelle den ersten Artikel, der zwischenzeitlich nicht wohlweißlich gelöscht wurde, vom 29. Januar 2020 gefunden.
Panik um Coronavirus: Darum ist der Wirbel um die Krankheit überzogen
Ein vom Spiegel gewältes Symbolbild mit Menschen mit Maske in den Öffentlichen wird angeprangert als: "Das gewählte "Symbolbild" hat nichts mit der Realität zu tun. Aber es prägt die Realität mit Angst." also Panikmache bezeichnet.
Das ist der Quatsch, der seit dieser Zeit von einer agressiven Minderheit verbreitet wird.
Einerseits reine Geldmache von deren Gurus, auf der anderen Seite haben sie es geschafft, z. B. am Wochenende des 01.08.20 ca. 30.000 Menschen auf eine verbotene Demo nach Berlin zu bringen. (hallo @xy! lasse den Namen mal weg)
Die Frage, die sich für mich daraus ergibt, was passiert bei der nächsten Krise, die evtl. härter ausfallen wird? Übernehmen dann Sektierer die Macht? Irrationalität als Leitfaden? Bürgerkrieg?
Schon erstaunlich, dass man das nach fast 3 Jahren noch fragen kann…
Zunächst ist auch eine begrenzte Einschränkung eine Einschränkung. Das sollte doch wohl klar sein. Im übrigen:
(https://www.tagesschau.de/inland/cor...echte-101.html)Zitat:
Mit den Corona-Maßnahmen griff der Staat in unsere Grundrechte ein - und tut das nach wie vor: So berühren beispielsweise Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht die Allgemeine Handlungsfreiheit.
Nächstes mal bitte selbst ergoogeln.
Keine Ahnung. Interessiert mich auch nicht. Vermute aber da hat es irgendwann mal eine Abwägung zwischen der Ausübung der persönlichen Freiheitsrechte und dem Ausmaß der Belästigung der Mitmenschen gegeben.Zitat:
Worin unterscheidet sich diese Regel vom Zwang nur begleitet (nicht nackt) in der Öffentlichkeit unterwegs sein zu dürfen? Sollte ich in Zukunft auch nackt im Zug sitzen dürfen?
Mal ehrlich Thomas, diese Vergleiche sind einfach dämlich. Es findet andauernd eine Abwägung der verschiedenen Grundrechte und Rechtsgüter statt. Ich bin jetzt zu faul nachzusehen aber hat nicht das Urteil des BVG explizit die Vereinbarkeit der Maßnahmen mit dem GG als gegeben angesehen, weil es genau die Schutzwirkung als wichtiger angesehen hat als die jeweils betroffenen eingeschränkten Freiheits- und sonstigen Grundrechte? Damit hat es aber denklogisch auch festgestellt, dass es diese gegeben hat. Und da es die Begründung für die Einschränkungen geprüft hat (und nicht etwa als von Gott gegeben erklärt hat), hat es damit auch implizit bestätigt, dass es einer Begründung bedarf, was aber sowieso unter Juristen vollkommen unstrittig ist. Ich kapiere ehrlich nicht, was Du da jetzt noch rumdeuteln willst.Zitat:
blubb… blubb…
Du darfst. ;) :D
Ich wollte ja nicht noch Öl ins Feuer gießen. Aber man darf sogar abwarten, ob diese übermäßig strikten Maßnahmen nicht noch böse backfiren und sich am Ende als kontraproduktiv erweisen. nur auch da wüsste man nicht, was ohne gewesen wäre.Zitat:
Well done, China!
Ein interessanter Artikel im SPON, der mittelbar damit zu tun hat, und nur wenig OT ist 😊:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/gr...d-f420fab94200
Grundtenor der Befragten (von Carla Reemtsma über einen Hedgefonds-Manager bis zu einer ökonomischen Beraterin der Bundesregierung - Mariana Mazzucato): der neoliberale Shareholder-Kapitalismus mit dem Ziel des Wachstums über alles hat seinen Zenit überschritten, es braucht ein Umdenken (bspw. mehr staatlicher Einfluss), um die großen Probleme in den Griff zu bekommen.
@Katamaus: Viel geschrieben aber nicht eine der doch recht einfachen Fragen beantwortet.
