Ist es eigentlich legal sogenannte sap gloves (Handschuhe die innendrin mit Eisenplätchen verstärkt sind ) zu tragen ?
Gruss
Cruz
Ist es eigentlich legal sogenannte sap gloves (Handschuhe die innendrin mit Eisenplätchen verstärkt sind ) zu tragen ?
Gruss
Cruz
Außer das es in der warmen Jahreszeit nicht sehr praktisch ist und vermutlich einige "berechtigte" Fragen nach sich zieht ... Ja!
Warum sollte es nicht LEGAL sein?
Guts Nächtle
Mike
na das nenn ich mal ne Frage ... weil bei euch die Behörden fast alles verbieten ?!?!Original geschrieben von Michael Kann
Warum sollte es nicht LEGAL sein?
Mike
kann mir nicht vorstellen dass ein Wurfstern etc. weniger gefährlich ist
Grusss
Häääääääää.... der Vergleich hinkt ... meinst Du nicht?Original geschrieben von Cruz
na das nenn ich mal ne Frage ... weil bei euch die Behörden fast alles verbieten ?!?!
kann mir nicht vorstellen dass ein Wurfstern etc. weniger gefährlich ist
Grusss
Gruß
Mike
Könnt mir vorstellen das es als eine Modifikation eines Schlagrings oder so durchgeht.
Das sind Sicherheitshandschuhe wie sie üblicherweise von Ausstattern im Security-Bereich veräußert werden ... mit Bleistaubfüllung und ähnlichen ... frei verkäuflich!
Gruß
Mike
Nein, verboten sind die nicht.
Im Waffengesetz steht in Anlage 2 Punkt 1.3.2 nur (Stahlruten, Totschläger) und Schlagringe.
Was ein Schlagring ist, steht doch fest.
Ansonsten:
Der Gesetzgeber hat in seiner unergründlichen Weisheit halt entschieden, was angeblich so gefährlich ist, das es verboten werden muss.
Deshalb dürfen wir uns ja auch alle noch ein Katana kaufen, aber kein Balisong.
Also, das ganze nicht mit Logic betrachten
Gruß
Bruce1962
Moin Alle
Ich stell mir nur die Frage : "Wofür ??"
Fürs Training ?? Dann kann ich mir ja auch ein Hufeisen in den
Handschu packen
Für Privat ??? Ist im Sommer wohl eher lästig und auffällig.
Jo ... ich kenn das nur von n paar Freunden im "öffentlichen" Dienst und die ziehen die Teile nur bei Bedarf an
Ich wünsch Euch nen Gewaltfreien Tag
Mike
Na ja, unter dem Gesichtspunkt der objektiven Gefährlichkeit betrachtet erscheinen viele Bestimmungen des Waffengesetzes vordergründig unlogisch, nur mit ein ganz klein wenig Mühe sogar ohne jeglichen Kommentar oder gar Urteile zu lesen wird man allein anhand des Gesetzestextes und der Anhänge erkennen, daß eben nicht lediglich auf die objektive Gefährlichkeit abgestellt wird.Der Gesetzgeber hat in seiner unergründlichen Weisheit halt entschieden, was angeblich so gefährlich ist, das es verboten werden muss.
Deshalb dürfen wir uns ja auch alle noch ein Katana kaufen, aber kein Balisong.
Also, das ganze nicht mit Logic betrachten
Zweckbestimmung spielt z.B. eine große Rolle, eine Axt ist sicherlich gefährlicher als ein Totschläger dennoch werden sie unterschiedlich beurteilt, der Zweckbestimmung wegen!
Es geht um die Möglichkeit verdeckten tragens um das simulieren anderer Gegenstände auch um das Image oder die entgegen der ursprünglichen Zweckbestimmung vorgenommene Umwidmung durch den vornehmlichen tatsächlichen Gebrauch (Balisong ursprünglich ein Fischermesser, aber kaum in Deutschland jemals so verwendet) und so weiter.
Objektive Gefährlichkeit ist ein vollkommen untergeordneter Punkt.
Ob alle Regelungen nun so glücklich sind ist eine andere Frage, aber das Waffengesetz ist eben auch ein Rechtspolitisches Mittel und dient nicht vornehmlich dem interessenschutz der Waffenbesitzer. Auch das kann man kritisch sehen, lässt aber den Gesichtspunkt "Logik" in einem anderen Licht erscheinen.
Die Dinger sind legal verkäuflich, aber trotzdem würde ich sie an deiner Stelle nicht benutzen. Zwischen 'legal' und 'legal für die SV' liegt noch ein kleiner Unterschied.
Folder sind auch erlaubt, aber wenn du in der SV damit jemanden fertig machst, dann wirst du Probleme bekommen mit dem Richter.
Der wird dich nämlich fragen, warum du verstärkte Handschuhe trägst und er wird daraus eine aggressive Grundeinstellung ablesen und da kannst du dich nur schwer rausreden.
Das ist meine Einschätzung des Sachverhalts.
Christian
Hallo,
da würde ich eher noch mit 'ner Eisenstange rumlaufen. Da kannst du wenigstens sagen "Die lag da rum und ich wusste mir nicht anders zu helfen" ... aber die Handschuhe, die hast du ja quasi Zweckentfremdet und absichtlich mitgenommen ...
so long,
Alex
im winter geht das ganze ja, aber jetzt bei der Hitze?? hmm
außerdem musst du die dinger ja erst einmal anziehen!!!!
Auch im Winter sind Handschuhe mit Eisenplättchen drin nicht wirklich üblich...
So sieht es aus,erwähnenswert wäre,das in manche Bundesländern das Benutzen dieser Handschuhe für Vollzugsbeamte komplett verboten wurde..Original geschrieben von Chris bamboozle
Die Dinger sind legal verkäuflich, aber trotzdem würde ich sie an deiner Stelle nicht benutzen. Zwischen 'legal' und 'legal für die SV' liegt noch ein kleiner Unterschied.
Folder sind auch erlaubt, aber wenn du in der SV damit jemanden fertig machst, dann wirst du Probleme bekommen mit dem Richter.
Der wird dich nämlich fragen, warum du verstärkte Handschuhe trägst und er wird daraus eine aggressive Grundeinstellung ablesen und da kannst du dich nur schwer rausreden.
Das ist meine Einschätzung des Sachverhalts.
Christian
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