Zeige Ergebnis 1 bis 8 von 8

Thema: Tonfas in der Schweiz?

  1. #1
    NunchakuFreak Gast

    Standard Tonfas in der Schweiz?

    Habe einige Threads über Tonfas in D gelesen, was ich aber suche sind Infos über das Tonfa in der Schweiz. Legal oder nicht?

    Nunchaku Freak

  2. #2
    Hunter_Joe Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NunchakuFreak Beitrag anzeigen
    Habe einige Threads über Tonfas in D gelesen, was ich aber suche sind Infos über das Tonfa in der Schweiz. Legal oder nicht?

    Nunchaku Freak
    ihr seit doch eh tolleranter als wir.... die werden schon erlaubt sein. du kriegst aber wahrscheinlich noch qualifiziertere andworten...

  3. #3
    NunchakuFreak Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Hunter_Joe Beitrag anzeigen
    noch qualifiziertere andworten...
    Noch qualifiziertere

  4. #4
    Hunter_Joe Gast

    Standard

    Zitat Zitat von NunchakuFreak Beitrag anzeigen
    Noch qualifiziertere
    jo. du wirst noch weitere antworten bekommen die qualifizierter sind als meine du haarspalter!

  5. #5
    Registrierungsdatum
    02.03.2005
    Ort
    mitten im Pott
    Alter
    49
    Beiträge
    35.642

    Standard

    Also Schlagstöcke (schwer, schwarz mit ner Schelle oben und unten) durfte mein Schwager nicht im Kofferaum haben und hat umgerechnet knapp 800€ Strafe gezahlt!
    Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!

  6. #6
    King of Queens Gast

    Standard

    *packt sich das Eidg. Waffengesetz und die Waffenverordnung und blättert*

    Alsoooo, gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. d WG gilt ein Schlagstock als Waffe, und wer eine Waffe erwerben will braucht gemäss Art. 8 Abs. 1 WG einen Waffenerwerbschein. Für den gibts auch einige Voraussetzungen aber ich zitier das nur auf Anfrage, sonst wirds hier zu lang und eh nicht mehr gelesen

    Von der Definition her, fällt diese im Falle des Tonfas leicht, denke man kann das Teil wirklich nur als Schlagstock bezeichnen. Schwieriger war es im Falle des Kubotan und der Frage nach der legalität.

    Jedenfalls zu deiner Frage: Mit Waffenerwerbschein legal! Ein solcher wird dir von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons, unter bestimmten Voraussetzungen, ausgestellt.

    Stehe bei solchen Fragen gerne zur Verfügung, man prägt es sich besser ein wenn man es andern erklärt

    Gruss KoQ

  7. #7
    NunchakuFreak Gast

    Standard

    OK! Verstanden, Mercii

  8. #8
    Hunter_Joe Gast

    Standard

    Zitat Zitat von King of Queens Beitrag anzeigen
    *packt sich das Eidg. Waffengesetz und die Waffenverordnung und blättert*

    Alsoooo, gemäss Art. 4 Abs. 1 lit. d WG gilt ein Schlagstock als Waffe, und wer eine Waffe erwerben will braucht gemäss Art. 8 Abs. 1 WG einen Waffenerwerbschein. Für den gibts auch einige Voraussetzungen aber ich zitier das nur auf Anfrage, sonst wirds hier zu lang und eh nicht mehr gelesen

    Von der Definition her, fällt diese im Falle des Tonfas leicht, denke man kann das Teil wirklich nur als Schlagstock bezeichnen. Schwieriger war es im Falle des Kubotan und der Frage nach der legalität.

    Jedenfalls zu deiner Frage: Mit Waffenerwerbschein legal! Ein solcher wird dir von der zuständigen Behörde des Wohnsitzkantons, unter bestimmten Voraussetzungen, ausgestellt.

    Stehe bei solchen Fragen gerne zur Verfügung, man prägt es sich besser ein wenn man es andern erklärt

    Gruss KoQ


    sry...... asche auf mein haupt!

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)

Ähnliche Themen

  1. 1 Paar Roteiche Tonfas
    Von chakoman im Forum Kauf, Verkauf und Tausch
    Antworten: 0
    Letzter Beitrag: 24-10-2005, 19:06
  2. Berliner polizei mit Tonfas (Telekopschlagstöcken)
    Von Kung-Fu joe im Forum Security
    Antworten: 18
    Letzter Beitrag: 04-09-2005, 11:59
  3. frage zur legalität von tonfas
    Von OneWingedAngel im Forum Waffen in Kampfkünsten
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 16-08-2005, 19:08
  4. Tonfas im Netz
    Von Dragon Lord im Forum Japanische Kampfkünste
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 28-07-2003, 14:11

Forumregeln

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •