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Hi,
Ich kann mir die Zahlen nicht wirklich erklären und habe deshalb extra gefragt, wie sich diese Zahlen erklären lassen.
Als Antworten kamen sinnbefreite Antworten und seltsame Nachfragen, obwohl die Fragestellung klar ist.
Ich habe derweil mal die Angaben der TK, der AOK und der IKK zusammen gerechnet und komme auf ca 211000 Krankmeldungen durch Covid-19, wobei bei den Angaben der AOK 53,9% der Fälle klinisch nachgewiesen sind, die anderen nur Verdacht.
Meine Vermutung ist, dass sich die Zahl mit der Bürokratie erklären lässt, denn eine AU gibt es nur wenn man Symptome hat.
Sprich:
Quarantäne+Symptome = AU
Quarantäne ohne Symptome = Keine AU
Somit könnte es sich hierbei also vermutlich um symptomatische Fälle handeln.
100% sicher bin ich mir da nicht, aber es wäre eine Erklärung!
Du und die anderen wollten bestimmt auch gerade diese Erklärung geben, richtig?:gruebel:
Interessant ist übrigens auch, dass sich in der ersten Welle vermehrt jüngere Menschen krank gemeldet haben, während es in der zweiten Welle die älteren Menschen waren bisher.
Gruß
Alef
Nein.
Du wärst doch der erste der darauf hinweist, dass es noch andere Krankheiten als Corona gibt. Denk mal drüber nach bevor du googelst.
Sollen wir das auch erklären?Zitat:
Interessant ist übrigens auch, dass sich in der ersten Welle vermehrt jüngere Menschen krank gemeldet haben, während es in der zweiten Welle die älteren Menschen waren bisher.
Gruß
Alef
War bestimmt auch eine Frage um die alle rumeiern.
Eventuell weil Quarantäne-Maßnahmen nicht von der Kasse angeordnet werden?
Als ich in Quarantäne war, gab's vom Gesundheitsamt ein Schreiben für meine Schule. Kann mich nicht entsinnen, dass Krankenkasse oder Hausarzt da irgendwie involviert gewesen wären. Ergo dürften die davon auch nichts mitbekommen haben und das auch nicht als "Krankschreibung wegen Covid" registriert haben.
Solange keine Behandlungsmaßnahen und/oder verschreibungspflichtige Medikamente nötig werden, kann man das ja zuhause aussitzen.
Nein, es gibt einfach verschiedene Wege, unabhängig davon, ob man Symptome hat oder nicht.
1. Krankschreibung über den HA.
2. Quarantäne/Isolation durch Anordung des Gesundheitsamtes. Hier gibt es keine Krankschreibung, der Arbeitgeber reicht die Mitteilung des Gesundheitsamtes dann mit einem Antrag auf Erstattung bei offizieller Stelle ein.
Ich laviere nicht. Mir ist tatsächlich nicht klar wofür du eine Erklärung suchst? Dafür daß die Zahl so hoch ist? So niedrig? Für den absoluten Wert? ... und was man sich sonst noch alles dazu fragen kann.
Es tut mir leid: Ich verstehe es tatsächlich nicht.
Wie dem auch sei ...
... im Kontext der Pandemie ist in unserer Einrichtung noch eine interessante Kategorie von Arbeitsausfällen festzustellen, die mittelbar auf das Virus zurückzuführen sind: Wir haben eine - nicht allzu hohe aber doch bedenkenswerte - Anzahl von arbeitsunfähigen Kolleginnen und Kollegen aufgrund psychischer Auswirkungen der Pandemie. Also mal ganz platt gesagt Menschen, die aufgrund der Angst und des Stress, die mit der Situation verbunden sind, nicht arbeiten können.
Hi,
1) Es handelt sich hierbei explizit um AUs Covid-19 betreffend, also nicht alles gemischt.
2) Das schiebe ich auf die Berichterstattung bzw besser die mediale Wahrnehmung
Hab mal für Beamte gesucht, Du bist ja verbeamteter Studienrat, richtig?
https://www.dbb.de/corona-informatio...nd-beamte.htmlZitat:
Was passiert, wenn eine häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet wird?
