Hi,
im Zuge der, zunehmenden Thematisierung der Problematik in den Medien, habe ich mir natürlich meine Gedanken gemacht wie ich reagieren würde, wenn ich in eine Situation geraten würde in der ich von asozialen Gewalttätern bedroht werden würde.
Es geht mir um das Thema Notwehr. Klar ist mir, dass Notwehr zumindest gegeben wäre wenn ich zuerst angegriffen werden würde und spätestens dann nicht mehr gegeben wäre, wenn ich den Angriff durch eine angemessene nonverbale Reaktion (Zurückschlagen) nicht nur abgewendet oder beantwortet hätte sondern damit auch eindeutig, durch Einschüchterung oder schlichte physische Unmöglichkeit eines weiteren Angriff beim/des Gegenübers/Täters, jedwede weitere Gefährdung meinerseits ausgeschlossen hätte.
Aber wie sieht es aus, wenn ich mich präventiv schützen wollen würde. Ich also in einer Situation wäre, in der ein Täter mein Geld oder andere Wertsachen fordern würde (ohne allerdings direkt mit einem körperlichen Angriff zu drohen), ich mich aber, durch die Situation an sich, die Stimmlage, das Vorhandensein mehrerer potenzieller weiterer Täter und nicht zuletzt der Medienindoktrination, dennoch ernsthaft bedroht fühlen würde?
Ich habe in einem anderen Thread von einer interessanten Methode gelesen mein Hab und Gut zu schützen: Auf eine Forderung des Täters könne man ja so reagieren, dass man ihn zum Beispiel überraschend nach der Uhrzeit oder seinem Namen frägte und die darauf (möglicherweise) folgende Überraschungssekunde für einen gezielten Schlag gegen die Kinngegend des Täters ausnutzten würde.
So würde ich gerne reagieren, bin mir aber unsicher ob ich mich damit strafbar machen würde.
Falls ich mich mit oben genannter Handlung strafbar machen würde, wie wäre es bei folgenden Modifikationen der Situation:
- zusätzlich zur Forderung des Täters nach meinen Wertsachen, spräche er eine Drohung gegen meinen Leib und mein Leben aus ("[gib mir dein Geld]... sonst werde ich dich Schlagen/Versohlen/Körperlich nicht unversehrt lassen/****en")? Könnte ich dann zur Täuschungs-/Präventivschlagkombo übergehen ohne mich strafbar zu machen?
- ich würde die Herausgabe meiner Wertsachen verweigern (verbal oder durch Ignoration der Situation) und der Täter würde mich dann (unabhängig davon ob er mit Gewalt drohte oder nicht) angreifen? Dürfte ich ihn dann nach der Uhrzeit fragen und mit einem gezielten Schlag seiner Antwort zuvorkommen?
- wie würde es aussehen, wenn ich die Frage nach der Uhrzeit wegließe, da Diese womöglich die Notwehrsituation unterbräche und mich somit, selbst bei zuvor ausschließlich vom Täter ausgehender Gewalt, zum temporären Aggressor machen würde?
Und um gutgemeinten Alternativvorschlägen vorzubeugen:
Da ich davon ausgehe, dass ich rechtlich nicht gezwungen bin in einer solchen Situation nachzugeben, gibt es sicher Spielräume (wie eben die Notwehr) die ich ausnutzen darf. Und um das finden/abstecken dieser Spielräume geht es mir hier. Selbst wenn ich befürchte das die präventive Auseinandersetzung mit solch einer hypothetischen Situation, im konkreten Fall diese Spielräume aufgrund bestimmter "Vorsatzhandlungen" einschränken könnte.