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Thema: Angemessenes Ruhigstellen mittels Würgen

  1. #1
    mmvk Gast

    Standard Angemessenes Ruhigstellen mittels Würgen

    hi,
    mein Sohn Sohn wurde in der Schule Opfer eines Angriffes und hat sich meiner Meinung nach richtig verhalten: Den Angreifer mittels eines Beinwurfes zu Boden geworfen, Gegner lag am Rücken, auf ihn gekniet, Ruhigstellen mittels Würgegriff von vorne beidhändig mit gekreuzten Händen, Anklammern am Hemdkragen, Verdrehen, der rechten Hand.
    Jetzt beging er einen Fehler: Er lockerte den Würgegriff zu früh, was der Gegner zum Anlaß nahm, sich in seinem Oberarm zu verbeißen.
    Die Narbe ist heute, nach 2 Jahren noch beträchtlich und dies ist der Anlaß eines Schadenersatzprozesses.
    In diesem behauptet jetzt der Gegner, mein Sohn hätte ihn grundlos in den Schwitzkasten genommen und er mußte in Todesangst zubeißen.
    Meine Anwältin ist doof und sagt, wenn wir zugäben, daß wir gewürgt hätten, dann haben wir den Prozeß schon verloren.
    Soll ich einen Sachverständigen für Selbstverteidigung beantragen, um zu beweisen, daß das Ruhigstellen mit Würgen die angemessene Abwehrmaßnahme war?
    Viele Grüße von
    mm

  2. #2
    gast Gast

    Standard

    Ist das alles nach 2 Jahren noch beweisbar? Gibts noch Zeugen? Wie alt waren die beiden / sind sie heute?

    Ohne diese Fragen zu beantworten ist eine Ferndiagnose noch viel schwerer...

  3. #3
    Quaestor Gast

    Standard

    Die Anwältin ist nicht doof.

    Du hast nicht geschrieben wie/womit Dein Sohn angegriffen wurde.
    Ich vermute aber mal, dass es nichts schlimmes war (sonst hättest Du es erwähnt).

    Würgen ist eine das Leben gefährdende Behandlung, und das Opfer der Würgeattacke durfte sich m.E. verteidigen.

    Wenn Dein Sohn ihn nur festgehalten hätte, wäre das natürlich was anderes. So detaliert wie Du die Hndlung Deines Sohnes aber beschrieben hast, scheidet das wohl aus.

  4. #4
    BuZuS Gast

    Standard

    "Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser"

  5. #5
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    Standard

    Zitat Zitat von mmvk Beitrag anzeigen
    hi,
    mein Sohn Sohn wurde in der Schule Opfer eines Angriffes und hat sich meiner Meinung nach richtig verhalten: Den Angreifer mittels eines Beinwurfes zu Boden geworfen, Gegner lag am Rücken, auf ihn gekniet, Ruhigstellen mittels Würgegriff von vorne beidhändig mit gekreuzten Händen, Anklammern am Hemdkragen, Verdrehen, der rechten Hand.
    Jetzt beging er einen Fehler: Er lockerte den Würgegriff zu früh, was der Gegner zum Anlaß nahm, sich in seinem Oberarm zu verbeißen.
    Die Narbe ist heute, nach 2 Jahren noch beträchtlich und dies ist der Anlaß eines Schadenersatzprozesses.
    In diesem behauptet jetzt der Gegner, mein Sohn hätte ihn grundlos in den Schwitzkasten genommen und er mußte in Todesangst zubeißen.
    Meine Anwältin ist doof und sagt, wenn wir zugäben, daß wir gewürgt hätten, dann haben wir den Prozeß schon verloren.
    Soll ich einen Sachverständigen für Selbstverteidigung beantragen, um zu beweisen, daß das Ruhigstellen mit Würgen die angemessene Abwehrmaßnahme war?
    Viele Grüße von
    mm
    ich versteh die technik grad nicht...
    aber würgen kommt nie gut an und was zur hölle ist ein sachverständiger für sv? ach ja.... würgen auf dem schulhof...vergiss es

  6. #6
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    Standard

    Was redest Du denn da?
    Dein Sohn hat natürlich nicht gewürgt. Er hat den anderen am Kragen gegriffen, um ihn wegzuschieben. Wer kommt denn auf Würgen?
    Aber so genau kann er das nicht mehr sagen. Er war ganz überrascht von dem Angriff, wollte den anderen wegschieben, ist dabei gestolpert und mit ihm zu Boden gefallen. Und als er aufstehen wollte, um zum Lehrer zu laufen, hat der andere plötzlich zugebissen.

