Meines Wissens gilt eine Promillegrenze von 0,5.
Kein generelles Alkoholverbot.
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Nö - nur bei derartigen Steilvorlagen ist es nun wirklich nicht schwer die absolute Sinnfreiheit derartiger Postings bloß zu stellen.
Vielmehr stellt sich mir da eher die Frage:
Was glaubt man auf diesem "Niveau" erreichen zu können - also außer sich selbst für sachliche Diskussionen zu disqualifizieren?
Ich bin immer wieder fasziniert was manche unter einer sachlichen Diskussion verstehen und wie das eigenen Niveau bewertet wird.
Das beeinflußt mein Lebensgefühl (den darum soll es hier doch gehen) aber für heute nicht mehr länger, da gehe ich jetzt lieber in die Sonne.
Ohne Alk, der kann nämlich auch das Risiko für Herzmuskelentzündungen und Hirnblutungen deutlich erhöhen.:p
Nachtrag: Trotz Biontechimpfung am letzten Mittwoch hat mein Herz gestern eine schwere (Tourenbeschreibung), lange Wanderung mit anschließendem Besuch (mit den Kollegen) im Biergarten bestens überstanden - ebenso wie das Rockkonzert am Freitag.
@Truthseeker: Was soll diese Korinthenkackerei bringen? Wir wissen doch alle was er gemeint hat.
Und es geht hier immer noch ums Lebensgefühl unter Covid19. Meines heute ist gut, es hat die ganze Nacht stark geregnet und am WE werden die Pilze in die Höhe schießen. Und wie ich am letzten WE gesehen habe, sind die Menschenmassen wieder aus dem Wald verschwunden nachdem wieder (fast) alles offen ist. Praise the Lord.
@Eisfee: Wenn es politisch ist kannst Du die Antwort auch im Politikfaden geben. Würde mich auch interessieren, ich finde solche Andeutungen sonst immer sehr fragwürdig.
Kurzer Schlenker ins OT (man vergebe mir):
Thomas, was für Werkzeug nimmst du mit in die Pilze?
Ich nutze derzeit ein normales Schweizer Taschenmesser, bin aber noch nicht mit mir im Reinen, was ich idealerweise an Pinsel/Bürstchen mitnehme. Vorschläge? Gern auch messermäßig. Wie gesagt, muss nur Pilze meucheln, keine Grizzlys.
Gestern zum ersten mal das check-in Modul der Corona-Warn-App eingesetzt um mit meinem Großen gemeinsam in einer Gaststätte zu sitzen (Außenbereich).
Gruß
Alfons.
@Ripley: Ich drehe sie in der Regel raus, schließe das Loch mit der Hand und dann nehme ich das Messer zum groben Putzen (falls erforderlich), dass gerade dabei und am schnellsten greifbar ist (mal ein Schweizer, mal auch mein OSEE Rat-4). Im Endeffekt ist es egal (tendenziell lieber ein kleines scharfes, als ein zu großes – außer bei Baumschwämmen). Pinsel habe ich nie dabei, wenn überhaupt dann wird zuhause der gröbste Dreck entfernt.
@Alfons: Wir verwenden immer die Luca-App. Funktioniert überall gut. Wobei es mir stinkt, dass erste Veranstalter einen ohne App nicht mehr reinlassen wollen.
wtf . wie checkt ihr denn ins training ein ? mit handschriftlicher liste?
die luka app ist wesentlich schlechter, weil man auch fake namen eintragen kann und auch seine persönlichen daten "freigibt". wozu nicht die steuerfinazierte app mit daten schutz nutzen? ich verstehe es nicht.
lol aber meckern , wenn es beim staat und der digitalisierung nicht rund läuft ....:hammer::hammer::hammer:
vorgeschrieben. kommst du gar nicht mehr ins training ;)
@marq: Da ich kein Handy habe halte ich mich an das was meine jeweiligen Begleiter besitzen. Und Luca ist hier bei uns z.Z. der Standard. Im Training haben wir auch einfach Listen.
Du bist doch aus NDS oder?
In deren aktuellen Corona VO zum § 5 ist da von "Sport" nichts zu finden:
https://www.niedersachsen.de/download/170375
§ 5 Datenerhebung und Dokumentation
Hygienekonzept nach § 4 ja - das inkludiert aber nicht zwingend Listen (in welcher Form auch immer)
ich glaube , dass ist der wichtigste punkt eines solchen konzepts.
