Zitat von
kanken
Du verstehest es nicht, oder?
Für uns Ärzte bleibt alles beim Alten. Das Gericht hat die Leitlinie nicht verstanden und fordert jetzt das, was in der Leitlinie steht in ein Gesetz zu packen, obwohl die Leitlinie auf der Basis der aktuellen Gesetze geschrieben wurde.
Noch einmal für Langsamdenker:
Aktuell wird auch jetzt schon, im Falle einer Triagierung, allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden! (genau das soll ja, laut Bundesverfassungsgericht, passieren)
Genau das steht auch in der DIVI-Leitlinie drin, inkl. Empfehlungen wie man das beurteilen kann (und sollte).