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Thema: Soft-Nunchakus im Training erlaubt?

  1. #1
    Alexander_Artur Gast

    Standard Soft-Nunchakus im Training erlaubt?

    Sind Soft-Nunchakus beim Karatetraining erlaubt? Ich glaube im eigenen Gebrauch sind auch Soft-Nunchakus verboten, doch wie ist es in einem Verein?
    Darf man sie dort zu Trainingszwecken benutzen?



    Wäre über eine Antwort dankbar

    MfG,

    Alex

  2. #2
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    Standard

    Zitat Zitat von Alexander_Artur Beitrag anzeigen
    Sind Soft-Nunchakus beim Karatetraining erlaubt? Ich glaube im eigenen Gebrauch sind auch Soft-Nunchakus verboten, doch wie ist es in einem Verein?
    Darf man sie dort zu Trainingszwecken benutzen?



    Wäre über eine Antwort dankbar

    MfG,

    Alex
    Nein

  3. #3
    unproVoked Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Alexander_Artur Beitrag anzeigen
    Sind Soft-Nunchakus beim Karatetraining erlaubt? Ich glaube im eigenen Gebrauch sind auch Soft-Nunchakus verboten, doch wie ist es in einem Verein?
    Darf man sie dort zu Trainingszwecken benutzen?



    Wäre über eine Antwort dankbar

    MfG,

    Alex
    Deutsche Nunchaku Union

    Kontakt: & Webmaster

    Andreas Bosse

    Speerstraße 30

    46395 Bocholt

    email: info@nunchaku-bocholt.de

    Mobil: 01629233355

    Fax:028712749935

    Der gibt bei penetrantem Fragen gerne Auskunft .

  4. #4
    Alexander_Artur Gast

    Thumbs up

    Zitat Zitat von unproVoked Beitrag anzeigen
    Deutsche Nunchaku Union

    Kontakt: & Webmaster

    Andreas Bosse

    Speerstraße 30

    46395 Bocholt

    email: info@nunchaku-bocholt.de

    Mobil: 01629233355

    Fax:028712749935

    Der gibt bei penetrantem Fragen gerne Auskunft .

    sehr schön, danke

    werd dort morgen oder so mal anrufen

  5. #5
    Aikman Gast

    Standard

    Deutschland [Bearbeiten]
    In der Bundesrepublik Deutschland ist der Umgang mit Nunchakus und anderen Waffen, „die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen“, verboten.[2]
    Gemäß Feststellungsbescheid des BKA betrifft dieses Verbot auch alle Arten des sogenannten „Soft-Nunchaku“ (siehe den Abschnitt Varianten).[3] Dieser Bescheid wurde aber erst am 24. April 2006 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden gültig, da zunächst Klage gegen den Feststellungsbescheid eingereicht wurde, diese aber letztendlich abgewiesen wurde.[4] Das Urteil ist in Fachkreisen umstritten.

    Quelle: Wikipedia

  6. #6
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    Hallo,

    die Begründung würde ich auch mal gerne hören, wieso der Flexi-Stick nicht unter das Nunchakuverbot fällt.

    MfG

    Thomas

  7. #7
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    Zitat Zitat von kobudo.de Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die Begründung würde ich auch mal gerne hören, wieso der Flexi-Stick nicht unter das Nunchakuverbot fällt.

    MfG

    Thomas

    Weil man damit jemanden erwürgen kann.

    Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
    Man kann jetzt darüber spekulieren,
    - ob eine Partei schlecht vorbereitet war
    - ob der Richter voreingenommen war
    - .....

    Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.

  8. #8
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    Standard

    Hallo Ju-Jutsu-Ka,

    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    Weil man damit jemanden erwürgen kann.

    Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
    Man kann jetzt darüber spekulieren,
    - ob eine Partei schlecht vorbereitet war
    - ob der Richter voreingenommen war
    - .....

    Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
    Meine Frage stellung war nicht wieso die Safty Nunchakus verboten sind, sondern wieso die Flexi-Sticks nicht unter das WaffG. fallen, wenn sie auf der Homepage der Deutschen Nunchaku Organisation so frei erhältlich sind?

  9. #9
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    Zitat Zitat von kobudo.de Beitrag anzeigen
    Hallo Ju-Jutsu-Ka,



    Meine Frage stellung war nicht wieso die Safty Nunchakus verboten sind, sondern wieso die Flexi-Sticks nicht unter das WaffG. fallen, wenn sie auf der Homepage der Deutschen Nunchaku Organisation so frei erhältlich sind?
    Sorry falsch verstanden,
    ich behaupte die fallenn drunter und das fällt unter:
    "Wo kein Kläger, da kein Richter"

    Ich habe da mal ein Gutachten gesehen, dass alle OK wäre.
    Aber: Das datiert aber aus der Zeit vor der Novellierung des Gesetztes.

    Ich bin allerdings kein Richter!

  10. #10
    unproVoked Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kobudo.de Beitrag anzeigen
    Hallo,

    die Begründung würde ich auch mal gerne hören, wieso der Flexi-Stick nicht unter das Nunchakuverbot fällt.

    MfG

    Thomas
    Kurz dazu:

    der "unterschied" liegt wohl im tüv-gutachten für 1000 euro und dem anderen namen.

  11. #11
    DieFaust Gast

    Standard

    Zitat Zitat von unproVoked Beitrag anzeigen

    Gibt es so was auch In DOrtmund?

  12. #12
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    Zitat Zitat von DieFaust Beitrag anzeigen
    Gibt es so was auch In DOrtmund?
    Ist mir zwar nicht bekannt, aber kannst ja mal z.B. hier fragen, ob die mit Nunchakus trainieren. Ist ja eigentlich auch für Kobudo typisch.

    Aber mal eine rechtliche Frage: Kann man das Training nicht einfach offziell "Artistischer Umgang mit Dreschflegeln" oder ähnlich nennen? Wäre ja nicht unbedingt gelogen und mit bäuerlichen Arbeitsgeräten wird man ja wohl spielen dürfen, oder nicht?^^

  13. #13
    rambat Gast

    Standard -

    -
    Geändert von rambat (07-11-2010 um 17:11 Uhr)

  14. #14
    Teashi Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    Weil man damit jemanden erwürgen kann.

    Ich halte das Urteil auch für blöd, aber so ist es nunmal gesprochen worden.
    Man kann jetzt darüber spekulieren,
    - ob eine Partei schlecht vorbereitet war
    - ob der Richter voreingenommen war
    - .....

    Weiss man aber nicht, wenn man nicht dabei war, aber das Urteil steht so und ist rechtsgültig.
    dann müssen seile auch verboten werden.

  15. #15
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    Und was benutzen die Kobudokas die ich kenne als Nunchaku Ersatz? Dicke Seile mit Knoten an den Enden. Diese ganze Würgeargumentation der Gesetzgeber ist sowas von realitätsfremd manchmal fragt man sich wo man ist. Vielleicht sollte auch in Zukunft nur Platikbesteck im Haushalt erlaubt sein etc. bevor ich noch jemanden mit der Gabel ersteche.

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