1+ (einen wichtigen Punkt habe ich im Zitat fett markiert, den gegen eine einseitige Bevorzugung von geimpften bin ich nach wie vor).
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Also wenn du meinst Grundrechte seien durch Solidarität ersetzbar.....Grundrechte sind nicht verhandelbar!
Und da sind wir bei dem Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit, genau da setzen Lockdown, AHA Regeln und Ausgangsbeschränkungen an.
Warum man Geimpften und negativ Getesteten ihre Grundrechte verwehren sollte und noch mehr Geschäftsleute in die Pleite drängt........ist das Solidarität?
Streiche alles hinter "genau DIE".
Nicht die Wähler ist schuld, sondern die, die meinen, dass sie mit und wegen ihrer absolut absurden Corona-Politik und immer mehr Schneller-weiter-höher-Panik wiedergewählt werden.
Und hör auf, die einfachen Leute, die nie irgendwas von irgend jemandem "gefordert" haben, als schwarze Peter hinzustellen! Die wollen genauso ganz einfach wieder ihr Leben leben, wie wir auch. Die wollen genau so wie wir wieder Kontakte haben, Menschen treffen, Menschen komplett und ohne Feudel vor der Fresse sehen, Menschen in den Arm nehmen, ggf. ihren Beruf ausüben oder - ja, natürlich! - ins Restaurant gehen oder in den Urlaub fahren wie wir auch.
Und verdammt noch mal, warum auch nicht? Die KÖNNEN NIX für den Schwachsinn, der von oben verordnet wurde! GAR NIX!
Das sehe ich auch so und ich verstehe aber auch die Testskeptiker. Bei den Profifussballern gab es auch Fälle die nach positiven Test tags drauf einen negativen hatten.
Ein Arbeitskollege unkte heute, das wenn man nach einer Durchimpfung der Bevölkerung wieder einen Schnellstest macht, weil man an einer normalen Grippe erkrankt, vielleicht eine positiven Test bekommt.
Aber...hätte hätte Fahrradkette...wenn wir uns auf Impfstoffproduktion und Verlässlichkeit von Schnelltests konzentrieren ist das ein Plan!
Ich seh das positiv (nicht meinen Test) wenn der Spuk vorüber ist, wird das ein Riesenfest, Corona ist eine Jahrhundert-herausforderung.....Wladimir Kaminer hat in einem Interview gesagt: Ich bin aufgewacht und in einem Irrenhaus gelandet. :)
Hallo,
Also, ich bin vielleicht ein wenig dumm (und auch ein ehemaliger DDR-Bürger), aber zu meinem Verständnis: Es gibt also keinerlei praktischen Nutzen, wenn Ungefährdete und Ungefährliche weiterhin Einschränkungen auf sich nehmen sollen. Sie sollen es aber trotzdem, mit der Begründung: Weil halt und sowieso und wenn ich nicht darf, dann niemand. Aber Neid spielt dabei natürlich keine Rolle. Aber sicher.
Stampfst Du eigentlich manchmal mit dem Fuß auf und sagst "Och Menno", wenn Dir was missfällt?
Ich freue mich, wenn Menschen wieder Freiheiten genießen können, auf die sie lange verzichten mussten. Auch wenn ich davon nicht profitieren kann und noch warten muss.
Ich werde Menschen wie Dich nie verstehen.
Grüße
SVen
Am Rande und mindestens halb OT: DAS bringt natürlich sachlich-inhaltlich absolut nix. Tut aber trotzdem manchmal echt gut.
Nur isses halt schon angebracht, zwischen reiner Psychohygiene hier ("Ich find' das doof! Jawollja!" *FaustaufnTischklopp*) und berechtigtem Anliegen dort zu unterscheiden. Und das mit dem "berechtigt" ist nunmal die Krux, wenn ich weiter ALLE einknasten will.
Das sah und sehe ich sehr ähnlich (schon bevor ich die erste Impfung erhielt).
