Ah okay
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der ist bei einem VIEEEEEL schlimmeren verein.
der (verein) hat mir schon des öfteren messerchen aus den USA oder China einkassiert! :motz:
:D
ich wollte das "mit der tür ins haus fallen" auslassen.
das waren eher deine schreibtisch-kollegen, die sich um post-angelegenheiten kümmern ;)
so schlimm kann ich also nicht gewesen sein.
Und im Dienst trinken tun die auch nicht, haben die gesagt ;)
Kein Ding, Forum ist Forum, life is life ;) Ich nehme nicht an, dass jede mit Zwinkersmiley hier geäusserte Aussage auch realiter so durchgezogen wird, aber ich konnte einfach nicht widerstehen ;)
Beste Grüsse
Period.
Spaß muss sein!
Also Polizisten schlagen in der Gruppe schon weit bevor a) passieren könnte, vielleicht nicht passieren würde zu und das straffrei. Bei dir denke ich würdest du verurteilt werden, selbst wenn du bei e) reagierst. Sie würden zum Beispiel sagen, dass du nach dem Faustschlag auch einfach weggehen und anzeige hättest erstatten können. Sie würden sagen das zurückschlagen diente nicht mehr der Abwehr, bzw. du müsstest beweisen das dein Schlag danach unbedingt notwendig war um dich danach weiter zu verteidigen. Das ist Praxis. Theoretisch ist es ganz anders, in der Praxis jedoch würde der Staatsanwalt gegen dich vorgehen, sobald der andere auch nur eine Rötung hätte. Die Beweispflicht liegt bei dir.
Thread ist zwar schon etwas älter..aber ein Thema das mich auch beschäftigt hat.
Ich bin für mich zum Entschluss gekommen das ich zuschlage wenn ich der Meinung bin eine physische Konfrontation ist unausweichlich. D.h man muss mich nicht anpacken aber drohen reicht auch schon aus.
Wenn ich Abends spazieren gehen und auf mich kommen 2 fremde Männer zu die mich massiv bedrohen und mir den Weg versperren und mich einengen bzw mir immer näher kommen, dann agiere ich und versuche beide auszuknipsen und das nicht mit Wattebällchen.
Weil ich in dem Moment ganz einfach eine schwere Bedrohung für meine körperliche Unversehrtheit sehe und sicherlich nicht warte bis es Fäuse hagelt und ich nichts mehr machen kann.
Wie das dann der Richter sieht oder ob es überhaupt zu einer Verhandlung kommt kann ich dann im nachhinein immer noch herausfinden :)
Ich denke auch das SV nur rechtswidrig ist wenn du es übertreibst, d.h den Angreifer total Krankenhausreif prügelst oder auf ihn einschlägst wenn er am Boden liegt und nichts mehr machen kann.
Fakt ist: Ich habe in so einer Situation nicht die Zeit mir rechtliche Paragraphen im Kopf durchzuspielen, da muss reagiert werden.#
Das ist natürlich meine persönliche Meinung, wie sowas dann jetzt im RL wirklich aussieht und abläuft kann man nur wissen wenn es denn dann auch passiert, ich würde immer erst deeskalieren sofern möglich.