Welche typischen Japan- bzw BBT-Waffen Waffen sind eigentlich derzeit in D verboten?
Spontan fallen mir ein:
Kyoketsu Shogei, Hira Shuriken, Shuko/Tekagi
Was fehlt da noch?
Welche typischen Japan- bzw BBT-Waffen Waffen sind eigentlich derzeit in D verboten?
Spontan fallen mir ein:
Kyoketsu Shogei, Hira Shuriken, Shuko/Tekagi
Was fehlt da noch?
steht im Waffengesetz, Anlage 2, Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:
...
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
1.3.2
Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;
1.3.3
sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);
1.3.4
...
1.3.5
...
1.3.6
...
1.3.7
Präzisionsschleudern nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3 sowie Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für die vorbezeichneten Gegenstände;
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
1.4
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b nach den Nummern 1.4.1 bis 1.4.4
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge
-höchstens 8,5 cm lang ist und
-nicht zweiseitig geschliffen ist;
1.4.2
Faustmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.3,
1.4.3
Butterflymesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.4,
1.4.4
...
Tragbare Gegenstände im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b sind
2.1
Messer,
2.1.1
deren Klingen auf Knopf- oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden können (Springmesser),
2.1.2
deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser),
2.1.3
mit einem quer zur feststehenden oder feststellbaren Klinge verlaufenden Griff, die bestimmungsgemäß in der geschlossenen Faust geführt oder eingesetzt werden (Faustmesser),
2.1.4
Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser),
Geändert von Icewing (16-07-2010 um 09:21 Uhr)
Schon klar, ich wollte das mal auf die japanischen Waffen zusammenfasse, da die für unser Training relevant sind. Und Sachen wie Butterflies gehören nicht dazu.
ausser den oben genannten waffen (und den Bestimmungen zu schuss- und Kriegswaffen, dich ich in meinem Post ausgeblendet habe), sind keine weiteren Waffen in Deutschland verboten.
Ist halt das Ausschlussverfahren. Was nicht verboten ist, ist erlaubt
Das wird nicht gehe, weil das ne Prüfungsfrage ist .
Ja in BBT. Aber ich kann doch nicht meinen Lehren fragen, wenn der mir die Frage (in der Theorieprüfung) gestellt hat
Wie genau ist das? Er hat sie Dir bereits gestellt und Du sollst sie in Heimarbeit klären? Oder er WIRD sie Dir noch stellen und Du weißt es bereits? Habt Ihr das irgendwann mal durchgenommen?
Im Zweifelsfall geh doch mal die verschiedenen Waffen durch und versuch, sie mit den Vorgaben abzugleichen und anmerken, dass Du bei den "Wackelkandidaten" lieber mal die Finger von lassen würdest. Wenn Du nicht alle richtig einordnest oder einfach nicht alle weißt, wird er Dir ja nicht gleich den Kopf abreißen. Viel problematischer wäre es, wenn Du eine Waffe als legal einstufst, welche es nicht ist.
Selbstverständlich kannst Du. Er ist der einzige Mensch, der ganz genau weiß, welche Antwort er hören möchte.
Entweder hat er eine Antowrt, die Du lernen solltest für die Prüfung - die können wir nicht wissen.
Oder er verlangt von Dir eigenständiges Denken. Dann denk!
Fürs BBT ist beim Waffenrecht nicht irgendeine Kochrezepttheorie relevant sondern ausschließlich die lokale und aktuelle Durchführungspraxis.
Also frag Deinen Lehrer.
Ich hab die Fragen bereits (ja in Heimarbeit zu beantworten) und arbeite die gerade ab. Und bei der hier war ich halt nicht sicher, ob ich eine übersehen/vergessen hab.
Geht nicht, ich bin doch schon der, der am weitesten rechts sitzt.Oder er soll dir nen fortgeschrittenen als Mentor zuweisen, damit der dir das vernünftig erklärt. So läuft das bei uns.
Mein Gott, ist das so schlimm das ich meine Antwort absichern wollte?
Geändert von Tyrdal (16-07-2010 um 10:12 Uhr)
Ah jetzt fällt mir nochwas auf. Ist ein Kusarifundo zum Würgen da? Ich meine nicht den Zweck der Waffe, sondern die Einschätzung des Gesetzgebers.
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