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Thema: Frage an Vereine: Blaue Flecken etc. bei Kindern/Jugendlichen - Haftung/Versicherung?

  1. #1
    Runsler Gast

    Standard Frage an Vereine: Blaue Flecken etc. bei Kindern/Jugendlichen - Haftung/Versicherung?

    So, mal eine eher organisatorische/rechtliche Frage:

    Eigentlich sind wir ein Softairteam, und versuchen eher nach außen hin grade NICHT nach Kampf auszusehen. Eben weil Kampf in unserem Zusammenhang gleich als "Krieg spielen" gesehen wird. Darum soll es jedoch grade nicht gehen...

    Naja, wir haben nun vor, aus unserem Team, das innerhalb von einem Jahr doch eine erstaunliche Größe und Professionalität erreicht hat einen Verein zu machen. Das ganze hätte für uns etliche Vorteile, schon alleine was die organisation eines eigenen Geländes angeht. Das ist bei dem Sport immer das schwerste, und wenn man irgendwo nach einemGelände für den Verein fragt sind die erfolgsaussichten höher als wenn man nach einem Gelände sucht, auf dem ein Haufen mehr oder weniger Erwachsener rumballern kann.

    Problem nun ist, dass es nunmal nicht ausbleibt sich dabei ca. 6mm große blaue Flecken zuzuziehen. Normalerweise nicht mehr als Mückenstiche, und stellt soweit auch kein Problem dar. Jedoch kennen wir ein paar 12-17 Jährige, die momentan noch illegal im Wald spielen. Das wollen wir natürlich verhindern, doch solange wir ihnen keine Alternative anbieten können, könnten wir nicht mehr tun als sie zu bitten aufzuhören (was verständlicherweise sinnlos ist), oder die Polizei rufen. Und das letzte was wir brauchen, sind (mal wieder) Negativschlagzeilen über unseren Sport.
    Also dachten wir uns, holen wir sie in unser Team. Aber wir wollen uns eben absichern, dass uns rechtlich nichts geschehen kann, wenn eine Mami zuhause ganz entsetzt ist wegen einem blauen Fleck auf der Wange oder so, und dann jemanden wegen Körperverletzung anklagen will.
    Nennt mich paranoid, aber da ist mir schon seltsameres passiert. Die Volljährigen können da einen Wisch unterschreiben, "ausreichende Schutzkleidung" ist sowieso vorgeschrieben, nur bei den Jugendlichen ist's problematisch. Selbstverständlich lassen wir die Eltern eine Einverständniserklärung unterschreiben, aber dennoch...

    Mich interessiert also, wie speziell die Kampfkunstvereine, in denen auch (trainings-)Waffen verwendet werden sich da rechtlich absichern, falls damit doch mal was passiert.

    vielen Dank für eure Hilfe schonmal!

  2. #2
    Malkavian Gast

    Standard

    Viel mehr, als von Anfang an eine Einverständniserklärung der Eltern zu verlangen, in der darauf hingewiesen wird, dass es bei der Ausübung zu kleineren Verletzungen kommen kann, für die ihr nicht Haftet werdet ihr wohl nicht tun können....ich dachte ohnehin Pain(t)ball wäre in Deutschland erst mit 18 erlaubt?
    Zur Haftung würde ich generell einführen: Bei kleineren Verletzungen übernimmt der Verein keine Haftung
    Bei verletzungen durch grob fahrlässiges Verhalten/bzw. grobe Unsportlichkeit: Selbsthaftung (bzw. Mitspieler haftet bei grober Unsportlichkeit)
    Verein haftet nur bei Verletzungen und Schäden die entstehen, durch grobe Risiken, für die der Verein selbst verantwortlich ist (offener Gulliedekel auf dem Spielfeld...) und die nicht von vorneherein ersichtlich waren (also zB. nicht keine Blauen Flecken oder irreperabel Beschädigte Klamotten, jedoch falls bei einer vom Verein verliehenen Schutzbrille das Glaszeug (ka was das genau ist) bricht und es zu Schnitten im Gesicht kommt)
    Einfach ordentlich ausformulieren und die Spieler am Anfang unterschreiben lassen sollte reichen.