Dann glaubst Du falsch:
(2) In dem Hygienekonzept im Sinne des Absatzes 1 sind insbesondere Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 vorzusehen, die
1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
2. der Wahrung des Abstandsgebots nach § 2 dienen,
3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen dienen,
4. die Nutzung sanitärer Anlagen regeln,
5. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
6. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden
Aber damit sind wir jetzt endgültig OT - soll also daher reichen.
Ja. In der praktischen Umsetzung ist das tatsächlich ein wesentlicher Aspekt. Alle anderen Punkte müssen natürlich auch umgesetzt werden. Aber das ergbit sich oft insofern "von selbst", als das Hygienekonzept einer Gruppe/Verein/o.ä. ohnehin aufgehoben ist in dem separaten Hygienekonzept der jeweiligen Sportstätte. Dort ist bereits geregelt, wie die Sportstätte zu nutzen ist. Auch machen die Gesundheitsämter oder die kommunalen Träger der Einrichtungen (Lankreis, Sportreferat ... ) teilweise bestimmte Vorschriften.
In der Kommunikation mit dem Gesundheitsamt und in der Trainingspraxis sind die Teilnehmerlisten dann das, was tatsächlich vom Verein, bzw. der Trainingsgruppe eigenständig umgesetzt werden muß.
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage / Vorschrift nach der aktuellen Nds. Corona VO? (Weiter oben verlinkt)
§ 16 Abs. 3
In Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen unter Anwendung des § 1 a die 7-Tage- Inzidenz nicht mehr als 35 beträgt, ist die für die Sportanlage oder sportliche Betätigung verantwortliche Person verpflichtet, Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzepts nach § 4 zu treffen.
§ 4 beinhaltet wie oben stehen ein Hygienekonzept, aber keine Pflicht zur Führung irgendwelcher Listen. Das wäre dann § 5 und da gehört der Freizeitsport nicht zu den dort genannten Einrichtungen die hierzu verpflichtet wären.
Der Vollständigkeit halber aus Paragraph 5:
Datenerhebung und Dokumentation
(1) 1Im Rahmen des Zutritts oder der Nutzung einer Einrichtung oder der Teilnahme oder des Besuchs einer Veranstaltung hat, unbeschadet der Regelungen dieser Verordnung über Beschränkungen und Verbote von Veranstaltungen, Dienstleistungen und des Betriebs von Einrichtungen,
die Dienstleisterin oder der Dienstleister, die oder der eine Dienstleistung mit unmittelbarem Körperkontakt zu einer Kundin oder einem Kunden erbringt,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Fahrschule, Fahrlehrerausbildungsstätte, Flugschule, einer anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations- Gesetz oder einer Aus- und Weiterbildungsstätte für Triebwagenführer und anderes Personal im Bereich der Eisen- und Straßenbahnen oder einer ähnlichen Einrichtung,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Verkaufsstelle des Einzelhandels, die oder der einen Termin nach § 9 a Abs. 1 Satz 4 vereinbart,
die Betreiberin oder der Betreiber eines Beherbergungsbetriebs im Sinne des §8, eines Gastronomiebetriebs im Sinne des § 9 Abs. 1, 2 oder 3 oder einer Diskothek, eines Clubs, einer Bar oder einer ähnlichen Einrichtung, auch einer Einrichtung, in denen Shisha-Pfeifen zum Konsum angeboten werden, im Sinne des § 9 Abs. 5,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Volkshochschule oder einer sonstigen öffentlichen oder privaten Bildungseinrichtung im außerschulischen Bereich, wie zum Beispiel in der Erwachsenenbildung, Familienbildung, Jugendbildung oder beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung, oder einer Musikschule,
die Anbieterin oder der Anbieter von außerschulischer Lernförderung nach § 14 a Abs. 3 Nr. 11,
die anbietende Stelle in Bezug auf den Besuch und die Inanspruchnahme eines gruppenbezogenen, nicht stationären, offenen Angebots der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere nach den §§ 11 und 13 SGB VIII,
die Leitung eines Krankenhauses, einer Vorsorgeeinrichtung oder einer Rehabilitationseinrichtung,
jede Person, die einen Test nach § 5 a Abs. 1 Sätze 3 bis 5 beaufsichtigt oder durchführt,
die Betreiberin oder der Betreiber einer Spielbank, einer Spielhalle oder einer Wettannahmestelle
nach der Regelung in § 7 g Abs. 1 Satz 7,
die Veranstalterin oder der Veranstalter einer Veranstaltung nach § 6 a Abs. 2 bis 7 oder § 6 b,
die Unternehmerin oder der Unternehmer einer touristischen Busreise nach § 7 d Abs. 4,
11. die Veranstalterin oder der Veranstalter einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung nach
§ 1 d, an der in geschlossenen Räumen mehr als 25 Personen oder unter freiem Himmel mehr
als 50 Personen teilnehmen,
personenbezogene Daten der besuchenden oder teilnehmenden Personen zu erheben...