Grundrechte können nur unter bestimmten Bedingungen eingeschränkt werden, insbesondere derart drastisch wie es zzt. ja getan wird. Fällt der Rechfertigungsgrund für die Einschröänkung weg, ist die entsprechende Einschränkung SELBSTVERSTÄNDLICH umgehend aufzuheben. Ich persönlich könnte allerdings auch damit leben, erst an einem Tag X zusammen mit allen Bürgern gemeinsam von diesen Einaschränkungen befreit zu werden. Das können und dürfen andere derzeitige und künftige "Einschränkungs-Ungeeignete" aber natürlich völlig anders sehen und sich gerne auf ihre Grundrechte als Geimpfte berufen.
Der eine Punkt der mich stört ist allerdings, dass auch Geimpfte durchaus noch Andere anstecken können oder sogar selbst erkranken (gibt ja schon Beispiele), weshalb ich Entscheidungen, egal in welche Richtung sie gehen, skeptisch gegenüber stehe.
Selbst ohne CORONA gibt es ja Unterschiede, da kommt es im Zweifelsfalle genau wie jetzt auf den entsprechenden Eimnzelfall an. Nur weil Du 3 Geiseln in Deiner Wohnung gefangenhälst und die Unverletztlichkeit der Wohnung mal eben aufgehoben wird, heißt das ja nun nicht, dass diese Aufhebung bitteschön nur auf sämtliche Bürger angewendet werden darf/sollte oder gar nicht. Wer hat denn bitte jemals den Aussagen der Politiker geglaubt, nach denen es "natürlich keine Privilegien für Geimpfte" geben werde, wenn es dann soweit sei? Entfällt bei Person Y der grund für die Beinträchtigung derer Grundrechte weg, sind diese grundrechte der Person Y natürlich wieder vollständig zu gewähren, Punkt.Zitat:
Zitat von Tyrdal
Nichtsdestotrotz hoffe ich (wenn auch vergebens, fürchte ich), dass ein paar Leute sich für die sich teilweise selbst ad absurdum führenden Regelungen und ein vielfaches Verschlimmbessern werden verantworten müssen. Gut, anfangs mag eine sicherlich einzigartige Situation sehr fordernd, ja sogar überfordernd sein aber das ist kein Grund, offensichtliche Entscheidungsfehler einfach regelmäßig zu wiederholen, selbst nachdem die Fehlerhaftigkeit vergangener Entscheidungen schon ausreichend dokumentiert und besprochen war.
Infizierte = Leute, die auf die Regeln gesc****n haben?
Ich fürchte ich darf nicht sagen, was ich von solchen Sprüchen halte.
.. aber viele schon? Und dann erst noch die Alten!
Wer genau tut das? Ich hab´ es noch nicht verstanden.
Aha. Eigenschaften für die man nichts kann. Ne, is ja klar: Die Infizierten wurden ja nur infiziert weil sie die Regeln nicht eingehalten haben...
Also Grundrechte her für alle, oder?
Natürlich, jeder möchte wieder ein normales Leben haben. Die, die es am nötigsten haben, sind aber in meinen Augen die jungen Leute, da sie durch den Lockdown das meiste einstecken mussten. Daher meine Aussage bezüglich der Klientelpolitik.
Ein Jahr Lockdown ist für einen Sechsjährigen wie 10 Jahre Lockdown für einen 60-Jährigen.
Nein. Nicht nur.
Mir geht aber dieses Gequatsche von wegen Alte, Kranke, sonstwie Vorbelastete hätten was "eingefordert", was sie jetzt tralala nicht selbst leisten wollen, ganz einfach mächtig auf die Nuss.
Zur Erinnerung: Die waren auch eingesperrt, teils noch viel schlimmer als die bis heute ungeimpfte Majorität. Und speziell die Alten haben darunter auch massiv gelitten.
Seit Monaten wird der schwarze Peter von einem Bevölkerungssegment zum nächsten geschoben.