  3. #3
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    Standard

    Als Verein seit ihr doch Mitglied im Sportbund und darüber könnt ihr/müsst ihr eine Versicherung für eure Mitglieder abschliessen.
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
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  4. #4
    Runsler Gast

    Standard

    Jap, Paintball ist erst ab 18.
    Hat den Ursprung im Waffengesetz und der Technik:
    Paintballs sind deutlich größer und damit schwerer als die 0,12-0,5g schweren 6mm Plastikkügelchen, die wir verschießen. Damit die ordentlich fliegen, ist also eine höhere Energie nötig. Daher fängt Paintball meist bei ca. 2J an und hört wirklich erst an der gesetzlichen Grenze für "freie" Waffen bei 7,5J auf, Softair hingegen können auch bei unter 0,5J bereits einigermaßen sinnvoll sein, und 2J ist schon überdurchschnittlich viel.
    Interessant daran ist, das alles unter 0,5J nach europäischer Richtlinie Spielzeug ist, und damit frei ab 3 Jahren (verschluckbare Kleinteile). Die Händler verkaufen es dennoch erst ab 14, ist aber eine freiwillige Beschränkung.

    Dies erlaubt uns jedenfalls, dass auch Kinder bereits mitspielen dürfen, solange deren Sportgeräte unter 0,5J haben. Dafür dürfen sie, weil sie nicht ins WaffG. fallen vollautomatisch schießen. Und wer einmal gegen ein Teamgespielt hat, in dem zwei Leute 0,5J Vollautomatik hatten, mit 5000-Schuss-Magazinen... der weiß, dass das durchaus ernstzunehmende Gegner sind, also nichtmal benachteiligt.
    Das jedenfalls zu dem rechtlichen...

    Problem das sich uns jetzt stellt ist halt, das diese kleinen blauen Flecken eben keine Unfälle, sondern mutwillig zugefügte Verletzungen sind. auch wenn darauf geachtet wird lieber auf die Weste zu zielen etc.
    Und inwiefern eine Versicherung sowas abdeckt, ist zumindest für uns nicht-Juristen recht fraglich.

    Auch die Verzichtserklärung unterschreiben ist natürlich eine Möglichkeit, hat jedoch evt. nicht volle Rechtskraft, wenn sie von Minderjährigen unterschrieben wird.

    Eben weil es ja eher eine mutwillige Verletzung wäre, als ein Unfall wie zB. weil jemand ausgerutscht ist oder sowas... hat da jemand von euch schonmal Erfahrungen gesammelt, dass irgendein Elternteil Ärger gemacht hat weil ihr Kind mit kleineren Verletzungen nach Hause kam? sicher, sollte im Normalfall nicht sein, aber dennoch..

  5. #5
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    "Einwilligung ins Risiko" ?!
    Frank Burczynski

    HILTI BJJ Berlin
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    http://www.jkdberlin.de

  6. #6
    Combat Base Hamburg Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Runsler Beitrag anzeigen
    Auch die Verzichtserklärung unterschreiben ist natürlich eine Möglichkeit, hat jedoch evt. nicht volle Rechtskraft, wenn sie von Minderjährigen unterschrieben wird.
    Die Eltern müssen den Vertrag doch eh unterschreiben und da baust Du halt die Verzichtsklausel gleich mit rein. So mach ich das... Ist noch nie was passiert!

    Btw: Ahrensburg rockt! Softair finde ich auch cool! Meld mich demnächst mal, sind ja quasi Nachbarn!

    Sportliche Grüße,
    MO

  7. #7
    Malkavian Gast

    Standard

    Anen Kopf schlag....hab irgendwann in meiner Antwort tatsächlich von Softair zu Paintball gewechselt und mich dann über Jugendliche gewundert....aber in der Tat wäre ich an deiner Stelle für eine Elterliche Einverständnisserklärung....dann sollt sich niemand mehr beschwehren können.....so und jetzt bin ich weg, ich muss mir was zu trinken kaufen.....nicht, dass euch das interessiert....aber nur noch koffeinhaltiges oder merkwürdig Metallhaltiges Ulmer Wasser geht einfaach gar nicht!

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