Ist auch irgendwie eine Leistung! Wenn Du die Beispiele „dämlich“ findest verstehst du aber eventuell überhaupt nicht warum diese Beispiele deiner Aussage entgegenstehen. Vielleicht kann es Dir jemand anders hier besser erläutern. Ansonsten warte ich weiter auf das Grundrecht das durch eine Pflicht zum Tragen eines Gegenstands zum Fremd- und/oder Eigenschutz verletzt wird. Da du dich sehr „explizit“ über Herrn Montgomery geäußert hast, erwarte ich eigentlich, dass du mir dieses problemlos nennen kannst.
Ich glaube ihr versteht auch nicht ganz was Barbecue meint. Einfach mal unterscheiden zwischen „die Kurve flach halten“ und jede Infektion verhindern (zwei unterschiedliche Strategien mit unterschiedlich scharfen Maßnahmen und damit unterschiedlichen Auswirkungen), dann wird es eventuell etwas klarer. Erstere hat sich bei uns bewehrt, letztere fliegt den Chinesen gerade um die Ohren.
"Das"?
Nicht vielmehr "die"?
Oh, stimmt, Quelle dieses "Geschwurbels":Zitat:
Grundsätzlich greifen Schutzmaskenpflichten in den Schutzbereich der Freiheitsrechte wohl insbesondere
wie folgt ein:
– Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Die Pflicht, einen Mundschutz zu tragen kann das Recht,
das äußere Erscheinungsbild selbstbestimmt zu gestalten, beeinträchtigen.34
– Körperliche Unversehrtheit: Das Tragen eines Mundschutzes stellt jedenfalls dann eine
Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit dar, wenn es sich auf die Gesundheit
auswirkt, beispielsweise durch Verursachung von Atemschwierigkeiten, Hervorrufen allergischer
Reaktionen oder gar durch unsachgemäße Anwendung und eine dadurch hervorgerufene
Anreicherung der Viren.35 Bei nur geringfügigen Beeinträchtigungen der körperlichen
Unversehrtheit durch rein äußerliche Maßnahmen (z. B. die bloße Beeinträchtigung des
sozialen Wohlbefindens) liegt nach überwiegender Meinung kein Eingriff vor.36
– Glaubensfreiheit: Das Tragen eines Mundschutzes kann einen Eingriff in die Glaubensfreiheit
darstellen, sofern eine Religion oder Weltanschauung Gesichtsverhüllungen verbietet.
– Versammlungsfreiheit: Der Grundrechtschutz aus Art. 8 GG wird wohl verkürzt, wenn eine
Versammlung nur unter bestimmten Auflagen (z. B. Tragen eines Mundschutzes) stattfinden
kann. Ein Eingriff liegt auch bei lediglich beschränkenden Maßnahmen vor.37
– Berufsfreiheit: Ein Eingriff ist gegeben, wenn die Maßnahme die Wahl oder Ausübung eines
Berufes einschränkt oder unmöglich macht. Die Maßnahme muss sich entweder unmittelbar
auf die Berufstätigkeit beziehen oder zumindest eine objektiv berufsregelnde Tendenz haben.
Es genügt daher nicht, dass eine Rechtsnorm oder ihre Anwendung nur unter bestimmten
Umständen Rückwirkungen auf die Berufstätigkeit entfaltet.38 Die Pflicht einen Mundschutz
zu tragen, kann jedenfalls dann einen Eingriff darstellen, wenn sich die Pflicht auf einen
bestimmten Beruf (wie Altenpfleger oder Koch) bezieht.
– Allgemeine Handlungsfreiheit: Das Gebot einen Mundschutz bei Nutzung des öffentlichen
Nahverkehrs oder auch bei Betreten eines Geschäftes o. Ä. zu tragen, stellt einen Eingriff in
die allgemeine Handlungsfreiheit dar.
Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestags:
„Mund-Nasen-Bedeckung“ und Freiheitsrechte
Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 109/20
Abschluss der Arbeit: 30. April 2020
Fachbereich: WD 3: Verfassung und Verwaltung
Ist ein pdf, kann ich nicht direkt verlinken. Google führt dich aber hin. Hätte es auch getan, hättest du es SELBST befragt.
Bitte, gerne!
