Hi,
ich komme aus der nähe von Berlin und bin 16 Jahre alt.
Am Donnerstag war ich in der Schule und ein Mitschüler der schon sonst immer gewalttätig ist , hat eine Zeitschirft (so Stern und Focus dicke) zusammengerollt und damit mir auf den Arm gehauen. Es tat zwar nicht sonderlich weh aber es gab blaue Flecke. Nach dem 4 o. 5. mal habe ich ihn gewarnt das wenn er das nocheinmal macht, dass ich zurückschlage. Wie er nunmal ist hat er das nun gemacht und ich habe ihn somit mit der Faus in richtung Gesicht geschlagen aber weil er zurückgezuckt ist nur seine Lippe getroffen, sonst wäre es ein Ordentlicher Schlag gegen das Kinn geworden.
Diese ist daraufhin angeschwollen und hat ein Bisschen geblutet. Er meinte das darfst du doch nicht, man soll einem doch nicht ins Gesicht schlagen usw.
Wäre das jetzt rechtens als Notwehr anzusehen da ich mich bedroht gefühlt habe durch die "Waffe"?
mfg