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Katamaus
Könnte sein. Ist mir aber nicht bekannt. AN-Vertretung, sagt du kannst drauf bestehen. Kannste auch. Ist hal immer so ne Sache, wenn dui weißt, dass dein Chef das nicht möchte. Recht haben und Recht bekommen und so...
Ein Recht nützt natürlich nix, wenn eine Seite drauf scheißt und die andere Seite es nicht einfordert.
Laut Betriebsverfassungesetz hat ein Betriebsrat bei
Regelungen über die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten sowie über den Gesundheitsschutz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften oder der Unfallverhütungsvorschriften;
mitzubestimmen.
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Katamaus
Wenn man das aber aus der epidemiologischen Brille betrachtete, würde ich vermuten, dass es im betrieblichen Bereich noch eingie Stellschrauben gäbe, die etwas brächten.
Wenn sich Betriebe nicht an die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung halten, sicherlich.
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Katamaus
Und wer beim Amt kennt die internen Prozesse so gut, um den AG zu widerlegen, wenn er das halbwegs plausibel klingend darlegt? Wenn der Staat eine Pflicht ausspräche und das Unternehmen zu begründen hätte, warum die MA dennoch reinkommen müssen, wäre da schon mal die Beweislast umgekehrt.
Hä?
Es gibt eine Pflicht.
(4) Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten im Fall von Büroarbeit oder vergleichbaren Tätigkeiten anzubieten, diese Tätigkeiten in deren Wohnung auszuführen, wenn keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/c...bschv/__2.html
Wenn Du nun natürlich anführst, dass die Leute vom Amt den Betrieb nicht genug kennt, ob die vorgebrachten
Gründe zu prüfen, dann nützt Dir die Beweislastumkehr auch nix.