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Thema: Ist es Notwehr, wenn man einem offensichtlichen Angriff zuvorkommt?

  1. #1
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    Standard Ist es Notwehr, wenn man einem offensichtlichen Angriff zuvorkommt?

    Hi,
    im Zuge der, zunehmenden Thematisierung der Problematik in den Medien, habe ich mir natürlich meine Gedanken gemacht wie ich reagieren würde, wenn ich in eine Situation geraten würde in der ich von asozialen Gewalttätern bedroht werden würde.

    Es geht mir um das Thema Notwehr. Klar ist mir, dass Notwehr zumindest gegeben wäre wenn ich zuerst angegriffen werden würde und spätestens dann nicht mehr gegeben wäre, wenn ich den Angriff durch eine angemessene nonverbale Reaktion (Zurückschlagen) nicht nur abgewendet oder beantwortet hätte sondern damit auch eindeutig, durch Einschüchterung oder schlichte physische Unmöglichkeit eines weiteren Angriff beim/des Gegenübers/Täters, jedwede weitere Gefährdung meinerseits ausgeschlossen hätte.

    Aber wie sieht es aus, wenn ich mich präventiv schützen wollen würde. Ich also in einer Situation wäre, in der ein Täter mein Geld oder andere Wertsachen fordern würde (ohne allerdings direkt mit einem körperlichen Angriff zu drohen), ich mich aber, durch die Situation an sich, die Stimmlage, das Vorhandensein mehrerer potenzieller weiterer Täter und nicht zuletzt der Medienindoktrination, dennoch ernsthaft bedroht fühlen würde?

    Ich habe in einem anderen Thread von einer interessanten Methode gelesen mein Hab und Gut zu schützen: Auf eine Forderung des Täters könne man ja so reagieren, dass man ihn zum Beispiel überraschend nach der Uhrzeit oder seinem Namen frägte und die darauf (möglicherweise) folgende Überraschungssekunde für einen gezielten Schlag gegen die Kinngegend des Täters ausnutzten würde.

    So würde ich gerne reagieren, bin mir aber unsicher ob ich mich damit strafbar machen würde.

    Falls ich mich mit oben genannter Handlung strafbar machen würde, wie wäre es bei folgenden Modifikationen der Situation:
    - zusätzlich zur Forderung des Täters nach meinen Wertsachen, spräche er eine Drohung gegen meinen Leib und mein Leben aus ("[gib mir dein Geld]... sonst werde ich dich Schlagen/Versohlen/Körperlich nicht unversehrt lassen/****en")? Könnte ich dann zur Täuschungs-/Präventivschlagkombo übergehen ohne mich strafbar zu machen?

    - ich würde die Herausgabe meiner Wertsachen verweigern (verbal oder durch Ignoration der Situation) und der Täter würde mich dann (unabhängig davon ob er mit Gewalt drohte oder nicht) angreifen? Dürfte ich ihn dann nach der Uhrzeit fragen und mit einem gezielten Schlag seiner Antwort zuvorkommen?

    - wie würde es aussehen, wenn ich die Frage nach der Uhrzeit wegließe, da Diese womöglich die Notwehrsituation unterbräche und mich somit, selbst bei zuvor ausschließlich vom Täter ausgehender Gewalt, zum temporären Aggressor machen würde?

    Und um gutgemeinten Alternativvorschlägen vorzubeugen:
    Da ich davon ausgehe, dass ich rechtlich nicht gezwungen bin in einer solchen Situation nachzugeben, gibt es sicher Spielräume (wie eben die Notwehr) die ich ausnutzen darf. Und um das finden/abstecken dieser Spielräume geht es mir hier. Selbst wenn ich befürchte das die präventive Auseinandersetzung mit solch einer hypothetischen Situation, im konkreten Fall diese Spielräume aufgrund bestimmter "Vorsatzhandlungen" einschränken könnte.

  2. #2
    ssko09 Gast

    Standard

    wenn der angriff ofensichtlich ist kann man ihn warscheinlich auch vermeiden

  3. #3
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    Darum geht es nicht, sondern darum wie ich mein Geld und meine körperliche Unversehrtheit bewahre ohne mich durch weglaufen einer unnötigen Gefahr auszusetzen.