Anordnungen einer Quarantäne erfolgen nach dem Infektionsschutzgesetz durch die örtlich zuständigen Landesgesundheitsbehörden. Wird eine häusliche Quarantäne wegen des Verdachts auf eine mögliche Infektion amtlich angeordnet, ohne dass eine akute Erkrankung vorliegt, müssen Beamtinnen und Beamte vom Dienst fernbleiben. In diesen Fällen werden sie unter Fortzahlung der Besoldung vom Dienst freigestellt. Ist dem Beamten/der Beamtin in der häuslichen Quarantäne die Arbeit im Homeoffice möglich, kann der Dienstherr grundsätzlich die Arbeit im Homeoffice anordnen. Etwas Anderes gilt natürlich dann, wenn der Beamte/die Beamtin durch eine Erkrankung arbeitsunfähig wird.
Das Problem bei Arbeitnehmern ist aber, dass hier unterschieden wird zwischen reiner Quarantäne und Quarantäne mit AU und das wiederum ist wichtig, damit der Arbeitnehmer weiß woher er sein Geld bekommt. (Quarantäne ohne AU=Ausgleich nach IfSG)
Das ist nur halbrichtig:
Hat der Betroffene Symptome bekommt er eine AU, egal ob vom Gesundheitsamt angeordnet, oder nicht. Hat er keine Symptome, gibt es keine AU!
Alles hier nachzulesen:
Zitat:
AU-Bescheinigung bei Quarantäne
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen mitunter eine Quarantäne an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten. Mit oder ohne Symptome? Diese Frage entscheidet darüber, ob der Patient, der sich in Quarantäne oder in häuslicher Isolation befindet, einen AU-Schein bekommt.
https://www.kvbawue.de/praxis/aktuel...u-quarantaene/Zitat:
Keine Krankschreibung ohne Krankheit
Nur, wenn der Betroffene tatsächlich krank ist, stellt der Arzt eine AU-Bescheinigung aus. Bei Arbeitsunfähigkeit ist trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung erforderlich. Grundsätzlich gilt:
Patient zeigt Symptome (z. B. Husten, Fieber) → AU-Bescheinigung
Patient zeigt keine Symptome → keine AU-Bescheinigung
Die Anzahl der psychischen Erkrankungen bei den AUs ist tatsächlich leicht gestiegen wie es scheint, der Anteil steigt btw seit Jahren stetig, aber der signifikanteste Unterschied zu den Vorjahren ist die Länge, sprich die Menschen sind länger krank.
Gruß
Alef
Nein, das ist, zumindest in NRW, auch die gelebte Praxis.
Auf der KBV Seite findet sich dazu:
Quelle:https://www.kbv.de/html/1150_44889.phpZitat:
AU-Bescheinigung bei Quarantäne
Bei Verdacht auf eine Infektion mit dem Virus wird Betroffenen häufig empfohlen, zu Hause zu bleiben. Die Gesundheitsämter ordnen mitunter eine Quarantäne von mindestens 14 Tagen an. Auch Arbeitgeber schicken zunehmend Mitarbeiter nach Hause, die unmittelbaren oder mittelbaren Kontakt zu einer infizierten Person hatten.
Grundsätzlich gilt hierbei:
Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel stark hustet oder Fieber hat, kann der Arzt eine AU-Bescheinigung ausstellen.Zeigt der Patient hingegen keine Symptome, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch, wenn der Patient positiv getestet wurde. *
Da steht kann, nicht muss. Und so wird das, zumindest hier, auch praktiziert.
So ganz verstehe ich auch nicht worauf Alef hinauswill.
Gut wir haben eine - im Verhältnis zur Anzahl der gemeldeten positiven PCR Tests - überschaubare Anzahl von Personen mit Krankschreibung / AU - aber daraus jetzt irgendwas ableiten?
Müsste man ja erstmal wissen wie viele von den positiven Fällen überhaupt in Frage kommen würden um eine derartige AU aufgestellt zu bekommen. Was ist mit Hausfrauen / Hausmännern / Schülern / ... die zwar in der gesetzlichen KV sind, aber auch bei einer symptomatischen Erkrankung mit der sie beim Arzt vorstellig werden keine AU benötigen.
Wenn dann wäre wohl viel interessanter wie viele Personen (neben den bekannten hospitalisierten Fällen) tatsächlich einer ärztlichen Versorgung bedurft haben die über ein "Bleiben Sie zu Hause und schonen sie sich" hinaus geht.
Wollen wir uns jetzt (wieder) über die Semantik streiten?
