Was ist "Freie Meinungsäußerung"?
Frei ist ohnehin relativ. Übersetzt man frei mit "Keinem Schaden" kann man die Sache gleich vergessen. Übersetzt man Freie Meinungsäußerung mit dem Begriff aus der "Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte" Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
Zitat:
Artikel 19
Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
muß man diese realtive Freiheit aber auch gleich wieder mit § 130 StGB "Volksverhetzung" einschränken.
((1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 220a Abs. 1 bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in Absatz 3 bezeichneten Inhalts.
(5) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 4, und in den Fällen des Absatzes 3 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend. )
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Wenn also die Kollegen auf ihrem Plakat "»George W. Bush - Der größte Terrorist der Welt«" geschrieben haben, kann es sein, daß die Staatsanwaltschaft wg. §130 I 2 StGB ( ...die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,...) prüft. Nach deutscher Terrorismusdefinition ist ein Terrorist jemand, der eine terroristische Straftat begangen hat (Eine Terroristische Straftat liegt gem. § 278c StGB dann vor,
"... wenn die Tat geeignet ist, eine schwere oder längere Zeit anhaltende Störung des öffentlichen Lebens oder eine schwere Schädigung des Wirtschaftslebens herbeizuführen, und mit dem Vorsatz begangen wird, die Bevölkerung auf schwerwiegende Weise einzuschüchtern, öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu erschüttern oder zu zerstören" (§ 278c StGB).
Unter diesen Voraussetzungen gelten Mord, Körperverletzung, erpresserische Entführung, schwere Nötigung, gefährliche Drohung, schwere Sachbeschädigung und Datenbeschädigung, vorsätzliche Gemeingefährdung oder Beeinträchtigung der Umwelt, Luftpiraterie, vorsätzliche Gefährdung der Sicherheit der Luftfahrt und eine nach § 50 des Waffengesetzes 1996 oder § 7 des Kriegsmaterialgesetzes strafbare Handlung.
Terroristische Straftaten sind nach den entsprechenden Strafbestimmungen zu den jeweiligen Delikten zu bestrafen, wobei jedoch das Höchstmaß der angedrohten Strafe um die Hälfte, höchstens jedoch auf zwanzig Jahre, hinaufgesetzt wird.)
Bemerkenswert ist die Einschränkung des Begriffs "Terroristische Straftat", wie sie durch Abs. 3 erfolgt:
"(3) Die Tat gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist".
Und nach dieser Ausnahme von der Regel gilt nicht als Terrorismus, was die USA da unten anstellt, solange wie sie sich auf Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse berufen können. Und solange dies so ist, darf man da auch keinen so nennen, egal, welche Teile man sich da so raussuchen kann. Und vielleicht sollten die "Betroffenen" sich nicht irgendwelche US-Gesetzdefinitionen herauspicken, sondern sich erstmal mit den Deutschen beschäftigen.
Also alles nicht so Easy!!!
Gruß
Tengu