Zitat von
kanken
Um ihn sauber anzusetzen bedarf es der Kontrolle der Situation, habe ich die Kontrolle, dann kann ich auch was anderes machen. Setze ich ihn unsauber an, dann besteht die Gefahr der Verletzungen und die können ziemlich unschön sein.
Es kommt halt drauf an was ich bei meinem Gegenüber „anrichten“ will in einer SV Situation. SV ist, in meinen Augen, in Deutschland vor allem auch der Umgang mit §32 StGB. Da muss man sehr genau drauf achten welches Mittel verhältnismäßig ist um den gegenwärtigen Angriff abzuwehren.
Zwei oder mehr Angreifer sind etwas dtl. anderes als nur ein Angreifer. Ein unbewaffneter Angreifer ist was anderes als ein Angreifer mit einem Schlaggegenstand, ein Angreifer mit Schlaggegenstand ist etwas anderes als ein Angreifer mit einer Klinge etc.. Bin ich alleine oder in einer Gruppe, etc.
SV ist nicht „ich mach ihn platt um jeden Preis“. In einer normalen Schlägerei gegen einen unbewaffneten Angreifer ist ein RNC absolut nicht adäquat, zumindest in den Augen der Gerichte.