Danke, seh ich genauso. Messer hin oder her, das nehmen sie dir im Zweifelsfall in der Übermacht noch ab etc... Bei mehr als 5 gegen einen bleibt dir nur die Flucht, wenn das nicht möglich ist, beten... (Klar sich wehren so heftig wies geht, aber dennoch halte ich die Chance auf nen Sieg für absolut gering)
das ganze...ohne worte !!
etwas ähnliches ist mir auch schon passiert - angreiferzahl geschätzte 8-10, allerhöchstens max. 20 jahre alt, hatte natürlich null chance, ein paar platzwunden, nase gebrochen und 2 zähne raus, hätte ich damals eine waffe beigehabt, ich hätte sie benutzt, denke ich..
ach ja, ein paar davon habe ich wiedergetroffen... man sieht sich wirklich immer 2 x....
Eben, ab einer gewissen Grenze kann ich mit den Fäusten nicht mehr viel ausrichten, aber wenn ich eine Waffe zur Hand habe, erhöht das meine Chanchen 'mit einem blauen Auge' davon zu kommen erheblich!
Und von wegen abnehmen, die haben doch meistens selber Waffen dabei, da kämpfe ich lieber Waffe gegen Waffe als unbewaffent...
Das Pack von der Straße hat ja auch keine Hemmungen sie ein zu setzten, wieso hat der normal Bürger immer Angst sich gewalttätig zu wehren?
Ich würde es weniger aggressiv ausdrücken, aber ich sehe es von der Sache her genauso.
Das war in Österreich. Ich weiß nicht, ob das dem dortigen Recht entspricht, wenn ja, ist das Notwehrrecht suboptimal (ähnlich wie in der Schweiz). Für Deutschland wäre das ein krasses Fehlurteil (immer unter der gewaltigen Einschränkung, daß man den Sachverhalt nur aus der Presse, also so gut wie gar nicht kennt).
Urteile betreffen immer einen Einzelfall; Verallgemeinerungen sind mit größter Vorsicht zu betrachten, und dies ist keine Rechtsberatung. Trotzdem, für Deutschland gibt es zahlreiche Urteile, die den lebensgefährlichen oder tödlichen Einsatz eines Messers als Notwehr anerkannt haben (z.B. BGH, NJW 1984, 986; BGH, NJW 1980, 2263; BGH, NStZ 1981, 138; BGH vom 15.04.1980 -1 StR 130/80). Das setzt entsprechend bedrohliche Angriffe voraus. Dabei sollte man beachten, daß der Gebrauch der Waffe unbedingt anzudrohen ist (BGH vom 15.03.1994 -5 StR 708/93), sofern das möglich und zumutbar ist.
In der Situation hier, mehrere Angreifer schlagen auf einen ein, würde ich den Einsatz eines Messers, wie jeder anderen Waffe, für erforderlich i.S.v. § 32 StGB halten.
Ich würde als Verteidiger übrigens solche Videos und anderes geeignetes Material in den Prozeß einbringen, um den Richtern die Gefährlichkeit bestimmter vermeintlich harmloser Situationen zu zeigen. Wenn ich in dem Link lese, daß der Richter den Angegriffenen, der gewürgt wird, fragt, ob denn sein Leben bedroht gewesen sei, kommen mir die Tränen.
Geändert von Tiju (09-04-2010 um 09:15 Uhr)
@tiju
Prinzipiell hast Du recht, wenngleich halt immer die Frage ist, erkennt das Gericht überhaupt auf Notwehr. In dem österreichischen Fall wurde diese wohl bejaht.
Es gibt aber auch in Deutschland entsprechende Negativbeispiele. Ich hab jetzt nicht nachgeschaut, aber wenn ich mich recht entsinne ist zumindest bei einem deiner Beispiele auch erst die Revision erfolgreich gewesen.
Hab ich selbst schon erlebt. Mit dem Ergebnis, dass der Richter den Würger nicht als lebensbedrohlichen Angriff bewertete. Auch hier führte erst das Rechtsmittel zum Erfolg. Da muss man aber erst mal durch. (Ist ja auch immer ne Kostenfrage.)
Jup, viele der Entscheidungen zur Notwehr wurden erst vom BGH zurechtgerückt, die unteren Gerichte haben das teilweise anders (und immer falsch) gesehen. Ähnlich war das auch in BGH NStZ 1982, 285, wo auf einen unbewaffneten Angreifer nach Warnung mit einer Schußwaffe geschossen wurde.
Man muß sich im klaren sein, daß Selbstverteidigung immer mindestens zwei schwere Kämpfe beinhaltet, einen gegen den Angreifer und einen gegen ein teilweise unverständiges Rechtssystem. Ich wehre mich nur gegen die Vereinfachung "Messer = immer unverhältnismäßig".
Hat von euch überhaupt schoneinmal jemand ein Messer gezogen in einer Rangelei? Meiner Erfahrung nach ist der Ernst der Lage nicht immer auszumachen, soll heissen man weiss nie, wie weit der andere bereit ist zu gehen. Ein Messer kann da auch die falschen Signale setzen und zu einer drastischen Verschärfung der Situation führen.
Wir sprechen ja nicht von einer normalen Rangelei auf dem Volksfest, sondern explizit von der Situation 'Allein unterwegs, plötzlich steht man 8-10 aggressiven Gegnern gegenüber, die einem offensichtlich was wollen'!
Natürlich zieht man dann nicht vor ihren Augen das Messer und bedroht sie damit, sondern zückt es, sobald man angegriffen wird.
Dies setzt natürlich voraus, dass man das Messer immer Griffbereit hat, am Gürtel oder ähnliches...
@ Cachorrolouco: Das wird keiner bestreiten können, daß es so sein könnte.
@ Geetar: Damit hat man sich juristisch schon in eine bedenkliche Lage begeben, wenn man auf die Drohung verzichtet. Die meiner Ansicht nach teilweise etwas realitätsfernen Überlegungen zum Pfui-Bäh von Drohungen (zieht bestimmt ne Schußwaffe, hauen mich bestimmt härter als sonst, schmeißen mich bestimmt zweimal auf die Gleise, nehmen es mir bestimmt weg) sollten einen hier nicht zu sehr verleiten. Mit einem Pfefferspray würde ich nicht drohen, aber mit einem Messer schon.
Geändert von Tiju (09-04-2010 um 10:58 Uhr)
Das Problem ist aber, das du dies kaum auseinander halten kannst. Die "normale Rangelei" kann genau zu dem führen, was in diesem Video hier passiert ist, während der gefährlich aussehende, agrressive zwei-Meter-Mann der grösste Poser sein kann, der bei dem ersten Anzeichen von Gegenwehr den ******* einzieht.
Wenn du ein Messer ziehst, solltes du auch bereit sein es einzusetzen, d.h. du musst damit den Tod deines Gegners in Kauf nehmen und damit rechnen, das der/die Angreifer dann "angemessen" dagegen vorgehen könnten.
Ich habe einmal in meinem Leben ein Messer gezogen, damals war ich 12 (!) und hatte fett auf die Fresse bekommen, zum Glück ist der Typ aber abgehauen.
Hier noch was passendes zum Thema:
Keine Strafe für Stich ins Herz!
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