Erst waren es die angeblich permanent ungehemmt feiernden Jungen, jetzt sind es die geimpften, "unsolidarischen" Alten.
Beide aber sind genauso wie wir alle nur Spielfiguren in diesem immer irrer und bizarrer anmutenden Kabinettstückchen, das die Verantwortlichen hier abziehen.
lustig finde ich, dass sich diejenigen, die sich aus unvernunft infiziert hatten und evtl. dem gesundheitssystem viel geld gekostet haben, jetzt ihre grundrechte ohne einschränkungen ausüben können.
Baumarkt in Sachsen-Anhalt auf seiner Facebook-Seite. (Ich anonymisiere.)
Alles klar?Zitat:
Unverhofft kommt oft!
Was das Land Sachsen-Anhalt erlaubt, kann der xy-Kreis uns verbieten [emoji22] und so ist es...
Wieder einmal gelten folgende Regeln für Euren Einkauf bei uns:
Ihr wollt in das Gartencenter? Dann dürft Ihr OHNE Test und OHNE hinterlassen der Kontaktdaten shoppen.
Den Einkauf in der Baustoffabteilung könnt Ihr nur MIT Gewerbeschein, OHNE Test und OHNE hinterlassen der Kontaktdaten tätigen.
Als Privatperson müsste Ihr einen Termin machen (gern über click&meet), einen negativen Test (nicht älter als 24h) vorlegen und Eure Kontaktdaten hinterlassen (gern über die LUCA App), um bei uns einkaufen zu können.
Ihr könnt wie immer auch Eure Ware telefonisch vorbestellen und holt diese anschließend ab.
Wir sind genauso wie Ihr verwirrt und fassungslos über diese Entscheidung, aber wir machen nicht die Spielregeln in dieser unbeständigen und Nerven raubenden Zeit.
Wir bedanken uns im Voraus bei Euch als Kunden für das Verständnis [emoji120]
Euer Team vom Xxxx
Dir ist aber schon klar, das mit dem Gewerbeschein die Kontaktdaten komplett sind und damit der Betreiber der Firma auch verantwortlich ist, das die Angestellten theoretisch einen Schnelltest vom Arbeitgeber zu Verfügung gestellt kriegen und in die AHA Regeln eingewiesen und vom Arbeitgeber Masken gestellt bekommen bevor der Inhaber der Firma oder seine Angestellten den Baumarkt besuchen?
Seis drum...Gewerbeschein ist Kontaktdaten ! Das muß nicht jeder Angestellte des Baumarkts der was auf Facebook postet und sich empört in seiner Gänze verstanden haben. Der Arbeitgeber der Firma die den Baumarkt besucht ist ja auch verpflichtet ein "überzeugendes"! Hygienekonzept dem Ordnungsamt vorzustellen an seine Arbeitnehmer weiterzugeben. Ist das Konzept nicht im Sinne der Ordnungsämter umgesetzt drohen Bußgelder oder der Betrieb wird im Vorfeld nicht genehmigt.
ja, da du dich jedesmal aufregst.:cool:
So dämlich kann kein Ordnungsamt sein und vom Baumarkt die Kontaktdaten zu Privatkunden verlangen, aber nicht von Firmen die Gewerbescheine verwenden...wenn ja dann würde sich entweder das Ordungsamt wegen fehlender Kommunikation der Richtlinien oder der Baumarkt wegen fehlender Einhaltung derselben strafbar machen, frag doch mal deinen Oberchecker auf Facebook.:D
Hm weiter oben hast du aus der Facebookseite zitiert:
"
Den Einkauf in der Baustoffabteilung könnt Ihr nur MIT Gewerbeschein, OHNE Test und OHNE hinterlassen der Kontaktdaten tätigen.
Als Privatperson müsste Ihr einen Termin machen (gern über click&meet), einen negativen Test (nicht älter als 24h) vorlegen und Eure Kontaktdaten hinterlassen (gern über die LUCA App), um bei uns einkaufen zu können."
