Die Rückkehr zum Faustkeil löst das Gewaltproblem nicht
Hallo zusammen,
ich weiß nicht, ob das hier in diesem Stadium der Diskussion wirklich noch reinpaßt. In der Legal Tribune Online (LTO) hat sich jemand zum Thema Führungsverbot fachlich-sachlich geäußert und faßt praktisch alles das zusammen, was hier hin und her diskutiert wurde:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/f...nach-mannheim/
Zur Einordnung:
Prof. Dr. Thomas Fischer ist Rechtsanwalt in München und Rechtswissenschaftler.
– Er war von 2011 bis 2017 Vorsitzender Richter des 2. Strafsenats am Bundesgerichtshof.
– Für LTO schreibt er seit Mai 2022 die Kolumne "Eine Frage an Thomas Fischer".
Also ein ausgewiesener Experte. Natürlich ist das die Vogelschau eines Rechtswissenschaftlers; für die Praxis müßte man auch woanders nach Aussagen suchen.