Geht mit Rechtsklick, "Link-Adresse kopieren". https://www.bundestag.de/resource/bl...0-pdf-data.pdf
Die Frage ist nur, ob die Bundesregierung daran erinnert werden möchte, was sie damals hat herausfinden lassen. Der Bedarf ändert sich da ja manchmal, auch bei anderen Themen.
Doch. Lies‘ nächste mal bitte etwas genauer.
Aber bitte, da es ja offensichtlich so schwierig ist: Art. 2 Abs. 1 GG: freie Entfaltung der Persönlichkeit. Und natürlich ist dann immer abzuwägen.
(https://jura-online.de/lernen/proble.../312/excursus/, fett von mir)Zitat:
Die herrschende Meinung ist die Lehre von der allgemeinen Handlungsfreiheit. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit bedeutet, dass jedes Verhalten von Art. 2 I GG geschützt sei. Diese Auffassung vermeide die Unbestimmtheit der anderen Auffassungen, die willkürliche Subsumtionsergebnisse produzierten. Zudem sei eine Korrektur über die Verhältnismäßigkeit möglich, in welcher man beispielsweise eine geringe Einschränkung würdigen könne.
Dass das abgewogen werden muss, habe ich aber auch nirgens bestritten. Das der Gesetzgeber dabei die Gründe der Einschränkung zu benennen hat, sollte klar sein. Oder auch nicht?
Überlass das mal llieber „uns“, wqas wir verstehen. Das ausgerechnet von jemandem, der sich seitenlang weigert zu verstehen, was ich womit aussagen will, obwohl es mehrfach en detail erläutert wurde.Zitat:
Ich glaube ihr versteht auch nicht ganz was Barbecue meint.
@Ripley: Danke. Und da sind wir wieder bei dem Punkt der Abwägung und anderen Vorschriften bei denen vergleichbare Einschränkungen vorgenommen wurden (Helmpflicht, Pflicht zum Tragen von Schutzkleidung, Verbot des unbekleideten Aufenthalts in der Öffentlichkeit...).
Warum sollte ich, wenn Katamaus sich so herablassend über eine Person in der Öffentlichkeit äußert, erwarte ich, dass er dies auch inhaltlich durchgängig begründen kann. Diese Begründung sehe ich immer noch nicht.Zitat:
Ripley: Hätte es auch getan, hättest du es SELBST befragt.
Versuche doch bitte mal Kontexte klar zu halten. Hr. Montgomery hatte sich dahingehend geäußert, dass Maskentragen nicht „zu einer Grundrechtsfrage stilisiert“ solle und zudem noch diejenigen, die dieser Amnsicht seien, diskreditiert. Denen sei „nicht mehr zu helfen“.
Dazu hatte ich (mittlerweile hoffentlich ausreichend belegt) angemerkt, dass es eben sehr wohl eine Grundrechtsfrage sei (Gott sei Dank ist es dafür unerheblich, ob es Hr. Montgomery oder sonst jemandem hier in den Kram passt).
Was die Person Montgomery betrifft: Jemand der, sich als öffentlicher Vertreter eines nicht ganzen unbedeutenden Verbandes, derart einlässt oder von der „Tyrannei der Ungeiumpften“ faselt, Gerichte diskreditiert, weil ihm die Urteile nicht passen („Ich stoße mich daran, dass kleine Richterlein sich hinstellen und wie gerade in Niedersachsen 2 G im Einzelhandel kippen“), usw. usf. zeigt ein vollkommen unterentwickeltes, extrem problematisches Demokratieverständnis für jemanden in dieser Position und mit dieser Reichweite. So jemand ist für mich ein ebensolcher geistiger Brandstifter wie Coronaleugner oder Querdenker auf der anderen Seite.
Das darfst du natürlich gerne anders sehen aber das ist meine Meinung zu dieser Person und hat nichts mit „herablassend“ zu tun.