Von Sportstätten bzw. Vereinssport steht da nichts?
In Berlin wird die Terminbuchung und das Einschreiben entweder in eine Liste oder per App (Luca oder Corona Warnapp) vorgeschrieben. Beides muss angeboten werden.
In München (Stadt) wird niemand registriert. Nur in den Gängen und den Umkleiden sind FFP2-Masken zutragen. Sonst nix.
Im benachbarten Landkreis Ebersberg ist das Hygienekonzept noch nocht überarbeitet und wir dürfen die Hallen (wegen mangelnder Lüftungsanlagen) im Moment nur nutzen, wenn:
- alle Personen einen negativen und tagesaktuellen Schnelltest oder PCR Test vorweisen können (auch vollständig Geimpfte)
- Kontaktflächen müssen nach dem Training gereinigt und desinfiziert werden
- wir müssen dem Landratsamt eine Namensliste der Verantwortlichen bzgl. Fluchttür vorlegen
- es ist nur kontaktfreies Training erlaubt, Umkleiden ja - Duschen nein
- wir müssen dem Landratsamt mitteilen wer unter diesen Vorgaben tatsächlich trainiert (30 Minuten Lüftungspause zwischen den verschiedenen Gruppen)
Im LK Rosenheim wird ebenfalls normal trainiert, wie ich gehört habe.
Zumindest vor dem Lockdown mussten hier z.B. im Schützenhaus auch Listen gepflegt werden. Sehe darin auch kein Problem (im Judo führen wir aus Versicherungsgründen immer solche Listen).
In BW Raum Stuttgart trainieren wir seid 2 Wochen schon wieder, ganz normal mit Kontakt in der Halle und seid Montag dürfen wir auch wieder ohne test und ohne personenbegrenzung. Lediglich anmelden zur Kontakt Erfassung müssen wir und dazu haben wir ein online Buchungssystem. Lebensgefühl zur Zeit, also top! :)
wenn es tatsächlich so ist, dass keine listen geführt werden müssen, frage ich mich , wie eine schnelle kontaktverfolgung im falle von delta ausbrüchen erfolgen soill. sollte das so sein muss man den verantwortlichen schwere vorwürfe machen. das macht mich jetzt wütend. vorallem weil es einfach mit einer app ist.
Also wir warten immer noch auf die „umgehende“ Information / Rückmeldung des Gesundheitsamts über das weitere Vorgehen.
...
Aus Anfang Oktober 2020... [emoji23]
In einem überschaubaren Teilnehmerkreis lässt sich das auch ganz ohne Listen oder App unkompliziert und schnell lösen.
Meine Altersklasse ist ab heute aufgerufen sich impfen zu lassen; Mal sehen wie voll die Impfzentren heute Vormittag sind(habe 3 in einem Umkreis von 1KM) und welchen Stoff an den Mann gebracht werden soll!?
Mein Lebensgefühl schwankt zwischen freudig erregt und und mulmig
Das kann ich nachvollziehen, hier wird ja auch versucht einen Kirre zu machen :D
Schwiegervater ist seit Montag im Hospiz. Besuch durch uns als Familie (Ich - voll geimpft, Frau teilgeimpft und getestet und Tochter, 10 Jahre und getestet) ist nicht möglich. Maximal 2 Personen. Die ham nen Duppen.
PS: Und das, obwohl er bis Montag eh bei uns gewohnt hat…
PPS: Originalzitat: „Der Einzige, der jederzeit ,mitkommen kann, ist der Hund.“
Ich lese die meisten Kommentare schon gar nicht mehr
Es wird sich eh nur im Kreis gedreht
Entweder man lässt sich impfen oder nicht; jeder wie er will und meint
Zum Erlebnis selber:
Meine Befürchtung , CoronaVac verabreicht zu bekommen, hat sich nicht bestätigt. Mit Datenaufnahme, der eigentliche Impfvorgang und Videoaufnahme inklusiven politischem Statement ( #forabolsonaro / f... Bolsonaro) keine 10Min im Impfzentrum verbracht
Bis jetzt keine größeren Nebenwirkungen - fühl mich etwas verknautscht; Mal sehen ob und was noch kommt!?