Sicherheitsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen
Hallo, ich bin ganz neu hier und habe eine Frage an die User, die offiziell bei Sicherheitsdiensten arbeiten.
Am letzten Wochenende war in einer dörflichen Gegend eine Veranstaltung.
Das ganze fand bei einer Dorfgaststätte statt. Das Areal um die Gaststätte war
komplett eingezäunt und der Zugang zur Hauptverkehrsstr. war mit Gittern verstellt, damit keine "Besoffenen" auf die Strasse laufen. Innerhalb des Areals waren Pommesbuden, Festzelt, Disco usw. aufgebaut.
Ein Sicherheitsdienst wurde von der Gemeinde beauftragt, Polizei war auch zugegen, und 5 Rettungsfahrzeuge.
Mir ist nun aufgefallen, das über die Hälfte der Sicherheitsleute, die aussen und innen ihren Dienst vertraten an ihren Gürteln Teleskopschlagstöcke, CS Gas und Pfefferspray führten. Auf meine Nachfrage hin, wurde mir gesagt, das sei so üblich, da hier ca. 5000 Jugendliche zu einem allgemeinen Besäufnis versammelt waren und es oft Schlägereien gäbe.
Auf meine Frage hin, ob denn jeder eine Sondergenehmigung zum Tragen von Waffen, nach dem Waffengesetz hätte (Waffen und tragbare Gegenstände) wurde mir schon fast Schläge angedroht.
So wie sich mir die Sache darstellte, hatte KEINER so eine Genehmigung.
Nach dem Waffengesetz haben sich somit alle Strafbar gemacht und so ihre
"Zuverlässigkeit" vor dem Gesetz verloren.
Wie sieht die Sache den hier bei den Profis aus, die bei Volksfesten und sonstigen öffentlichen Veranstaltungen eingesetzt sind.
mfg
PaleRider
Waffentragen auf öffentlichen Veranstaltungen
Hallo,
die erste Antwort kam ja schnell.
Allerdings sehe ich doch in der Antwort, dass mir von vornherein hier etwas unterstellt wird.
A. Ich bin keiner aus den von Dir genannte "Berufsbezeichnungen"
B. Ich hatte noch nie Ärger mit einem Sicherheitsdienst oder der Polizei
C. Ich möcht niemanden eins auswischen
Ich trage öfter eine Schusswaffe und bin Schießlehrer.
Weiterhin bin ich Sachkundelehrer nach § 7 Waff.Gesetz.
Laut Waffengesetz, das jeder Sicherheitsmitarbeiter kennen sollte, ist es VERBOTEN, Schusswaffen und gleichgestellte, sowie tragbare Gegenstände auf
öffenlichen Veranstaltungen, Volksfesten, Aufzügen, Messen usw. zu führen (bei
sich zu haben).
Auch ein offizieller Waffenschein gilt hier nicht!!
Es bedarf hierzu einer Ausnahmegenehmigung!!!! Ansonsten begehst Du eine Straftat!!!
Diese wird Dich, wenn Du gewerblich als Mitarbeiter im Sicherheitsdienst arbeitest die sogenannte "Zuverlässigkeit" kosten und somit den Arbeitsplatz.
Du solltest Dir mal das Waffengesetz, die allgemeine Waffenverordnung, die Gewerbeordnung, die Wachverordnung, die UVV BGV C7 und wenn Du gewerblich arbeitest mal Deine Dienstanweisung durchlesen.
Ich möchte mit meinem Beitrag lediglich auf bestehende Gesetze hinweisen, die anscheinend gerade von Sicherheitsmitarbeitern und deren Firmen übersehen werden.
Übrigens, "Semiöffentliche Veranstaltungen" gibt es nicht!!!
Vielleicht kommen wir hier ja zu einer offenen Diskussion und nicht zum Austausch von Vorurteilen
Mfg
PS Polizisten kennen das Waffengesetz oftmals auch nicht !!!
Fragen stellen nicht gestattet
Schöne Grüsse zum Vatertag an alle,
auf meinen Streifzügen durch die Welt der Internetforen bin ich nun auf dieser Seite gelandet.
Beim Lesen dieses Threads bin ich doch überrascht wie einige von den
"Kampfsportlern" mit Leuten umgehen, die hier eine Frage stellen.
Die Ausdrucksweise und das "runtermachen" ist ja, so wie es mir hier erscheint, ganz normal für die Leute die im Wachdienst/Ordnerdienst eingesetzt sind.
Ich hoffe, das die Türsteher?, die hier auftreten keine "gewerblichen" sind, sondern diejenigen die bei den Discos oder so direkt angagiert sind.
