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Thema: Pfefferspray gegen Angreifer

  1. #1
    MMA-Freak Gast

    Exclamation Pfefferspray gegen Angreifer

    Hi ich hab eine Frage undzwar,darf man sich mit einem Pfefferspray gegen einen Messer angreifer wehren?
    Da ich keine andere zu 100% funktionierende SV möglichkeit sehe.
    Schreibt einfach und BITTE begründet eure Antworten auch!!!

  2. #2
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    Düsseldorf
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    Beiträge
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    Standard

    Zitat Zitat von MMA-Freak Beitrag anzeigen
    Hi ich hab eine Frage undzwar,darf man sich mit einem Pfefferspray gegen einen Messer angreifer wehren?
    Da ich keine andere zu 100% funktionierende SV möglichkeit sehe.
    Schreibt einfach und BITTE begründet eure Antworten auch!!!
    In Deutschland ist Pfefferspray zur Tierabwehr zugelassen, Du darfst es also führen (sobald Du volljährig bist).

    Im Falle der Notwehr darf ich grundsätzlich nur das mildeste Mittel anwenden um einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff abzuwehren.
    (Was das ist entscheidet im Zweifesfall hinterher ein Richter)
    Es dürfen auch Gegnstände engesetzt werden die ich eigentlich nicht führen darf. (Mein Angreifer verliert seine Pistole und ich kann die erhaschen und er greift mich dann mit einer Machete an, dann dürfte ich auch die Pistole als Schußwaffe einsetzten...) Also darf ich ein Tierabwehrspray gegen Menschen einsetzten.

    Wenn einer mit einem Messer mir gegnübersteht und mich bedroht dürfte ich demnach Pfefferspray einsetzten. Aber da jede SV-Situation anders ist und man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann man Dir keine Generalvollmacht ausstellen.

    Und Vorsicht, erstmal muss man damit Treffen, was nicht einfach ist (Wind, Nervosität, .....), triffst Du nicht, kann das den Angreifer wütender machen und zur Eskalation führen....

  3. #3
    Markus11 Gast

    Standard

    In deutschland darf man den Pfefferspray afaik ab 14 haben, weil eben zur Tierabwehr bestimmt.

    Mfg. Markus

  4. #4
    MMA-Freak Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Markus11 Beitrag anzeigen
    In deutschland darf man den Pfefferspray afaik ab 14 haben, weil eben zur Tierabwehr bestimmt.

    Mfg. Markus
    Ja das weis ich

  5. #5
    MMA-Freak Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    In Deutschland ist Pfefferspray zur Tierabwehr zugelassen, Du darfst es also führen (sobald Du volljährig bist).

    Im Falle der Notwehr darf ich grundsätzlich nur das mildeste Mittel anwenden um einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff abzuwehren.
    (Was das ist entscheidet im Zweifesfall hinterher ein Richter)
    Es dürfen auch Gegnstände engesetzt werden die ich eigentlich nicht führen darf. (Mein Angreifer verliert seine Pistole und ich kann die erhaschen und er greift mich dann mit einer Machete an, dann dürfte ich auch die Pistole als Schußwaffe einsetzten...) Also darf ich ein Tierabwehrspray gegen Menschen einsetzten.

    Wenn einer mit einem Messer mir gegnübersteht und mich bedroht dürfte ich demnach Pfefferspray einsetzten. Aber da jede SV-Situation anders ist und man auf hoher See und vor Gericht in Gottes Hand ist, kann man Dir keine Generalvollmacht ausstellen.

    Und Vorsicht, erstmal muss man damit Treffen, was nicht einfach ist (Wind, Nervosität, .....), triffst Du nicht, kann das den Angreifer wütender machen und zur Eskalation führen....
    Könnte ich also trotzdem eine Strafe bekommen?
    Und wie kann man das mit dem treffen üben?

  6. #6
    3L9O Gast

    Standard

    Zitat Zitat von MMA-Freak Beitrag anzeigen
    Könnte ich also trotzdem eine Strafe bekommen?
    wenn der andere dich einmal haut und du den besprühst vielleicht schon

  7. #7
    Balthus Gast

    Standard

    auch wenn ich damit nen Punkt oder bann bekomme:

    zum üben, einfach 2-3 dosen kaufen innen Wald gehen, A4 Blatt aufhängen und versuchen das bei 5m entfernung zu treffen -.- ohne dass du dabei erwischt wirst ... eine Dose behalten mit den beiden andern üben, ziehen, zielen, bedienen! und auch mal aus der Handtasche versuchen rauszubekommen oder aus der innersten Jackentasche

  8. #8
    MMA-Freak Gast

    Standard

    Zitat Zitat von 3L9O Beitrag anzeigen
    wenn der andere dich einmal haut und du den besprühst vielleicht schon
    Das ist doch vollkommen unlogisch man darf sich doch so wehren das man die chance hat abzuhauen,doch wenn ich ihn dann noch trete/schlage,erst dann dürfte man doch eine Strafe bekommen oder etwa nicht?

