Zitat von
kelte
Tut mir leid, dass ich das "c" vergessen habe. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass es diesen Paragraf gibt und du -auch außerhalb einer eventuellen Garantenstellung und völlig Unabhängig ob der Volljährigkeit einer potenziell hilfsbedürftigen Person- verpflichtet bist, Hilfe zu leisten.
Das du in einer Diskussion auf das Niveau eines Teenagers zurückfällst ("Google mal nach meinen Argumenten") enttäuscht dann doch etwas.
Wenn du in einer Diskussion zur Untermauerung deines Standpunktes Literatur anführst, solltest du diese auch benennen und/oder verlinken können.