Ausgebildetet Fachleute die ihre vorgeschriebenen Lehrgänge absolviert haben können "vielleicht" etwas mehr als den Satz:" Du gommst hier net rein"
Sollte es sich tatsächlich bei den Antwortenden um gewerbliche Türsteher/Ordner handeln, dann muss ich sagen, dass ihr keine gute Werbung für eure Firmen darstellt.
Da ich mich ein bischen mit Bürgerrechten befasse kann ich dem Palerider nur
sagen, das alle gewerbliche Wachleute nach der Gewerbeordnung, der Bewachungsverordnung und der BGV C 7 Unfallverhütungsvorschrift arbeiten.
Verstösse hiergegen werden mit nicht unerheblichen Bußgeldern belegt.
Das Tragen von Waffen jeder Art ist hier eindeitig geregelt siehe dazu folgendes:
§ 10
Dienstanweisung
(1) Der Gewerbetreibende hat den Wachdienst durch eine Dienstanweisung nach Maßgabe der
Sätze 2 und 3 zu regeln. Die Dienstanweisung muss den Hinweis enthalten, dass die
Wachpersonen nicht die Eigenschaft und die Befugnisse eines Polizeibeamten, eines
Hilfspolizeibeamten oder eines sonstigen Bediensteten einer Behörde besitzt. Die
Dienstanweisung muss ferner bestimmen, dass die Wachperson während des Dienstes nur mit :yeaha:
Zustimmung des Gewerbetreibenden eine Schusswaffe, Hieb- und Stoßwaffen sowie
Reizstoffsprühgeräte führen darf und jeden Gebrauch dieser Waffen unverzüglich der
zuständigen Polizeidienststelle und dem Gewerbetreibenden anzuzeigen hat.
(2) Der Gewerbetreibende hat der Wachperson einen Abdruck der Dienstanweisung sowie der
Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste (BGV C7) einschließlich der dazu
ergangenen Durchführungsanweisungen gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen.
§ 13
Behandlung der Waffen und Anzeigepflicht nach Waffengebrauch
(1) Der Gewerbetreibende ist für die sichere Aufbewahrung der Schusswaffen und der Munition
verantwortlich. Er hat die ordnungsgemäße Rückgabe der Waffen und der Munition nach
Beendigung des Wachdienstes sicherzustellen.
(2) Hat der Gewerbetreibende oder eines seiner Wachpersonen im Wachdienst von Waffen
Gebrauch gemacht, so hat der Gewerbetreibende dies unverzüglich der zuständigen Behörde
und, falls noch keine Anzeige nach § 10 Abs. 1 Satz 3 erfolgt ist, der zuständigen
Polizeidienststelle anzuzeigen.
§ 16
Ordnungswidrigkeiten
(1) Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 144 Abs. 2 Nr. 1 der Gewerbeordnung handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 6 Abs. 1 eine Haftpflichtversicherung nicht abschließt oder nicht
aufrechterhält.
2. Entgegen § 8 Abs. 2 eine in seinem Gewerbebetrieb beschäftigte Person nicht oder nicht
in der vorgeschriebenen Weise verpflichtet,
3. Entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 eine Person mit der Bewachung beschäftigt,
4. Entgegen § 9 Abs. 3 Satz 1 und 2, auch in Verbindung mit Satz 3, eine Meldung nicht,
nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig
macht,
5. Entgegen § 10 Abs. 1 Satz 1 den Wachdienst nicht durch Dienstanweisung regelt,
6. Entgegen § 11 Abs. 1 Satz 1 einen Ausweis nicht oder nicht richtig ausstellt,
7. Entgegen § 11 Abs. 4 Satz 1 ein Schild nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise
trägt,
8. Entgegen § 13 Abs. 1 Satz 2 die Rückgabe der Schusswaffen und der Munition nicht
sicherstellt,
9. Entgegen § 13 Abs. 2 eine Anzeige nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig erstattet....
Die meisten Security sind allerdings bei den Discos angestellt kennen oft nur das Faustrecht.
Seid mir nicht böse Jungs, aber die "Schwarzen Schafe" unter Euch zeigen
den Zuschauern und Gästen ein Bild auf, das somit Eure ganze Zunft in Verruf bringt
Schönen Feiertag wünsch Euch
Kalim
Ihr verstosst alle gegen das Gesetz!!!
