Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......
Zitat:
Zitat von
carstenm
Ein Mensch, der für tot erklärt ist, wird entgegen deiner Behauptung, nicht in einem RTW transporiert.
Wo soll ich das bitte so geschrieben haben?
Ein klinisch toter(!) Mensch wird sehr wohl im RTW mitgenommen - und auf dem Weg ins KH ggf. versucht weiter zu reanimieren.
Ein vor Ort vom Notarzt für tot erklärter nicht (mehr).
Darum ging es aber gar nicht - das „für tot erklärt“ hast Du erst ins Spiel gebracht. Im Fall Brunner war dieser lt. Aussage der Sanitäter klinisch(!) tot, ist aber noch nicht von einem Arzt für tot erklärt worden weshalb man ihn noch ins KH gebracht hat, wo er auch nicht wiederbelebt werden konnte und formell für tot erklärt wurde.
Strafrechtlich hat man da Totschlag / Mord draus machen können, weil man eine Tötungsabsicht unterstellen konnte u.a. (nicht ausschließlich) weil der Taterfolg „Tod“ bereits bewirkt war.
Dafür muss man eigentlich in keiner Vorlesung gesessen haben um den Unterschied zu verstehen - außer man will es einfach nicht. [emoji6]
Zitat:
Ein Mensch, der für tot erklärt ist, wird entgegen deiner Behauptung nicht länger reanimiert.
Siehe oben...
Zitat:
Ein Mensch, der nicht für tot erklärt ist, gilt juristisch nicht als tot.
Nochmal:
Es gibt keine gesetzliche Definition wann ein Mensch tot ist. In keinem Gesetz steht in Paragraph 2 (da sind meist die „Begriffsbestimmungen“) „tot ist wer...“.
Was geregelt wird ist wie das Ableben von jemanden (in der Regel ein Arzt) zu dokumentieren ist - Zettelkrieg halt.
Und ansonsten schaust Du auch hier wieder nur durch Deine Bestatterbrille. „Nicht für tot erklärt ist“ - durch wen? Nicht exklusiv durch einen Arzt - es ist ja sogar möglich jemanden für tot erklären zu lassen obwohl man nicht mal eine Leiche hat - siehe Verschollenheitsgesetz. Da übernimmt dann das Gericht den Job jemanden für tot zu erklären, selbst wenn diese Person sich bester Gesundheit erfreut - gab doch jüngst erst wieder einen Fall:
https://www.morgenpost.de/vermischte...rhaengnis.html
Auch das zeigt eben wieder sehr deutlich, dass der formelle Akt des „für tot erklären“ auf den Du Dich so stürzt eben im strafrechtlichen Sinn vollkommen irrelevant sein kann, weil es auf die tatsächlichen Umstände und nicht irgendwelche Formalien ankommt.
(Die Fälle wo Ärzte fälschlicherweise jemanden für tot erklärt haben hast Du ja einfach mal ignoriert.)
Erbrecht - Versicherungsfragen etc. - es spielt keine Rolle ob jemand tatsächlich tot ist oder nicht Hauptsache man hat den richtigen Zettel.
Worum geht es bei Tengelmann? Ob der tatsächlich die Kurve gekratzt hat und unter Palmen Cocktails schlürft? Nein - es geht um Formalien und Kohle.
Verschollener Milliardär. Familie will Tengelmann-Chef für tot erklären.
https://www.n-tv.de/wirtschaft/Famil...e22333937.html
Und wenn es nach Deiner „Logik“ gehen würde - warum wurde bspw. im Fall Brunner die Sanitäterin überhaupt vor Gericht befragt wie der Zustand des Opfers war - wann und wo Hr. Brunner formal für tot erklärt wurde ist ja hinlänglich bekannt gewesen - im KH nach 2 Stunden vorangegangener vergeblicher Reanimation.
Kann das was damit zu tun haben, dass es für das Gericht ggf. durchaus eine Rolle spielt, ob das Opfer - wenn zwar auch noch nicht formell für tot erklärt - klinisch gesehen schon tot war?
Oder wollten die sich einfach nur mal ein wenig Gruseln und haben sich daher den Zustand von Hr. Brunner beschreiben lassen?
Zitat:
Da brauchen wir nicht drüber zu streiten. So isses halt.
Du vertrittst da wohl eher eine Mindermeinung... ;)