  4. #4
    Spark Gast

    Standard

    Wie immer, solltest du dir einmal den Sticky Topic hier im Unterforum von Luggage anschauen. Ansonsten bist du damit wohl in einem Rechtsforum besser bedient.

    Du wirst hier 101 Meinung hören und keine davon kannst du für sicher nehmen.

    Halte es mit dem Spruch: Es kommt immer auf den Richter an, und wer die besseren Zeugen hat.

    Oder anders: Auf hoher See und vor Gericht, bist du in Gottes Hand

  5. #5
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    Ja gut ich werde ihn mir ansehen, dennoch ist Notwehr hier ja ein Thema und als KSler muss mich sich ja schon mit der Situation auseinander setzen, womöglich gibt es hier im Forum ja auch Menschen die aus eigener Erfahrung berichten können.

    Eine Rechtsberatung will ich garnicht (wäre ja auch sowieso nicht gestattet), nur ein bisschen vom reichen Erfahrungsschatz der Forenmitglieder zehren. Es geht hier ja nur um eine hypotetische Situation.

    EDIT: so ich habe den Thread gelesen und konnte daraus für mich folgende Schlüsse ziehen:
    - wenn ich von jugendlichen "Abziehern" bedroht werden (sagen wir mal eine Bande bestehend aus 500, bis an die Zähne bewaffneter unter Drogen stehender Kindersoldaten) muss ich sicherstellen, dass sie über 14 Jahr alt sind. Ansonnsten dürfte ich nur zu Schutzwehr geifen, was vermutlich bedeutet dass ich ihre körperliche Unversehrheit nicht gefährden darf. In diesem Fall bin ich de facto verpflichtet mein Geld abzugeben.
    - Generell ist es wohl besser, wenn man es zumindest auf eine anfängliche Gewalteinwirkung des Täters ankommen lässt. Damit auch sicher gestellt ist, das man sich in einer Notwehrsituation befindet. Es ist zwar die Rede davon, dass auch verbale Gewalt eine körperliche Verteidigung im Falle der Notwehr erlaubt, doch ist dort von einem "Beleidigungsschwall" die Rede.

    Dennoch werde ich es wohl darauf ankommen lassen und im gegebenen Fall das Risiko eingehen.
    Geändert von senior_hombre (15-07-2010 um 00:32 Uhr)

  6. #6
    Daddy_Yankee Gast

    Standard

    also ich bin mir ziemlich sicher, dass es so eine art erstschlagrecht gibt. wenn absolut klar ist, dass du keine chance hast aus einer situation rauszukommen ohne körperlichen schaden zu nehmen, habe ich mal gehört, dass man wohl das recht zum erstschlag hätte.
    steinigt mich nicht, wenn das falsch ist, wenns einer besser weiss, kann ers ja einfach sagen.

    aber wenn ich mich nicht irre, hab ich das mal so gelesen/gehört.

    allerdings wirds dann schon noch auf den richter (und deinen alwalt)ankommen, falls sowas vor gericht geht. nur wie gesagt meiner meinung nach kann man bestimmte situationen durch einen angriff seinerseits entschärfen.

  7. #7
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    IN der Schweiz ist Notwehr die benötigte Wehr zur Abwendung eines gegenwärtigen oder UMITTELBAR bevorstehenden Angriffes.

    Sehr gutes pdf (abgesehen von der Anti-Männer Haltung) zur Situation:

    http://www.praeventionsarbeit.ch/DOW...twehrrecht.pdf

    Denke, in D-Land wirds grob auch so aussehen

  8. #8
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    Sehr schönes Dokument . Was ist denn Pallas? Ist das irgendwas offizielles bzw. Staatliches also eine Institution auf deren Rechtsauskunft man sich im Notfall berufen könnte als Schweizer?