Ja was denn nun...müssen Privatpersonen Kontaktdaten vorlegen und hinterlassen oder nicht?
Ja.
Der Baumarkt liegt m.E. in einem Kreis, in dem folgende Regeln gelten:
1.) Baumärkte:
1.a) Baumärkte sind für Gewerbetreibende geöffnet. Der Nachweis geschieht über die Vorlage eines Gewerbescheins.
1.b) Privatpersonen dürfen in Baumärkte nur im Rahmen von Click&Meet mit negativem Test und hinterlassen der Kontaktdaten oder im Rahmen von Click&Pick nutzen.
2.) Gartencenter:
Gartencenter unterliegen keinen Einschränkungen über die allgemein üblichen Hygiene- und Abstandsregeln hinaus.
Das dürften die Meisten ja wohl verstanden haben...
Es geht ja wohl eher darum ob das sinnvoll ist, im Gleichen Markt zwei Abteilungen mit drei Regeln zu haben, in der einen Abteilungen gelten die einen Regeln, und in der direkt nebenan, im gleichen Gebäude ohne bauliche Trennung, gelten die andern. Sehr gewitzt und klug ausgetüftelt :idea:
:dumm:
Dann verstehe ich nicht, warum man so was auf Facebook postet, hier teilt und dann noch darüber diskutiert, ob die Vorlage eines Gewerbescheins dem Abgeben von Kontaktdaten gleich kommt.
Dass für Gewerbetreibende und Privatpersonen unterschiedliche Regeln gelten, erscheint mir sinnvoll.
Und wenn es für unterschiedliche Gewerbe unterschiedliche Regeln gibt, was hat dass dann mit der Räumlichkeit zu tun?
Meine Friseurin darf mir auch nicht die Augenbrauen stutzen, obwohl ich genau an der gleichen Stelle sitze, wie beim Haare Schneiden.
Warum sollte jemand sein Gartencenter zumachen müssen, nur weil das im gleichen Gebäude wie ein Baumarkt ist?
Das wäre eine Benachteiligung gegenüber Gartencentern, die räumlich von Baumärkten getrennt sind.
Es gab doch non-Food-Einzelhändler, die es unfair fanden, dass Supermärkte, weiterhin Klamotten, Elektrogeräte etc. anbieten können, wenn das nicht das Hauptgeschäft ist.
Da hätte man denen ja auferlegen können, dass die das, was Spezialgeschäfte nicht verkaufen dürfen, auch nicht verkaufen dürfen.
Aber denen aufzuerlegen, den Lebensmitteleinzelhandel zuzumachen, weil die einen stillgelegten Non-Food-Bereich im gleichen Gebäude haben, fände ich absurd.
Du findest also die unterschiedlichen Regeln für Gartenmärkte und Baumärkte sinnvoll? Wenn wir uns von Geranien ernähren würden, dann würde ich da vielleicht auch einen Sinn erkennen.
Aber, es ist natürlich total gefährlich einen Schraubenzieher zu kaufen, beim Kauf eines Gartenschlauches passiert dagegen nichts. Vor allem wenn beides im gleichen Gebäude ist, nur in einer anderen Abteilung, macht das absolut Sinn, wirklich genial wird es wenn man auf dem Weg zur Kasse an den Schraubenziehern vorbeiläuft.
Ich verstehe nicht, wie man das aus meiner Aussage folgern kann.
Da steht, dass ich es für sinnvoll halte, dass für Gewerbetreibende und Privatpersonen unterschiedliche Regeln gelten.
Ein Gewerbetreibender ist in diesem Fall ein Handwerker, der den Baumarkt zum Zweck seiner Berufsausübung (Erwerbstätigkeit) aufsucht.
Mein zweiter Satz ist eine Frage, in der die unterschiedlichen Regelungen (für Bau- und Gartenmärkte) als gegeben angenommen werden, ohne eine Aussage über die Sinnhaftigkeit der unterschiedlichen Regelungen zu machen.
