Zitat von
Rummenigge
Hallo Sportsfreunde,
Strafgesetzbuch (StGB) § 32 regelt ja die Notwehr.
Doch ist das alles sehr unklar für mich. Letztendlich ist mir klar, dass ein Richter das entscheidet.
Aber da ich Kickboxer bin, bleibt mir im SV Fall nur das Treten und Schlagen.
Ab wann darf ich zuschlagen, sodass es unter SV fällt und nicht rechtswidrig ist?
a) Aggressor hält mich mit einer Hand am Kragen fest
b) Aggressor schubst mich auf die Brust, sodass ich ein Schritt zurück falle
c) Aggressor holt aus, zu einem vermeintlichen Schlag
d) Aggressor gibt mir eine Ohrfeige
e) Aggressor schlägt zu mit der Faust
Ich würde sagen ab c) wäre es eine Notwehr, um den Angriff abzuwenden.
Bei a) und b) bin ich mir unsicher.
Was meint ihr? Vielleicht Erfahrungen vor Gericht. Hinzu kommt, dass ein Kampfsportler von einem Richter wahrscheinlich strenger beurteilt wird.