Wir leben vielleicht etwas länger als du und haben schon lustige Sachen ala "was ist denn jetzt gültiges Recht" diesbezüglich erlebt. ;)
Lieben Gruß von den Leutchen.:)
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klar, du warst ja schon zu wehrmachtszeiten zweifacher grossvater. ich halte nichts von urban legends. tut mir leid.
ich bin mir sicher, dein wissensstand ist da besser. klär mich doch mal auf, wir redeten hier über rechtsverstösse,völkerrecht im sinne von gravierenden verstössen. nicht davon, dass mal bei ner übung was schiefgelaufen ist und man ne sachbeschädigung getätigt hat.
ich mags gar nicht, wenn menschen irgendwelche behauptungen in den raum stellen, gegenüber leuten die jahrelang im verein waren und dann unpräzise werden mit "erkundige dich mal genauer".
dann wird die ordnungswidrigkeit ja auch nicht zu lasten des befehlsempfänger gehen, das ist durchaus im bereich des möglichen.
also wenn´s stimmt, liesse sich das mit einiger anstrengung m.e. schon auswendig lernen, wobei man eine soldatische ausbildung bestimmt mit sinnvolleren inhalten füllen könnte.
hoffentlich kann man diese bedeutsamen kenntnisse dann auch im stress des manövers oder ernstfalls abrufen.
gruss
ja genau, die rote Ampel dann eben schon, weil da ja Menschen gefährdet sind=> nicht befehlbar
so ungefähr..
hier wird aber so getan, als ob das nur ein Problem der BW wäre.
Kann aber in der Privatwirtschaft genauso vorkommen, dass der Chef irgendwelche Verstöße anordnet.
Da gibt es dann eventuell nicht so klare Richtlinien.
Man denke an die VW-Techniker, die angebliche für den Einbau der Beschisssoftware verantwortlich sind...
Oder diverse Lebensmittelskandale..
zum überfahren einer roten ampel würde ich mich nie zwingen lassen. könnte auch kein befehlshabender rechtfertigen.
das problem im verkehr besteht definitiv in vielen bereichen. ganz besonders auch im bereich geld und werttransporte.
war eben damals schon ein zackiger verein, halt auf wehrhaftmachung der rekruten getrimmt.
da braucht´s eben strenge dienstvorschriften zur disziplinierung.
sonst kommen zum schluss keine soldaten bei der ausbildung raus, sondern weicheier - und das wollte ja damals schon niemand, oder?
muss ja nichts schlechtes sein.
gruss
sonder und wegerecht gilt, rechtlich gesehen, für die feldjäger (auch ausländische mp natotruppenstatut) mit blaulicht und einsatzhorn. steht auch so im wegerecht (stvo), andere einheiten müssten dadurch gelietet werden. nicht jeder militärische transport darf diese von sich aus in anspruch nehmen!
zur wahrnehmung hoheitlicher aufgaben, ja (zb fluthilfe, im v-fall. manöver). wegerechte geht notfalls ohne, sollte aber idealwerweise
bin ebenfalls stark davon überzeugt, dass es dieses, insbesondere für den ernstfall mit am schwersten wiegende, soldatische problem, auch in anderen bereichen gibt.
gott sei dank scheint dies ja für alle bereiche, insbesondere den soldatischen, umfassend gesetzlich geregelt zu sei.
denn darauf kommt´s ja im wesentlichen an, wenn´s losgeht - ähnlich wie, glaub´ich, in der "sv".
gruss