  9. #9
    MMA-Freak Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Balthus Beitrag anzeigen
    auch wenn ich damit nen Punkt oder bann bekomme:

    zum üben, einfach 2-3 dosen kaufen innen Wald gehen, A4 Blatt aufhängen und versuchen das bei 5m entfernung zu treffen -.- ohne dass du dabei erwischt wirst ... eine Dose behalten mit den beiden andern üben, ziehen, zielen, bedienen! und auch mal aus der Handtasche versuchen rauszubekommen oder aus der innersten Jackentasche
    Danke für dein aufopfern

  10. #10
    Zürcher11 Gast

    Standard

    Es soll ja Leute geben, die gegen Pfefferspray imun sind...
    Oder wenn er voll mit Adrenalin ist, und so derbe Aggro dann wirkt es nochmal ein bisschen weniger! Oder halt mit Drogen, z.B. Wenn er grad ne Nase gezogen hat, denk ich das dem das scheiss egal ist wenn du ihm das Zeug ins Gesicht sprühst...

  11. #11
    Registrierungsdatum
    27.08.2003
    Beiträge
    4.541

    Standard

    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    .

    Im Falle der Notwehr darf ich grundsätzlich nur das mildeste Mittel anwenden um einen gegenwärtigen oder bevorstehenden Angriff abzuwehren.
    Nö, muß nur Verhältnismäßig sein, darfst alles machen was notwendig ist, Tante Trude darf andere Mittel einsetzen als Crocop!

    Grundsätzlich darf man auch Pfefferspray, Leopard II-Panzer und Atombomben einsetzen um sich zu verteidigen....es muß halt nur der (ungeschriebenen) Verhältnismäßigkeit entsprechen.

    Gruß

    Alef

  12. #12
    Kable Gast

  13. #13
    Exodus73 Gast

    Standard

    So eine unsinnige Diskussion wieder...

    a) ist im Fall der SV alles erlaubt um einen gegenwärtign und rechtswidrigen Angriff abzuwehren - dazu gehört dann auch die Nutzung von Pfefferspray!

    b) PSP ist (wenn es ein wirklich gutes PSP ist - und nicht dieses Billig-Zeugs) mit Sicherheit nützlicher als alle Messer, Schlagstöcke und vor allem Besser als Waffenlos ...

    c) ... leider muß man das Zeugs im Ernstfall erstmal in die Hand bekommen. Also bei überraschenden Angriffen nützt es erstmal garnichts. Habe ich Zeit genug das Spray in die Hand zu bekommen (Messerjockel hat vorher Valium genommen oder oder oder) dann ist es eine gute Möglichkeit!

    d) Die Sache mti dem Gegenwind ... naja also ein Spray das auch bei leichtem GEgenwind einen NEBEL auf ca. 4 - 5 m sprüht wird auch bei stärkerem Wind noch 1 - 2 m weit sprühen. OKKKKK wenn jetzt grade Windstärke 9 ist dann ist es wohl besser dem Typen die Dose an den KOpf zu werden!

  14. #14
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    03.07.2007
    Beiträge
    2.008

    Standard

    In einer richtigen SV situation interessiert mich das Grundgesetz ziemlich wenig. Ich sehe mein leben über dem grundgesetz und wenn ich 2 monate in den knast wandere weil ein typ blind geworden ist durch mein pfefferspray dann hat er pech.
    Mal im ernst. Wenn dich jemand mit nem messer angreift, was soll dir dann bei einer gerichtsverhandlung passieren? Das der richter dir sagt "aber hören sie mal, der junge Mann hat doch nur mit seinem messer rum gespielt und sie sprühen hier direkt mit nem pfefferspray herum".
    Das teil ist dazu da um sich selbst zu verteidigen und wenn du angst hast einen dran zu bekommen aufgrund des einsatzes dann renn einfach nach der attacke schnell weg.

  15. #15
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    Netherlands, beyonde the dyke
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    Beiträge
    802

    Standard

    Pfefferspray gegen Messer kannste mal gepflegt vergessen.
    Vielleicht besser als nichts, aber nur etwas.
    Gegen ein Messer brauchst du entweder

    a) ein deutlich größeres Messer
    b) eine Panzerung
    c) Abstand und viel Feuerkraft (Abstand fängt etwa beim doppelten von dem
    an, was beim Pfefferspray als Reichweite bezeichnet wird)
    d) Glück!

    Gruß
    Lamiech

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