Ich kann deinem Geschreibsel nicht ganz folgen.
Aber da es im Verlauf des Threads mehrfach dazu kam Fakten zu eigenen Gunsten zu wenden. Dachte ich es passt ganz gut mal den Vater dieser Handelsweise zu präsentieren.
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Hab dich falsch verstanden. So machts Sinn.
vorsicht: in der statistik sind "Delikte mit einem Messer als Tatmittel" erfasst, nicht "angriffe" im sinne von gezielt "zustechen" o.ä.. wie viele angriffe mit dem messer als waffe ausgeführt wurden, steht da nicht.
ich vermisse das immer in den statistiken, dass nicht aufgedröselt wird, wie oft das messer nur "dabei" war, wie oft es zur "bedrohung" genutzt wurde, wie oft es (rechtlich nicht abgedeckt) zur verteidigung genutzt wurde , wie oft angriffe mit verletzungsabsicht stattfanden, wie oft versuchte tötungen, wie oft gefährliche körperverletzungen, schwere körperverletzungen, totschläge, morde ...
und vor allem: wie sah es vorher aus, wenn man die sich stetig erhöhende anzeigebereitschaft und das bevölkerungswachstum/die jeweilige bevölkerungszahl in relation zu den absoluten jährlichen "tatzahlen" mit berechnet.
gilt ein verstoß gegen das waffengesetz übrigens nicht auch als "tat" (es ist ja ein illegaler akt, eine straftat, wenn es das bußgeldlevel überschreitet? und natürlich ist es dann auch eine tat mit einem messer. erhöhen also schon alleine die strengeren gesetze die zahlen in der statistik?
nicht, dass ich behaupten würde, früher war es doch REAL schlimmer und heute hat man schlicht mehr "stoff" für die statistik... aber was die REALEN zahlen angeht (dafür nötig: % der angezeigten im verhältnis zu nicht angezeigten straftaten + eine genaue audröselung der konkreten straftaten), hat mir bisher keine Statistik so wirklich weitergeholfen. das gilt genauso für andere statistiken im zusammenhang mit "gewalt-straftaten".
EDIT:
ok, letzter satz des textes: "Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus."
heißt das, dass "bloßes mitführen" ein waffenrechtlich erlaubtes mitführen ist oder ist auch ein strafrechtlich relevantes mitführen "bloßes mitführen"? und was ist mit verbotenem "mitführen" während einer gewalttat, ohne, dass das messer zum einsatz kam? wird nicht erklärt :(
@ amasbaal: Ich zitiere mal den ganzen Absatz aus dem Link:
"Messerangriffe sind wie folgt definiert: "Messerangriffe im Sinne der Erfassung von Straftaten in der PKS sind solche Tathandlungen, bei denen der Angriff mit einem Messer unmittelbar gegen eine Person angedroht oder ausgeführt wird. Das bloße Mitführen eines Messers reicht hingegen für eine Erfassung als Messerangriff nicht aus."
Kann man das anders verstehen, als "das Messer muss mindestens gezogen und dem Opfer gezeigt worden sein"?
In den russischen Gefangenenlagern hatte die professionellen "Diebe" große Privilegien, gegenüber den politischen Häftlingen. Per Dekret, also per Gesetz, wurden sie im Kampf gegen diese "Feinde der Nation" eingesetzt.
Dies war zunächst ein stilles Übereinkommen zwischen Kriminellen und Lagerleitungen, später wurde es eben legal.
Daher begannen die Anführer sich selbst als „wory w zakone“ („Diebe im Gesetz“) zu bezeichnen.
ich meine (!), vor einiger zeit gelesen zu haben, dass jede straftat, bei der ein messer dabei ist, in den topf "messerkriminalität" (oder so) gesteckt wird...
kann falsch sein.
hat mich bei dem link mit der aussage zu "bloßes" (!!!!) mitführen dann irritiert.
meine sonstige kritik an der genauigkeit von aussagen in diesen statistiken (bzw. der unvollständigen bzw. beschränkten daten, die in die statistiken eingehen), ändert das aber gar nichts.
Der Nächste bitte:
https://www.bz-berlin.de/tatort/mann...ess-mit-messer
Kommt auch bei menschen vor (auch in zusammenhang mit messerangriffen):
https://www.bz-berlin.de/berlin/span...sser-festnahme
https://www.tag24.de/justiz/gerichts...innern-2212756
https://www.t-online.de/sport/fussba...erurteilt.html
https://m.bild.de/regional/dresden/d...ildMobile.html
https://m.bild.de/regional/muenchen/...ildMobile.html
Hier hat ein, allerdings zahmes, Tier einen Täter gebissen (m.E. praktisch Nothilfe):
https://www.berliner-zeitung.de/news...erin-li.144749
Wir sollten aber bei den messerangriffen in zügen bleiben, um nicht ot zu geraten.
vor 20 jahren erzählte mir ein patient, bevor er in den OP ging, dass sein ohrläppchen auch abgebissen worden sei. von seinem gegner, nicht vom auch am geschehen beteiligten kampfhund.