https://www.hessenschau.de/tv-sendun...deo-75500.html
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/...art675,3145762
Kunst oder illegale Waffe? Die Justiz arbeitet an dem Fall.
Gruß
Alfons.
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https://www.hessenschau.de/tv-sendun...deo-75500.html
http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/...art675,3145762
Kunst oder illegale Waffe? Die Justiz arbeitet an dem Fall.
Gruß
Alfons.
Halt uns bitte mal auf dem laufenden, was dabei herauskommt. Würde mich echt interessieren, Danke !
Erst dachte ich schon, es sei ein etwas heftiger Aprilscherz eines Zollbeamten gewesen,
aber das kann wohl doch nicht sein, weil die Veranstaltung in Indien ja schon vom 29. bis 31. März stattfand
und zu diesem Zeitpunkt das Ausstellungsstück bereits vor Ort gewesen sein sollte.
Na, ich bin jedenfalls auch sehr gespannt, wie die Sache ausgeht ...
Ist leider ne eindeutige Gesetzeslage, inkl. der Feststellungsbescheide des BKA.
Musst ihr euch mal anschauen, was da als verbotene Waffe eingestuft wird.
Im Video wird der Gegenstand ja gezeigt - und da muss ich dem Gericht schon Recht geben - das "Kunstwerk" ist eine Waffe, denn der Schlagring kann normal genutzt werden - und mit der vorne drauf montierten Ausstechform ist er weitaus gefährlicher als vorher !
Künstler hin oder her - einfach mal den Gesunden Menschenverstand benutzen hilft !
Aber wenn er freigesprochen wird - dann bemale ich Atombomben mit rosa Einhörnern und kann sie danach als Kunstwerke nach Deutschland importieren !
Das hat er sich an allen 10 Finger ausrechnen können, dass es deswegen Stress gibt. Und wahrscheinlich war auch genau das die Intension des Künstlers...
Quelle: https://www.hessenschau.de/kultur/ku...zizka-100.htmlZitat:
Das Frankfurter Amtsgericht hat gegen den Künstler Peter Zizka wegen unerlaubten Waffenbesitzes eine Geldstrafe auf Bewährung verhängt. Außerdem muss er eine Geldbuße zahlen. Er hatte im Reisegepäck ein Werk, das das Gericht als Waffe einstufte. Zizka setzt sich seit Jahren gegen Waffenexporte ein.
...
Mit dem Kunstwerk habe er zu einem "Diskurs zwischen heiler Welt und der von Gewalt geprägten globalen Welt" aufrufen wollen, sagte Zizka. Für einen wirklichen Einsatz bei einem Kampf sei die "Schlagende Verbindung" ungeeignet. Der Amtsrichter hielt dem entgegen, dass er "das Ding jedenfalls nicht im Gesicht haben" wolle.
...
Für das Gericht ging es um Grundsätzliches. Es reiche nicht, über eine Waffe das Wort Kunst zu schreiben und sie so für ungefährlich zu erklären, erklärte der Richter. Sonst drohten Gesinnungsurteile. Um eine Verurteilung komme er daher nicht herum.
...
Gruß
Alfons.
Nun ja selbst Soldaten bekommen ja Probleme wenn sie ihre Ausrüstung ungenehmigt mit ins Ausland nehmen:
https://www.express.de/news/politik-...eisen-24242924
Grds. ist m.E. das Urteil aber nicht zu beanstanden und der "Künstler" hat mit seinem (bewusst?) provokativen austesten der Grenzen das billigend in Kauf genommen.
Die Publicity die er dadurch jetzt bekommt ist bestimmt mehr wert als die Strafe - insofern hat er erreicht was er wollte.
Wenn man von folgendem Zitat ausgeht,
"Es handelt sich, wie Zizka erklärt, um einen nicht gebrauchsfähigen Schlagring mit eingesetzter Plätzchenbackform. Dem vergoldeten Teil fehle mit Absicht der korrekte Größenbezug und jedwede ergonomisch notwendige Abrundungen, um es mit der Hand zu benutzen." (Quelle)
dann war die Sache aber gar nicht so eindeutig ...
