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Thema: Notwehr ?

  1. #1
    Das_Vt_Wiesel Gast

    Standard Notwehr ?

    Moin moin,

    Ich würde mich freuen, wenn ihr die folgende Situation bewerten könntet:

    Ein Freund und ich gehen nachts um ca. 24 uhr durch die Straßen bis in irgendeiner Straße ein Besoffener uns blöd anmacht. Ich hatte zu diesem Zeitpunkt einen Hut auf dem Kopf.

    Er: Eyyyy, der Hut ist doch von deinem Opa
    Ich: Klar, mein Opa hat geschmack.

    Dannach bin ich ca. 20 Meter weitergegangen und habe auf meinen Freund gewartet. Allerdings ist auch der Besoffe in meine Richtung gegangen.

    Er: Gib mir deinen Hut. Ich will ihn nur mal anprobieren.
    Ich: Der Hut steht dir eh net.
    Er: Du bekommst dafür auch meine Mütze.
    Ich: Nein, ich behalte meinen Hut.
    Er: Ich zähle jetzt bis 3. Wenn du mir dann nicht den Hut gegeben hast schlag ich dir mit meiner Flasche in die Fresse.

    Zu diesem Zeitpunkt war mir klar, dass ich etwas tun musste. Das Adrenalin begann durch meinen Körper zu fließen und ich war auf alles gefasst.

    Ich: hier hast du meinen Hut !
    Dabei habe ich den Hut kurz angehoben um ihn zu verwirren und bin dann so schnell es ging gerannt
    Wir waren zwar zu zweit aber es war mir dann doch zu riskant einen 90-100kg Berg mit Glasflasche in der Hand anzugreifen, auch wenn er besoffen war.

    Jetzt meine Frage: Wäre hier ein Angriff meinerseits gerechtfertigt gewesen ?
    Wenn ja, ab wo hätte die Notwehr beginnen können ?

    Danke
    Wiesel

  2. #2
    Balthus Gast

    Standard

    Hey du(ihr) seid unverletzt aus der Situation gekommen also hats doch gepasst das ist alles was zählt, zumal du so größeren Stress vermieden hast ... .

  3. #3
    Das_Vt_Wiesel Gast

    Standard

    Hi Balthus,

    Mir geht es mehr um den rechtlichen Aspekt. Was ist denn, wenn ich ungefähr die gleiche Situation wieder erlebe und dann nicht abhauen kann ?

  4. #4
    Registrierungsdatum
    03.07.2007
    Beiträge
    2.008

    Standard

    Also schlimmstenfalls kannst du lügen und erzählen er sei mit der flasche auf dich los gegangen. Als zeugen hast du ja dein kollegen. Du hättest ihn auch in den schritt treten können. Es hätte eh niemand bemerkt das du ihn vermöbelt hättest

    Aber rechtlich gesehen würde ich das ganze mal als eine notsituation einschätzen und solange du nicht in der lage bist zu fliehen dürftest du dich eigentlich verteidigen.

  5. #5
    Balthus Gast

    Standard

    Tja ich bin eben kein Jurist, für mich wäre in dem Moment der Drohung (und wenn ich davon ausgehen kann dass ein Angriff unmittelbar bevorsteht, z.B. durch Körpersprache, Heben des Arms) die Notwehrsituation gegeben.

    Ich selbst habe bisher einmal aus "Notwehr" gehandelt, da waren 4 Fussbalfans, sehr betrunken, rauchend und brüllend im Zug sitzend, die mir warum auch immer, angedroht haben: "Ich reiss' dir die Brille vom Kopp und schlage dir aufs Maul". Dann ist einer aufgestanden hat mich am Kragen gepackt, in dem Moment habe ich ihn aufn Boden Gelegt (einfaches Beine Wegziehen) und als sein Kumpel aufgestanden sind meinen Fuß auf seinen Kehlkopf gestellt (sehr sanft).
    Also für mich wäre wie gesagt das Heben des Arms oder ne hektische Bewegung die als Angriffsvorbereitung interpretiert werden kann (nach den Verbalen Entgleisungen) das Zeichen gewesen reinzugehen wenn Flucht nicht Möglich wäre

  6. #6
    Chan Wah Shun Gast

    Standard

    Da er besoffen war und es dunkel war ,geht das in den Bereich Notwehr.Da ich so einen ehnlichen Fall letztens hatte ,weiß ich von der Polizei das der jenige,der getrunken hat auch schlechte Karten vor Gericht hat,wenns dazu kommen sollte mit Anzeige etc. Noch dazu hattest du einen Zeugen,der ja alles gesehen hätte und er war alleine.Sind schon mal 2 Sachen die für dich sprechen.Und wenn er die Hand hebt,dann ist das eigentlich ein Zeichen ,das er dir eine kleben will.Finde du hast gut reagiert.Aber selbst wenn du ihn umgehauen hättest,meinst du wenn der hacke dicht ist,das er sich noch am nächsten Tag dran erinnern kann,wen er angepögelt hat? Das einzige was ihm bleibt sind die Schmerzen

  7. #7
    VanZan Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Chan Wah Shun Beitrag anzeigen
    Da er besoffen war und es dunkel war ,geht das in den Bereich Notwehr.Da ich so einen ehnlichen Fall letztens hatte ,weiß ich von der Polizei das der jenige,der getrunken hat auch schlechte Karten vor Gericht hat,wenns dazu kommen sollte mit Anzeige etc.
    Der Schuss kann auch mächtig nach hinten losgehen.

