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Thema: Verbotene Waffen

  1. #1
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    Standard Verbotene Waffen

    Welche typischen Japan- bzw BBT-Waffen Waffen sind eigentlich derzeit in D verboten?

    Spontan fallen mir ein:
    Kyoketsu Shogei, Hira Shuriken, Shuko/Tekagi

    Was fehlt da noch?

  2. #2
    Icewing Gast

    Standard

    steht im Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 1:


    Verbotene Waffen
    Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
    ...
    1.3.1
    Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
    1.3.2
    Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
    1.3.3
    sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
    1.3.4
    ...
    1.3.5
    ...
    1.3.6
    ...
    1.3.7
    Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
    1.3.8
    Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
    1.4
    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
    1.4.1
    Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
    -höchstens 8,5 cm lang ist und
    -nicht zweiseitig geschliffen ist;
    1.4.2
    Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
    1.4.3
    Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,
    1.4.4
    ...
    Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
    2.1
    Messer,
    2.1.1
    deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
    2.1.2
    deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
    2.1.3
    mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
    2.1.4
    Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
    Geändert von Icewing (16-07-2010 um 09:21 Uhr)

  3. #3
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    Standard

    Schon klar, ich wollte das mal auf die japanischen Waffen zusammenfasse, da die für unser Training relevant sind. Und Sachen wie Butterflies gehören nicht dazu.

  4. #4
    Icewing Gast

    Standard

    ausser den oben genannten waffen (und den Bestimmungen zu schuss- und Kriegswaffen, dich ich in meinem Post ausgeblendet habe), sind keine weiteren Waffen in Deutschland verboten.

    Ist halt das Ausschlussverfahren. Was nicht verboten ist, ist erlaubt

  5. #5
    califax Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Schon klar, ich wollte das mal auf die japanischen Waffen zusammenfasse, da die für unser Training relevant sind.
    Überlaß die Sorge, insbesondere alle rechtlichen Fragen, dazu bitte Deinem Lehrer. Das deutsche Waffenrecht ist in der Praxis ein total verkorkstes Minenfeld, bei dem schon einzelne Trottel großen Schaden für die ganze KK-Gemeinschaft bringen können.

  6. #6
    Icewing Gast

    Standard

    Zitat Zitat von califax Beitrag anzeigen
    Überlaß die Sorge, insbesondere alle rechtlichen Fragen, dazu bitte Deinem Lehrer. Das deutsche Waffenrecht ist in der Praxis ein total verkorkstes Minenfeld, bei dem schon einzelne Trottel großen Schaden für die ganze KK-Gemeinschaft bringen können.
    meine Zustimmung. Nur weil was nicht "verboten" ist, heißt das noch lange nicht, dass man das führen darf oder damit irgendwo rummachen sollte.

  7. #7
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    Smile

    Das wird nicht gehe, weil das ne Prüfungsfrage ist .

  8. #8
    califax Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Das wird nicht gehe, weil das ne Prüfungsfrage ist .
    Prüfung in was? BBT? Dann frag Deinen Lehrer.

  9. #9
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    Standard

    Ja in BBT. Aber ich kann doch nicht meinen Lehren fragen, wenn der mir die Frage (in der Theorieprüfung) gestellt hat

  10. #10
    Icewing Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Ja in BBT. Aber ich kann doch nicht meinen Lehren fragen, wenn der mir die Frage (in der Theorieprüfung) gestellt hat
    Wieso nicht? Dafür ist er ja dein Lehrer
    Oder er soll dir nen fortgeschrittenen als Mentor zuweisen, damit der dir das vernünftig erklärt. So läuft das bei uns.

  11. #11
    mutant-enemy Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Ja in BBT. Aber ich kann doch nicht meinen Lehren fragen, wenn der mir die Frage (in der Theorieprüfung) gestellt hat
    Wie genau ist das? Er hat sie Dir bereits gestellt und Du sollst sie in Heimarbeit klären? Oder er WIRD sie Dir noch stellen und Du weißt es bereits? Habt Ihr das irgendwann mal durchgenommen?

    Im Zweifelsfall geh doch mal die verschiedenen Waffen durch und versuch, sie mit den Vorgaben abzugleichen und anmerken, dass Du bei den "Wackelkandidaten" lieber mal die Finger von lassen würdest. Wenn Du nicht alle richtig einordnest oder einfach nicht alle weißt, wird er Dir ja nicht gleich den Kopf abreißen. Viel problematischer wäre es, wenn Du eine Waffe als legal einstufst, welche es nicht ist.

  12. #12
    califax Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Ja in BBT. Aber ich kann doch nicht meinen Lehren fragen, wenn der mir die Frage (in der Theorieprüfung) gestellt hat
    Selbstverständlich kannst Du. Er ist der einzige Mensch, der ganz genau weiß, welche Antwort er hören möchte.
    Entweder hat er eine Antowrt, die Du lernen solltest für die Prüfung - die können wir nicht wissen.
    Oder er verlangt von Dir eigenständiges Denken. Dann denk!

    Fürs BBT ist beim Waffenrecht nicht irgendeine Kochrezepttheorie relevant sondern ausschließlich die lokale und aktuelle Durchführungspraxis.
    Also frag Deinen Lehrer.

  13. #13
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    Standard

    Ich hab die Fragen bereits (ja in Heimarbeit zu beantworten) und arbeite die gerade ab. Und bei der hier war ich halt nicht sicher, ob ich eine übersehen/vergessen hab.

    Oder er soll dir nen fortgeschrittenen als Mentor zuweisen, damit der dir das vernünftig erklärt. So läuft das bei uns.
    Geht nicht, ich bin doch schon der, der am weitesten rechts sitzt.

    Mein Gott, ist das so schlimm das ich meine Antwort absichern wollte?
    Geändert von Tyrdal (16-07-2010 um 10:12 Uhr)

  14. #14
    califax Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Mein Gott, ist das so schlimm das ich meine Antwort absichern wollte?
    In der Prüfung ist das AAL-Prinzip schon witzig.
    Wenn Du mal als Prüfung ein Randori hinlegen sollst, müssen wir dann bestimmt auch die für Dich bestimmten Schläge kassieren, gelle?

  15. #15
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    Standard

    Ah jetzt fällt mir nochwas auf. Ist ein Kusarifundo zum Würgen da? Ich meine nicht den Zweck der Waffe, sondern die Einschätzung des Gesetzgebers.

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