Es geht bei derartigen Entscheidungen nicht nur um die Gefährlichkeit einer Handlung, sondern auch darum, wie notwendig bzw. verzichtbar die von den Entscheidern angesehen wird.
Aus irgendwelchen Gründen wurden Blumenläden und Gartenmärkte ab 1.03. halt wieder geöffnet.
Buchläden auch, obwohl Bücher für die meisten auch nicht zu den Grundnahrungsmitteln gehören.
Buchläden, Blumenläden und Gärtnereien dürfen bundesweit öffnen
Andere hätten es vielleicht besser gefunden, wenn die Sexdienstleister öffnen und dafür die Buchläden geschlossen bleiben.
Aus irgendwelchen Gründen halten ja auch manche Leute einen Friseurbesuch für wichtig, obwohl man nix zu essen bekommt.
Das mag vielleicht eine Herausforderung für Leute sein, die Schwierigkeiten haben, an Schraubenziehern vorbeizulaufen, aber ich kann nicht erkennen, wo der Unterschied ist, ob man an einen Schraubenzieher vorbeiläuft, einer Geranie oder einem leeren Regal.
Allerdings macht es für die Mobilität der Bevölkerung einen Unterschied, ob man in Baumärkten nur an Schraubenziehern vorbeilaufen kann, oder bei denen auch verweilen, die ausgiebig betrachten, anfassen, vergleichen und erwerben.
Falls es signifikant viele Menschen gibt, die Gartenmärkte nur deshalb aufsuchen, weil die dabei an Schraubenziehern vorbeilaufen können, könnte man natürlich überlegen, die Baumarktware abzudecken oder wegzuräumen, was natürlich blöd wäre, wenn Gewerbetreibende weiterhin einkaufen dürfen.
Man hätte natürlich von den Betreibern kombinierter Bau- und Gartenmärkte ohne getrennten Zutritts- und Kassenbereich auch verlangen können, dass die entsprechende bauliche Maßnahmen treffen, um diese herzustellen oder eben zu schließen.
Hätte der Facebookposter, der eventuell in einem solchen Betrieb angestellt ist, wahrscheinlich toll gefunden.
nach gut einem Jahr Corona sage ich dir: doch doch, sie können. Das haben ja inzwischen Ämter quer durch die ganze Welt mehr als ausreichend unter Beweis gestellt.
Manchmal entsteht der Eindruck, irgendwo gäbe es einen Pokal für die absurdeste Massnahme. (mein Liebling ist immer noch "das Singen in der Öffentlichkeit ist verboten", Bundesrat Berset, Schweiz)
Hast du für diese "Beispiele" vielleicht mal eine Quelle? Alles, was ich finde, geht so in die Richtung "noch nicht geklärt".
“Aus Public-Health-Sicht erscheint das Risiko einer Virusübertragung durch Impfung in dem Maß reduziert, dass Geimpfte bei der Epidemiologie der Erkrankung keine wesentliche Rolle mehr spielen.”
(Robert-Koch-Institut)
https://www.swr.de/wissen/ansteckend...chung-100.html
Na, der springende Punkt ist doch, dass Handwerker, Heimwerker, Hobbygärtner, sowie die diversen Mischformen, die es im Leben nun mal gibt, nicht nur unter völlig unterschiedlichen Voraussetzungen und mit völlig unterschiedlichen "Schutzmaßnahmen" dasselbe Gebäude betreten und durchlaufen, sondern einander dort naturgemäß auch über den Weg laufen und spätestens an der Kasse in der Ausatemwolke des jeweils anders Kategorisierten und "Geschutzmaßnahmten" stehen.
Oh! Wenn ihr in den Baumarkt geht, bringt ihr mir bitte ein Tray Petunien und eine Packung Holzschrauben mit 5x70, Torx. 50 Stück reichen ...
Und in welcher Abteilung nochmal finde ich die Tonziegel, mit denen ich die Beetumrandung basteln wollte?