Zitat:
GRUNDSÄTZLICH GILT:
› Ist der Patient krank, weil er zum Beispiel Schnupfen und leichte Halsschmerzen hat, stellt der
Arzt eine AU-Bescheinigung aus.
› Zeigt der Patient keine Symptome, darf der Arzt keine AU-Bescheinigung ausstellen. Das gilt auch,
wenn die Person auf das Virus positiv getestet wurde.
In diesem Fall reicht der Patient den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne
beim Arbeitgeber ein.
Zitat:
1. Quarantäne, aber keine Symptome
Für Personen, die sich in einer behördlich angeordneten Quarantäne befinden, aber keine Krankheitssymptome aufweisen, darf der Vertragsarzt keine AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber
ausstellen. Dies gilt auch für positiv auf SARS-CoV-2 getestete Personen ohne Symptomatik.
In diesem Fall ist die Entgeldfortzahlung durch den Arbeitgeber über die Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Patient reicht dazu den behördlichen Bescheid über die Anordnung der Quarantäne beim Arbeitgeber ein. Der Arbeitgeber wiederum kann sich die Lohnfortzahlung über die zuständigen Behörden erstatten lassen.
Eine Liste der in dem jeweiligen Bundesland zuständigen Behörden stellt die KBV zusammen mit einer Praxisinformation zum Thema Anspruch auf Entschädigung auf ihrer Internetseite bereit: http://www.kbv.de/media/sp/PraxisInf...chaedigung.pdf
Wichtiger Hinweis: Sobald eine Person, die bisher symptomfrei war, während der Quarantäne erkrankt, besteht von diesem Zeitpunkt an Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit. Bei Arbeitsunfähigkeit ist also trotz Quarantäne eine AU-Bescheinigung durch den Arzt erforderlich.
https://www.kbv.de/media/sp/PraxisIn...schreibung.pdfZitat:
2. Quarantäne und Symptome
Bei einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus und Krankheitssymptomen stellt der behandelnde Vertragsarzt eine AU-Bescheinigung aus. In diesem Fall erfolgt die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber, der diese aber nicht vom Bundesland erstattet bekommt.
AU-BESCHEINIGUNG FÜR PERSONEN, DIE MITTELBAR KONTAKT ZU EINEM VERDACHTSFALL HATTEN
Manche Arbeitgeber bitten Mitarbeiter, die mittelbar Kontakt zu einem Verdachtsfall hatten, vorsorglich zu Hause zu bleiben. Auch hier gilt: Ist der Betroffene nicht krank, kann der Arzt keine AU-Bescheinigung
ausstellen.
Das "KANN" bezieht sich hier also auf "nicht können", weil verboten und nicht "Kann man machen, muss man aber nicht!", denn irgendwoher müssen die betroffenen Arbeitnehmer ja ihr Geld herbekommen!
Wenn es jetzt also in NRW wirklich so gehandhabt wird, wie du sagst, dass die Betroffenen selbst bei Erkrankung keine AU erhalten, kommt hier die Entschädigung nach §53 IfSG zum tragen.
Wenn sie sich in Quarantäne befinden und Symptome zeigen, aber weiterhin keine AU ausgestellt wird, könnte das u.U. strafrechtliche Tatbestände erfüllen.
Bei Quarantäne mit Erkrankung (Symptomen) zahlt:
Arbeitgeber bzw Krankenkassen
Bei Quarantäne ohne Erkrankung zahlt:
Entschädigung nach §53 IfSG, oder simpel ausgedrückt: "Die Staatskasse".
Wenn jetzt also keine AU ausgestellt wird, obwohl der Betroffene Symptome hat, und dieser somit automatisch nach §53 IfSG entschädigt wird, wird das Vermögen der Staatskasse beschädigt, da eigentlich ein andere Leistungsträger (AG/KK) zuständig wäre!
Meinst Du wirklich, dass es so gehandhabt wird, wie Du sagst?
Aber vielleicht verstehe ich dich auch falsch? Für mich ist die sinnhafteste Erklärung, dass es sich bei den Angaben somit um symptomatische Fälle handelt, wobei jetzt interessant wäre ob die Zahlen der Krankenkassen jeweils nur Arbeitnehmer/ALG-I Empfänger beinhalten.
@LGD
Niemand versteht mich!:cry:
Gruß
Alef