Die Chinesen aber auch! Wie sie´s machen ist´s verkehrt... https://www.merkur.de/welt/china-cor...-92006036.html
vor allem haben die einen schlechteren Immunstatus als Europäer, landen im Zweifelsfall mehr aus intensiv.
gruss
Urteil gegen Querdenker Ärztin
Ausgangslage:
https://www.fr.de/frankfurt/amtsgeri...-90951108.htmlZitat:
Masken-Attest: Die Ärztin, der die „Querdenker“ vertrauen
Die Weinheimer Allgemeinmedizinerin J. hat derzeit ihre ganz eigenen Wehwehchen und die Staatsanwaltschaft Mannheim am Hals. Die glaubt nämlich, dass die Ärztin die Seuche als Innovation begriffen und ein neues Geschäftsmodell entwickelt hat: Für billig Geld hätten Tausende Maskenmuffel bei ihr Gefälligkeitsatteste bestellen können.
Folgen:
https://www.swr.de/swraktuell/baden-...artet-100.htmlZitat:
Corona-Masken-Atteste: Haftstrafe und Berufsverbot für Weinheimer Ärztin
In einem der größten Prozesse wegen falscher Masken-Atteste hat das Gericht die Weinheimer Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt und ordnete an, rund 28.000 Euro einzuziehen. Zudem erhielt die Medizinerin ein dreijähriges Berufsverbot.
...
Im Gerichtssaal hatte zunächst die Anwältin der mitangeklagten Bürokraft der Ärztin ihr Plädoyer gehalten. Die Verteidigerin bezeichnete den Prozess als - so wörtlich - "Terrorprozess", zog Nazi-Vergleiche und sprach von einem "totalitären Corona-Regime". Die angeklagte Ärztin hat nach Ansicht des Gerichts in 4.247 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenplicht ausgestellt.
Ampel warnt vor Panikmache
https://www.n-tv.de/panorama/Ampel-l...e23816158.html
@Katamaus: Ich kann dieser Aussage von Herrn Montgomery trotzdem nach wie vor zustimmen. Da wird absolut überzogen argumentiert ohne die Relation zu anderen Einschränkungen zu beachten. Maskenpflicht muss medizinisch begründbar sein (war sie nicht immer und überall), dann ist sie auch in Ordnung – ansonsten natürlich nicht.
Was die anderen von Dir angeführten Aussagen betrifft, diese finde ich zum Teil auch extrem fragwürdig (auf eine davon hatte ich selbst vor kurzem hier als Negativbeispiel verwiesen).
Auch wenn die Maskenpflicht, medizinisch begründbar ist und auch gesamt betrachtet Sinn macht, bleibt es eine Grundrechtseinschränkung. Von daher ist Montgomerys Aussage in der Hinsicht daneben und zeugt wie Katamaus schon gesagt hat, nicht gerade von einem ausgeprägten Demokratieverständnis.
Gegen 4 Personen aus dem linken Milieu wird Anklage erhoben, da sie bei einem Überfall auf ein Kamerateam des ZDFs am Rande einer Demo gegen Coronamaßnahmen beteiligt gewesen sein sollen.
Empfehlenswerter F.A.Z. Beitrag: Brutal gegen den Kopf getreten
https://www.faz.net/aktuell/feuillet...b2af9b79fb12ac
XBB15 verbreitet sich rasend in den USA.
ich habe gestern einen beunruhigenden beitrag über den neue Variante aus den USA gesehen. dort hiess es, im gegensatz zum verlinkten artikel, dass die hospitalisierungen stark gestiegen sind.
https://www.pharmazeutische-zeitung....sa-aus-137623/
https://www.focus.de/gesundheit/coro...181417184.html
Zitat:
Psychiater in Sorge über wachsende Gruppe „Corona-Überängstlicher“
Psychiater und Psychotherapeut Frank-Gerald Pajonk betreut Menschen, die seit Beginn der Pandemie ihre Wohnung so gut wie nicht verlassen haben. Zu groß ist die Angst vor dem Virus. Der Experte warnt: Allein im ersten Corona-Jahr 2020 gab es einen Anstieg von Menschen mit Angststörungen und Depressionen um 25 Prozent.
Interessant. Wurde das nicht von ziemlich vielen hier als nahezu unmögliche Schwarzmalerei abgetan? Ach nee, sind bestimmt nur wieder meine Erinnerungsprobleme…Zitat:
Der Experte warnt: Allein im ersten Corona-Jahr 2020 gab es einen Anstieg von Menschen mit Angststörungen und Depressionen um 25 Prozent.