Notwehrrecht und Kragen packen
Hallo,
vielleicht war das Thema schonmal da, aber die Frage dann nochmal.
Ab wann darf ich mich in Notwehr verteidigen?
Handelt es sich beim "Kragen packen" oder "packen der Jacke" oder des Arms bereits um einen rechtswidrigen Angriff (§ 32 StGB Notwehr) und ich dürfte mich mit einem Fauststoss verteidigen?
Ich hatte vor Jahren mal eine Situation, da hat mich ein Betrunkern am Kragen gepackt (er hatte mich verwechselt). Ich konnte damals die Sache runterreden. Aber, hätte ich das nicht geschafft wäre er gefährlich nahe an mir dran gewesen und ich hätte gegen einen Angriff (Headbutt, Uppercut o.ä) nicht den Hauch einer Chance gehabt.
Daher die Frage um auch mit dem deutschen Recht konform zu laufen:-§.