Wer googelt, der findet:
https://www.ww-kurier.de/artikel/109...t-die-2g-regel
Zwar nicht in Berlin, aber das macht es nicht besser.
Lese ich daraus, dass du im Prinzip sagst, wir schränken auf der einen Seite das Recht auf körperliche Unversehrtheit ein (2G), um auf der anderen Seite das Recht auf körperliche Unversehrtheit (Schutz vor Infektion) zu erhalten? Das ist eine ganz andere Argumentation als noch in deinem ersten Post. Und würde anerkennen, dass 2G die körperliche Unversehrtheit tangiert.