Zitat:
Zitat von Zeroboy
@ Shogun
In unserer Gegend könnte das auch Ärger geben, in Rheinland Pfalz und Baden Würtemberg fande die Cops das supi... :D
@ shi-jen-bo
wie qualifiziert solls denn sein ? Ich kann mir bei diesem Thema die Fragestellung des Threaderöffners gar nicht so recht vorstellen..nach dem Motto: " Äh, dürfen Sie überhaupt so etwas tragen,haben Sie dafür eine Erlaubnis ? " oder was ? Wie sollen die Leute denn auf sowas reagieren ?
@ Franz
Genau so ist das...Klugscheisser ist -glaube ich - der treffende Ausdruck, man glaubt gar nicht wieviele es davon gibt..
Hallo, ich bins noch mal,
wie ich schon beim ersten mal gesagt habe, finde ich die Behandlung eines Fragestellers hier im Forum nicht gerade objektiv.
Es hat eine Menge Antworten gegeben, aber keiner von Euch kennt sich doch wirklich aus.
Deshalb habe ich mir mal die Mühe gemacht beim Ordnungsamt nachzufragen.
Zum Ersten mal das Thema Waffen:
§1 Waffengesetz 2003
(2) Waffen sind
1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände
und
2. tragbare Gegenstände,
a) die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder
Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen,
insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
b) die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer
Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die
Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder
herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.
(3) Umgang mit einer Waffe oder Munition hat, wer diese erwirbt,
besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt,
bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt.
Dann zum Führen auf öffentlicher Veranstaltung:
Eine Öffentliche Veranstaltung ist jede Veranstaltung bei der es sich um ein planmäßig zeitlich eingegrenztes, aus dem Alltag heraus gehobenes Ereignis handelt, zu welchem Jedermann Zutritt hat, somit der Besucherkreis nicht eingeschränkt ist.
Laut Ordnungsamt muss JEDER der irgenteine der genannten Waffen führen will eine Ausnahmegenehigung haben!!!!
Sicherheitsdienste die gewerblich arbeiten verstossen sonst gegen die Bewachungsverordnung und das Waffengesetz!!!!
Die Sicherheitsleute verstossen gegen das Waffengesetz!!!!
Ich hoffe das bringt einige von Euch mal zum Nachdenken
Mit freundlichen Grüssen
Kalim
PS wenn Ihr es meint bin ich natürlich auch ein Klugscheisser
Entschuldigung das ich gefragt habe
Nabend,
ich bin doch sehr erfreut, dass sich einige von Euch doch noch Gedanken machen.
Doch so einigen von Euch gehen die Gesetze unseres Landes wohl "direkt am *****" vorbei und Selbstjustiz ist wohl für diese Jungs normal.
Ich habe Verständnis dafür, dass man sich bewaffnen möchte, denn die bösen Jungs, die Krawall machen scheren sich einen Dreck um geltendes Recht.
Solltet ihr Friedensstifter nicht ein wenig besser sein als der Pöbel??
Ich habe immer gedacht, Kampfsport hat was mit Selbstbeherrschung und Verstand zu tun, da habe ich mich wohl bei einigen von Euch geirrt.
Die Vorurteile, die gegen Türsteher und sonstige Security in diesem Lande bestehen werden durch Eure dummen Sprüche wieder mal bestätigt.
Macht weiter so, irgentwann ist kein Gast mehr da, der Euro Löhne zahlt.
in diesem Sinne
PaleRider
an John Wayne (The Duke??)
Ich gebe Dir recht und ich weiß auch das es schwer ist sich in der heutigen Zeit, in der es für viele kaum noch eine Hemmschwelle gibt sich verbal oder nur mit den Fäusten durchzusetzen.
Es ging mir auch nicht darum Euch Jungs "anzupissen". Ich kenne Urteile, in dem
ein Bürger dieses Landes jemanden in Notwehr über den Haufen geschossen hat mit einer Waffe zu der er keinen Waffenschein hatte. Er wurde freigesprochen!!
Es ging mir einzig und allein um die rechtliche Absicherung, die ja wohl eindeutig den meisten fehlt.
Mir ist klar das ihr einen Scheissjob machen müsst und der Tarif der GEWERBLICHEN liegt ja wohl unter den Kellnern.
Ich habe nur was gegen diese aufgerüsteten Spinner, die vor lauter Kraft kaum laufen können. Die Darstellung von Schlagstöcken und Spraydosen, Handschellen usw. wirkt sicher nicht deeskalierend sondern bedrohlich.
Somit lass Euch nicht erwischen, zumindest nicht auf öffentlichen VEranstaltungen, oder klärt die Sache vorher ab.
So long
PS übrigens arbeite ich bei den Finanzbehörden