Man muss es auch nicht provozieren.
Druckbare Version
Aber wenn das vor Gericht zur Sprache kommt, ist der Notwehraspekt juristisch gesehen weg, was Deinen Cousin angeht. Ab dem Punkt ist es dann offiziell eine Schlägerei, und beide Beteiligten (bzw. beide beteiligten Gruppen) sind prinzipiell verantwortlich für ihr Tun. Die Sache könnte im Detail anders aussehen, wenn Du z.B. geltend machen könntest, dass Du zuerst versucht hättest, Deinen Cousin von der Sache abzubringen oder zurückzuhalten und erst eingegriffen hättest, als Du die Waffe gesehen hast. Dann könntest Du ggf. auf Nothilfe plädieren. Anderenfalls ginge es wahrscheinlich eher in Richtung Putativnotwehr.
Du bist stark, trainiert und bewaffnet. Mit großer Macht kommt auch große Verantwortung. Das sieht ein Richter jenseits des juristischen auch und wenn sich dazu eine Akte einschlägig füllen sollte wird das, auch wenn dein Verhalten legitim ist deiner Meinung nach, immer enger. Das hilft nicht viel, wenn die Dinge eskalieren, aber ich würde es im Hinterkopf behalten.