Schau Dir mal das verlinkte Video an, da sieht man das Teil. Das kannst Du 1A genauso als Schlagring verwenden - Abrundung hin oder her...
aber den 'Größenbezug', von dem da die Rede war, kann man in dem Video nicht genau erkennen,
es könnte wohl schon so sein, dass man das Ding nicht so ohne weiteres in die 'richtige' Position bringen kann.
Mich würde doch interessieren, ob bei der Verhandlung eine Demonstration stattfand, inwiefern dieses Ding wirklich 'handtauglich' war,
oder ob da bloß das Objekt als solches betrachtet wurde ...
Zitat:
=Hafis;3668167]aber den 'Größenbezug', von dem da die Rede war, kann man in dem Video nicht genau erkennen,
es könnte wohl schon so sein, dass man das Ding nicht so ohne weiteres in die 'richtige' Position bringen kann.
Mich würde doch interessieren, ob bei der Verhandlung eine Demonstration stattfand, inwiefern dieses Ding wirklich 'handtauglich' war,
oder ob da bloß das Objekt als solches betrachtet wurde ...
Lies einmal hier:
https://www.waffenrechtslupe.de/
Dann würde ich behaupten, beim Waffenrecht, was ist erlaubt und was ist verboten.
Da haben Richter, Polizeibeamte, Staatsanwälte, der Zoll bei der Einfuhr , usw. auch ihre Probleme.
Warum nur?
;)
Man hört ja auch von immer mehr Schießständen, denen immer schärfere Auflagen gemacht werden ... und nur wenig davon macht auch tatsächlich Sinn. So bleibt nur ein Kostendruck auf Betreiber und Vereine und ein Dickicht an Verordnungen für die Kontrolleure.
Von der Salami wird halt beständig eine Scheibe abgeschnitten ... bis die Wurst weg ist.
Kann man nicht? Was kann man denn nicht erkennen? Da er es in Händen hält und im zweiten Video der Hessenschau sogar trägt/anlegt und die Faust ballt, ist für mich der "Größenbezug" hinreichend zu erkennen und der Unterschied zu angeblich "geeigneten" Schlagringen marginal. (Es gibt mehr als genug Stellen, in diesen doch sehr kurzen Videos, die den "Größenbezug" herstellen und auch die Eignung als Waffe ist mMn zu keiner Zeit fraglich. Entsprechend auch die Würdigung als Kunst und Waffe.)
(Hattest Du denn bereits Schlagringe in Händen - bspw. bei entsprechenden Infoveranstaltungen Deiner Schüler (oder darf man die Ausführungen im anderen Faden hinsichtlich des alltäglich stattfindenden Kampfes, für den Du trainierst und der Gerüche im Training rechtfertigt, so verstehen, dass Du Dich aus dem Lehramt verabschiedet hast und nun regelmäßig mit entsprechenden Waffen konfrontiert wirst?) - oder beruhen die Zweifel nur auf dem obligatorischen Konjunktiv und der nie vollends ausgeschlossenen Möglichkeit?)
Ein 'nicht gebrauchsfähiger Schlagring' sieht anders aus (oder ist anderweitig unbrauchbar gemacht). Doch, ziemlich eindeutige Sache - sonst bitte ich um entsprechende Argumente - und die Beteiligten hatten noch einmal einen weit besseren (Ein-)Blick auf den Gegenstand.
/e: Die Diskussion, wie weit Kunst gehen darf, könnte ich nachvollziehen; ob fraglich ist, dass es sich dabei um eine Waffe handelt bzw. eine Waffe und ein Kunstwerk, grundsätzlich nicht.
:halbyeaha.
LG
Vom Tablet gesendet.
Das ganze ist in meinem Augen eine Farce und ne echt peinliche Schande...
Beschämend von seiten der Judikative und Exekutive in Deutschland,rchhht thüüü vor deren Füße :cussing: ;)