  8. #8
    Chan Wah Shun Gast

    Standard

    Ja ganz ohne Risiko geht das natürlich nicht.Und da er ja noch bewaffnet war,denke ich das es die richtige Lösung war.Keine Schlägerei,keine verletzten,keine Anzeige.passt doch

  9. #9
    Balthus Gast

    Standard

    eben

  10. #10
    Nookie86 Gast

    Standard

    Moin,

    also Notwehrsituation ist soweit gegeben, du musst nicht warten, bis die Flasche dich trifft, um dich zu verteidigen.
    würde aber auch sagen,d ass du mit wegrennen am besten beraten warst,

    noch nen kleiner punkt dazu, den umzuhauen und hoffen,d ass er sich am nächsten morgen nicht mehr erinnert:
    ich persönlich würde dir raten, direkt die polizei zu informieren.
    wenn es blöd läuft kann es nämlich passieren, dass er sich doch erinnern kann und dann anzeige gegen dich stellt.
    würde sich besser machen, wenn du ihn anzeigst.

    grüße

  11. #11
    Tyquu Gast

    Standard

    Notwehr wäre gegeben, wenn er angefangen hätte zu zählen.

    Sie liegt generell vor, wenn es für Dich nurnoch am "Zufall" liegt ob er gleich schlägt oder nicht, also nichtmehr ersichtlich ist.

    Wenn er Dir eindeutig droht und dann wirklich angefangen hätte zu zählen, dann hättest Du Dich verteidigen können.

    Wenn er NICHT gezählt hätte, oder sogar weggegangen wäre oder weiter geredet hätte, nicht. Also zu dem Zeitpunkt wo Du weggerannt bist, hättest Du ihn noch nicht schlagen dürfen.

    Hätte er gesagt, dass er Dir in die Fresse haut WENN Du ihm nicht den Hut gibst, dann ja.

  12. #12
    jdnttr Gast

    Standard

    Wenn du nicht abhauen kannst.

    Zuschlagen --> Abhauen

    Polizei würde ich nicht informieren.. wenn sie euch doch finden würden (was unwahrscheinlich) dann behauptet ihr eben er hat angefangen zu zählen und bei 1 schon die Flasche hochgehoben und da du keinen Ausweg sahst außer zugeschlagen.

    So einfach ist das :P

  13. #13
    Der Tobi Gast

    Standard



    Notwehrlage setzt einen gegenwaertigen und rechtswidrigen Angriff voraus.

    Gegenwaertig ist ein Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.

    Ob ein Angriff auf deine koerperliche Unversehrtheit bereits gegenwaertig war, darueber liesse sich streiten; ob der bereits unmittelbar bevorstand ist unklar. Ich wuerde sagen ja; im Notfall bist du hier aber immernoch durch den rechtfertigenden Notstand geschuetzt, dessen Anforderungen etwas niedriger sind.

    Darauf kommt es aber gar nicht an, da du dich bereits einer gegenwaertigen Noetigungshandlung ausgesetzt sahst. Hier liegt unzweifelhaft ein gegenwaertiger Angriff vor.



    Uebrigens: Ist der Angreifer dermassen alkoholisiert, dass er schuldunfaehig ist, ist DEIN Notwehrrecht ggf. eingeschraenkt. Ist also nicht unbedingt immer von Vorteil vor Gericht, wenn der Angreifer richtig dicht war.

  14. #14
    Registrierungsdatum
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    Ort
    Niedersachsen
    Alter
    45
    Beiträge
    385

    Standard

    diese ganzen Notwehrfragen lassen sich doch hier nie eindeutig klären, wichtig ist was und wem der Richter glaubt, wenn es überhaupt zu ner Verhandlung kommt.
    Hauptsache du ressest deinen A***, hast doch selbst geschrieben, dass dir das Adrenalin durchging, willst du in einer ggf. kommenden Situation in der du wenn überhaupt Sekunden zum reagieren hast noch mögliche juristische Fragestellungen klären??

  15. #15
    Teemeister Gast

    Standard

    So eine Situation hatte ich vor 1 Monat in Duisburg!
    Ein Besoffski macht mich und einen Kumpel von mir an.
    Ich lache ihn aus und da droht er mir mit seiner Flasche und da sage
    ich knochentrocken, ob ihm seine Gesundheit egal wäre!
    Der Spruch muss wohl gesessen haben.
    Er ist einfach weitergegangen.

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