    Und die Idee eines Sachverständigen vom Bundesamt für Kampfsport, Kampfkunst und Selbstverteidigung (BaKKS) würde ich sein lassen. Besser wäre ein guter Leumund - sicherlich können die Lehrer der Schule bestätigen, dass Dein Sohn ein friedfertiger und toleranter Mensch ist, der den christlich-humanistischen Werten nahesteht und auf keinen Fall einer derjenigen ist, die sich mit Freude auf dem Schulhof prügeln (so wie das Beißerchen, der ja schon oft aufgefallen ist, wie er andere Schüler geschlagen hat), oder?

    Viel Erfolg!
    Stoiker
    Geändert von Stoiker (23-01-2010 um 09:42 Uhr)
    "Attack, attack, attack - come at your target from every possible direction and press until his defenses overload. Never give him time to recover his balance: never give him time to counter." (Stover)

  7. #7
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    Standard

    Zitat Zitat von Stoiker Beitrag anzeigen
    Was redest Du denn da?
    Dein Sohn hat natürlich nicht gewürgt. Er hat den anderen am Kragen festgehalten. Wer kommt denn auf Würgen?
    Aber so genau kann er das nicht mehr sagen. Er war ganz überrascht von dem Angriff, wollte den anderen wegschieben, ist dabei gestolpert und mit ihm zu Boden gefallen. Und als er aufstehen wollte, um zum Lehrer zu laufen, hat der andere plötzlich zugebissen.
    ach mensch, er ist doch so stolz das sein sohn cool judo gemacht hat...schmäler nicht seine leistung

  8. #8
    ilyo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BuZuS Beitrag anzeigen
    "Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser"
    Meine Fresse, ich hatte noch nie so sehr den Drang dir zuzustimmen, wie hier.

  9. #9
    SkiTe Gast

    Thumbs up

    Zitat Zitat von BuZuS Beitrag anzeigen
    "Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser"
    Hm, ich wollte ja auch meinen Senf hier abgeben, aber Deine Feststellung bringt mich in die Bredouille: Ich bin zwar kein Jurist, aber ich war damals auf der Uni ein paar Mal auf Jura-Feten. Außerdem ist meine Freundin Anwältin. Bin ich damit schon halb-doof bzw für einen Beitrag überqalifiziert?

    Gruß

  10. #10
    *Lars* Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Stoiker Beitrag anzeigen
    Was redest Du denn da?
    Dein Sohn hat natürlich nicht gewürgt. Er hat den anderen am Kragen gegriffen, um ihn wegzuschieben. Wer kommt denn auf Würgen?
    Aber so genau kann er das nicht mehr sagen. Er war ganz überrascht von dem Angriff, wollte den anderen wegschieben, ist dabei gestolpert und mit ihm zu Boden gefallen. Und als er aufstehen wollte, um zum Lehrer zu laufen, hat der andere plötzlich zugebissen.
    Seh ich auch so

  11. #11
    vinz Gast

    Standard

    Zitat Zitat von BuZuS Beitrag anzeigen
    "Meine Anwältin, die jahrelang Jura studiert hat, ist doof, darum frag ich mal völlig ahnungslose Internet'experten', die wissen das sicher besser"
    ''Alle Anwälte sind Halbgötter und alles was sie sagen ist die reine Wahrheit und sollte nieeeeeemals hinterfragt werden.''

  12. #12
    Jim Gast

    Standard

    Zehn Experten, zehn Meinungen.
    Geändert von Jim (23-01-2010 um 12:26 Uhr) Grund: Rechtschreibung

  13. #13
    BuZuS Gast

    Standard

    Zitat Zitat von vinz Beitrag anzeigen
    ''Alle Anwälte sind Halbgötter und alles was sie sagen ist die reine Wahrheit und sollte nieeeeeemals hinterfragt werden.''
    "Ich weiß alles besser weil ich nen Internetanschluss und Wikipedia in meinen Bookmarks habe, darum ist meine Meinung zu einem Prozess, dessen Verlauf, Grundlage und aktuellen Stand ich nicht im geringsten kenne, viel besser als die der zuständigen Anwältin, die jahrelanges Jurastudium hinter sich und jahrelange Erfahrung in Rechtsfragen wie diesen hat. Deswegen war's klüger, statt die Meinung eines zweiten Sachverständigen einzuholen, hier im KKB-Forum zu fragen."
    Geh doch wieder in Beileidsthread rumflamen, das kannste besser.
    Geändert von BuZuS (23-01-2010 um 12:26 Uhr)

  14. #14
    Sven K. Gast

    Standard

    OK. Hier kann wohl niemand halbwegs korrekte Aussagen machen.
    Meiner Meinung nach hat es @Stoiker sehr gut auf den Punkt gebracht.

    Bessere Hilfe findet man unter www.recht.de - Forum Deutsches Recht

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