Das war nicht das Thema - es ging um die Regeln, die dabei angewendet werden.
Und die von kanken derzeit genannte pragmatische Regel entspricht offensichtlich nicht den Anforderungen der Grund/Menschenrechte.
Druckbare Version
Das Bundesministerium des Inneren zum Glück nicht, da die diesen Leitfaden herausgebracht haben, wo die Triagerichtlinien im Katastrophenfall (worunter auch die Triage im Rettungsdienst und bei der Bundeswehr fällt) erläutert sind:
http://orgl-hof.de/uploads/media/Kat...henmedizin.pdf
Wen es interessiert, der kann mal nach STaRT und mSTaRT oder Bergungssichtung und Behandlungssichtung googeln.
Ich persönlich fand die DECON-Sichtungsübungen immer am übelsten, da dort ziemlich üble Situationen entstehen können, die weit über das „normale“ Triageproblem herausgehen können. Das gehört jetzt aber nicht hierher.
Der Menschenrechtsrat rügt genau diesen Pragmatismus: Menschenleben dürfen eben nicht beispielsweise nach ihrer Länge etc. aufgewogen werden.
Diese Denkweise ist vom Grundsatz her schon Schwachsinn, diese würde beispielsweise immer bedeuten, dass einem jungen Mensch gegenüber einem Älteren ein Vorzug gegeben werden müsste.
Es darf bei der Behandlung/Triage keine Rolle spielen, ob ein Mensch 1 Tag oder 1 Jahr überlebt.
Kapierst du es nicht? Es geht nicht darum, ob sich aktuell Ärzte strafbar machen, wenn sie diese Triage-Regeln anwenden.
Der oberste Menschenrechtsrat in D fordert vom Gesetzgeber, die Regeln selbst zu definieren und dabei zu bedenken, dass die aktuellen von den Ärzten verwendeten Regeln gegen Menschenrechte verstoßen - nicht gegen aktuell geltendes nationales Recht!
Niemand nimmt es Ärzten übel, dass die sich nicht mit den Menschenrechten auskennen - aber der Gesetzgeber sollte es.
Edit: "dass durch ob" ersetzt, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.
Habe ich, dennoch schreibst du einfach nur Quatsch.
Triage und Recht wurde schon oft beleuchtet. Ich kann dir dazu das Buch von Alexander Brech empfehlen:
https://www.duncker-humblot.de/buch/...460/?page_id=1
Das Innenministerium gründet seine Leitfäden ja nicht auf einen rechtsfreien Raum, schon gar nicht bei einem so sensiblen Thema.Zitat:
Wie erfolgt die gerechte Verteilung von lebensrettenden Gütern in der Katastrophenmedizin? Welche öffentlich-rechtlichen, straf- und zivilrechtlichen Maßstäbe bestehen in Deutschland für die Triage, also für eine Situation, in der eine derart akute Mittelknappheit besteht, dass nicht alle Hilfebedürftigen gerettet werden können? Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Unglücke, wie dem Terrorangriff am 11. September 2001 auf die USA, aber auch der zunehmend knappen Mittel im Gesundheitswesen werden diese und weitere Fragen untersucht.
Der Satz "Not kennt kein Gebot" gilt nicht für die Triage. So ist bei der Patientenauswahl jeder dazu verpflichtet, die maximale Anzahl von Menschen zu retten. Das bedeutet auch, dass Leben gegen Leben abgewogen werden muss. Die Triage in der Katastrophenmedizin kann als Ursprungsfall für sämtliche Fälle der heutigen "Alltagstriage" in der Medizin bezeichnet werden.
In dem o.g. Buch findest du die Rechtsgrundlagen der Triagierung.