Zitat:
Zitat von
Kannix
Wenn es vor allem um diese Frage gehen sollte, warum erwähnst Du es in Klammern?
Spielt doch keine Rolle, es war nur eine Verdeutlichung. Es geht hier auch nicht lediglich um "unglückliche Umstände".
Zitat:
In dem Beitrag auf den Du geantwortet hattest ging es darum, dass durch unglückliche Umstände jemand sterben könnte.
Nein, in dem Beitrag ging es darum ob und welcher Umstand bzw. welcher Abschnitt des § 224 greifen kann.
Für Nr 1 wurde das augeschlossen und für Nr 5 eben nicht! Auch Schläge gegen den Kopf (also mit der Faust z.B)
können unter § 224 Nr. 5 fallen das wird ausdrücklich gesagt. Sicher spielen da die Umstände eine Rolle.
Z.B ob du grade auf einer Weichbodenmatte stehst, wenn dir einer, noch dazu ohne Vorwarnung
überraschend eine zimmert oder auf Beton. Ob du eine gegen die Schulter bekommst oder in die Schläfen- oder Kehlkopfgegend
Btw, wenn ich de Wahl hätte wärs mir recht, dass der Zuschlagende 70 Kg Hans Wurst ist und kein Profi-Kämpfer, Dir nicht?
Zitat:
Genau, jetzt hast Du das was ich gesagt habe nochmal wiederholt.
Wenn du unter Vorsatz das verstehst/verstanden hast, was hier in Frage kommt, dann hätte ich mich wiederholt, ja.
Auch kein Drama.
Zitat:
Man muss also annehmen, dass wenn McGregor jemandem eine langt, dieser Schlag lebensgefährlich sein könnte?
Man muss meiner Meinung nach in Betracht ziehen, das ein Schlag gegen den Kopf grundsätzlich lebensgefährlich sein kann.
Das steht ja auch in dem von dir zitierten Text.
Zumindest muss man sich bewusst sein, dass Juristen das nicht einheitlich bewerten, mehrheitlich aber bejahen.
Zitat:
... Boxer, Ringer, WTler, Tkdler, Aikidokas, bei denen ist es dann immer gefährliche Körperverletzung. ...
Das ist so nicht gemeint. Das sollte klar sein. Btw.: Ich glaub auch nicht, dass du dir von Ute auf den Kehlkopf hauen lassen wolltest.
Auch nicht per KFS.
Zitat:
Genau bei solchen Fällen greift Dein bedingter Vorsatz. Im Unterschied zu Faustschlägen.
Da sehe ich nicht per se den Unterschied.
Zitat:
Vielleicht sollte man sich mal an der Praxis orientieren. Wie oft kommt es vor, dass jemand nur wegen einem Faustschlag zu gefährlicher Körperverletzung verknackt wird?
Ums verknacken geht es nicht, gefährliche Körperverletzung muss nicht per se hoch bestraft werden. Wenn man Bewährung als nicht hoch betrachtet.
Zitat:
Vielleicht findet ja jemand einen Urteil, dass das bestätigt, dann mache ich mich auf die Suche nach einem wo das nicht der Fall ist.
Um was genau zu beweisen?