Hi,
ich wollte fragen, ob hier jemand Bescheid über die rechtliche Situation obiger Waffen hat?
Ich würde mir die nämlich gerne zulegen, nur bin ich jetzt skeptisch, weil ich sie bei keinem Shop im deutschen Netz bisher gefunden habe, nur im Ausland.
Natürlich sind das jetzt auch nicht so die gängigen Waffen, aber bevor ich mir jetzt die Sachen bestelle und dann am Zoll oder so gesagt bekomme: "Ätsch, is nicht weil nicht erlaubt" wollt ich mich mal erkundigen.
Stöbern durchs Waffengesetz brachte mir jetzt auch nicht so die Erleuchtung, dort wurde zwar von "zum Würgen benutzbare Waffen, wie Nunchaku" als nicht erlaubt geschrieben, aber die zwei oben sind ja eigentlich nicht zum würgen gedacht (zumindest vordergründig erstmal). Aber wissen das die Betonköpfe vom Amt auch?
Naja, langer Rede kurzer Sinn: Sind die zwei Arten in Deutschland erlaubt und wenn ja, wo bekommt man die am einfachsten her.
Vielen Dank schon mal für alles
JoKo