Das stimmt nicht!
Dich möchte ich nicht als Schöffe haben, reine Fantasie deinerseits, schlimmer als auf hoher See...
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Dir ist sicher auch bekannt, dass Videoaufnahmen noch garnicht so lange vor Gericht zugelassen sind, oder...?
Bin für heute raus..
Bis morgen.
Frage: Wenn einer festgenommen werden soll für eine Vernehmung, und der will wegrennen, und ein Polizist hält ihm die Knarre ans Ohr, und der bleibt aber nicht wie im Film stehen, sondern rennt weiter - dann ballert der Polizist ihn weg?
Und mal angenommen, das wäre nicht rechtens - dann nützt es doch auch gar nix, wenn der Polizist mit der Waffe rumfuchtelt und "Stehenbleiben, oder ich schieße!" ruft?
Vielleicht mal die Profis.
Wann Polizisten schiessen dürfen und wann nicht, ist relativ klar geregelt. Alles andere ist Hollywood und bedarf keiner Einschätzung durch Profis.
Für eine Vernehmung wird man erst mal nicht festgenommen, man wird vorgeladen.
Einen ordnungsgemäß geladenen Zeugen, der nicht erscheint, kann man dann allerdings auch zwangsweise vorführen lassen.
Dies gilt allerdings nur für Ladungen durch die Staatsanwaltschaft. Da gibt es aber eigentlich keinen Grund wegzurennen.
Soweit ich weiß ist es auch den Polizeien unter gewissen Umständen erlaubt eine Flucht per Schußwaffe zu verhindern. Dabei gelten dann aber auch die Grundsätze von Verhältnismäßigkeit und wahl der mildesten Mittel. Und wenn ich jemandem die Waffe ans Ohr halten kann, dann ist der Schusswaffengebrauch nicht das mildeste Mittel.
Genaueres findest du bestimmt im jeweiligen Polizeigesetz bzw UZwG.
Und ich glaube, Bücherwurm will uns hier nur verar***en.