https://kurier.at/chronik/welt/deuts...gelt/400312503
Wie seht ihr das? Darf man Clowns verprügeln die Kinder erschrecken?
Welche SV sollte man als Clown lernen um nicht von Familienvätern verprügelt zu werden? :D
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Wie seht ihr das? Darf man Clowns verprügeln die Kinder erschrecken?
Welche SV sollte man als Clown lernen um nicht von Familienvätern verprügelt zu werden? :D
Naja, Kinder erschrecken ist ja an Halloween nicht so unnormal. Sie aber dann noch zu verfolgen finde ich schon grenzwertig. Vor allem vor dem Hintergrund, dass es vor einigen Jahren diese Gruselclowns gab, die Leute angegriffen haben.
Ihn dann hinterher zu verprügeln, geht natürlich nicht.
Unangemessene und überzogene Reaktion von beiden Seiten.
Meiner Meinung nach eine wohl verdiente Tracht Prügel. :halbyeaha
Ich hoffe zudem, dass das Verfahren gegen den Familienvater eingestellt oder wenigstens ein "minder schwerer Fall" angenommen wird, der in der Strafzumessung entsprechende Berücksichtigung findet.
Ne Watschn hätte es auch getan.
Wenn jemand mein Kind so erschreckt, bekommt er im Affekt evtl. auch eine verpasst aber das hier klingt wohl eher nach Selbstjustiz.. einer hält, fest, der andere schlägt noch mal mit dem Stil der Spitzhacke zu, ohrfeigt ihn bis er sich kniend entschuldigt....
Wenn das wirklich so stattgefunden hat, ist das total drüber.
Und wer steht jetzt ggf. vor Gericht?
Und wenn das nächste Mal der Nachbar Sonntags Rasen mäht gehe ich auch hin und haue ihm ne Schaufel drüber um den Lerneffekt zu verstärken?
Sorry aber das Verhalten des Vaters war einfach saublöde und wird u.U. für ihn richtig teuer (Justizia ist da recht humorlos) - aber wenigstens der Clown hat was gelernt...
Er ist wohl sogar mitgegangen um sich zu entschuldigen und wurde dann attackiert:
http://m.lvz.de/Region/Wurzen/Meltew...rd-verpruegelt
Draufhauen und danach zufrieden weitergehen. :D
Obwohl das mit der Spitzhacke dann doch ein bisschen zuweit geht, ne ordentliche Tracht Prügel hätte es auch getan.
Für den Vater wird es unlustig. Es wird wohl wegen gefährlicher Körperverletzung ermittelt. Da geht's dann schon um Freiheitsstrafen von mindestens 3 Monaten.
Das geht als Vater = Vorbildfunktion schon mal gar nicht. Dafür sollte der Richter ihm 20Stunden soziale Arbeit verpassen.Zitat:
Zitat von Eskrima-Düsseldorf
Gruß
Alfons.
Hätte er mein Kind (als es noch Kind war) dergestalt erschreckt und verfolgt, hätte ich ihm das Dingen wegenommen und ihm satt eine geschallert (mit Bordmitteln, also nicht mit der Spitzhacke). Und einige begrenzt zitierfähige Sätze dazu intoniert.
Mutter halt.
Aber auch das wäre rechtlich nicht erlaubt und hätte dann für 'ne Amzeige wg. Körperverletzung gereicht.
Die Nummer, die der Vater da gebracht hat, finde ich völlig daneben. Für mich ist die "flache Seite" einer Spitzhacke immer noch aus Metall und hat schnell ziemlich viel Wumms. Geht gar nicht, da echt gefährlich.