  9. #9
    Daddy_Yankee Gast

    Standard

    jap so hatte ich es gemeint
    danke

  10. #10
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    Zitat Zitat von senior_hombre Beitrag anzeigen
    Sehr schönes Dokument . Was ist denn Pallas? Ist das irgendwas offizielles bzw. Staatliches also eine Institution auf deren Rechtsauskunft man sich im Notfall berufen könnte als Schweizer?
    Nein, ist eine Interessengemenschaft, die findet, Selbstverteidigung wäre nur was für Frauen und Mädchen, und das owbohl über 70% der Opfer von Gewalttaten Männer und Jungen sind

    Berufen kannst du dich aufs Gesetz

    SR 311.0 Art. 15 3. Rechtmässige Handlungen und Schuld. / Rechtfertigende Notwehr (Schweizerisches Strafgesetzbuch)

  11. #11
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    Ja is klar ich meine ja nur, dass solche Handzettel eigentlich eine ideale Form wären den Gesetzeswust für bestimmte, häufige, Fälle etwas aufzulösen für Nichtjuristen wie mich, aber man muss ja aufpassen wer solche Handzettel erstellt, wenn sowas jetzt von der Bundesstaatsanwaltschaft oder einer Interessengemeinschaft bezüglich genau dieses Themas, erstellt wurde, dann kann man den Aussagen schon eher trauen.

    Aber mir ist schon klar, dass wirklich verbindliche Rechtsauskünfte nur von nem Anwalt oder vor Gericht als Angeklagter zu bekommen sind. Ich habe mich sowieso schon entschlossen den Uhrentrick anzuwenden wenn es soweit ist.

  12. #12
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    Ja, der ist schon ziemlich exakt!

    Aber auch das Gesetz ist eigentlich in dieser Sache, wie ich finde, sehr klar, und auch für Laien, wie mih z.B. verständlich

  13. #13
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    Beziehst du dich aufs schweizer Gesetz? Ich habs jetzt nicht durchgelesen, aber so sachen wie: "Wenn man sich mit Händen und Füssen wehrt, hat man nichts zu befürchten [egal was passiert]", deuten schon auf eine etwas eindeutigere Formulierung hin, im Gegensatz zum deutschen Notwehrrecht.
    Im Prinzip ist das natürlich auch verständlich, aber neben Sätzen wie: "es gibt gibt keine Verhältnismäßigkeit zwischen bedrohtem und durch den Verteidigenden gefährdetem Rechtsgut zu waren, in der Notwehr" (jetzt mal frei zitiert), gibt es auch immer noch Sätze wie: "die Wahl der Mittel muss dem mildesten entsprechen" (auch mal frei zitiert). Insbesondere wenn KSler involviert sind nimmt die Zahl der Interpretationen, die man als Laie anstellen kann, schon deutlich zu.

  14. #14
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    Schweizer Recht

    Das pdf ist nur ne Hilfe für die Besucher des Kurses.... aber imho sehr gut gemacht.

    Das Gesetz habe ich weiter unten verlinkt.

    Ich find zwar beide Sätze sehr klar

    Aber am Ende kommts auf den Richter an, und wie die Sache verkauft wird.

    Es ist nicht wirklich so, dass man "nichts zu befürchten" hat.

    Ein Freund von mir sah einst, wie ein Mann eine Frau schlägt auf offener Strasse. Er greift ein, und haut dem Typ eine.
    Er brach ihm die Nase.
    Dann kam raus, dass die %*"ç"-Frau die Freundin des Typen ist, und vor Gericht sagte die blöde Kuh aus, mien Freund wäre ohne Grund auf den Typen losgegangen....... über 10'000 Euro kostete ihn seine Hilfsbereitschaft. Nothilferecht am *****!

  15. #15
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    Naja, im Grunde ist man wohl nur auf sicherer Seite wenn man erstmal verbal eingreift bzw. im Falle der Selbstverteidigung verbal seine fehlende Kompromissbereitschaft zum Ausdruck bringt. Wenn der Gegenüber dann handgreiflich wird bzw. eindeutig klar macht, dass er der Böse ist dann erst Handgreiflich werden.
    Beim oben erwähnten "Uhrentrick" (echt ein super Trick wie ich finde) wäre für mich aber wie gesagt die eindeutige Überfallsituation ausreichend, beim Fall der geschlagenen Frau würde ich zunächst auf einer Beendigung der Tätigkeit beharren, wenn das nicht passiert gibts eben auch den Uhrentrick .
    Welches Gericht sollte mich da noch belangen? Naja ich lasse mich mal überraschen.

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