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Thema: Ein für alle mal - Name "WING TSUN" ist geschützt

  1. #1
    pizzamasochiste Gast

    Standard Ein für alle mal - Name "WING TSUN" ist geschützt

    Also für alle, die's immer noch genauer wissen wollen, lesen mal hier zum Begriff "Wing Tsun" - da klärt sich schnell, ob der Begriff geschützt ist.

    Gemeinschaftsmarke "Wing Tsun" - Nichtigkeitsklage gegen Klasse 16 - Druckerzeugnisse Urheber, Marken, Patente frag-einen-anwalt.de


  2. #2
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    Standard

    lol:

    es werden - unabhängig von der Schreibweise - stets die gleichen Inhalte vermittelt. Es gibt also keine Unterscheidbarkeit

  3. #3
    ALX! Gast

    Standard

    Genau das wollte ich auch gerade zitieren... Komisch, sowohl die EWTO, als auch "alle anderen" beharren doch gerade auf der Unterschiedlichkeit?

  4. #4
    Alex R. Gast

    Standard

    es werden - unabhängig von der Schreibweise - stets die gleichen Inhalte vermittelt. Es gibt also keine Unterscheidbarkeit
    Natürlich gibt es keine Unterscheidbarkeit.Es werden ja auch immer dieselben Inhalte vermittelt. Nur halt immer anders verpackt.
    Egal bei wem, Chi Sao, Fauststoß, KFS, etc lernt man bei jedem. Egal wie er sich schreibt.
    Und so muss sich der Verband halt hinstellen und sich selbst schützen, indem er WT, Wing Tsun, WingTsun, etc schützen läßt. Das ist, marketingtechnisch betrachtet, ein natürlicher Vorgang.
    Sie versuchen auf diese Weise, Wing Tsun mit einer bestimmten (der eigenen) Lehrmethode zu verknüpfen.
    Was passiert, wenn dies nicht passiert, sieht man beim Krav Maga oder auch beim JKD:
    Jeder nennt sein Zeug so, aber
    1. sieht es immer anders aus
    2. vermischt einer einfach Techniken und nennt das dann einfach so
    3. wird es dadurch schwierig bis unmöglich, genau unterscheiden zu können, was kann der Trainer und was nicht.


    Ob das gut oder schlecht ist, lass ich mal offen. Das soll jeder für sich entscheiden.
    Sinn macht es auf jeden Fall. Denn so trennt man die Spreu vom Weizen. In die eine oder die andere Richtung.

    Und genauso natürlich pochen dann alle auf die Unterschiedlichkeit des eigenen Systems zum jeweilig anderen. Und jedes ist immer besser als das andere, bzw der andere macht es sowieso falsch. Auch das ist normal, denn irgendwie muss man ja an Schüler kommen. Und das geht halt nur dann, wenn man sich unterscheidet oder dem geneigten Besucher zumindest suggerieren kann, dass die andere Schule es eben falsch macht und man selbst der einzige ist, der es wirklich absolut und hundertprozentig richtig und original macht.

  5. #5
    Jim Bims Gast

    Standard

    Hat das eigentlich jemand verstanden, wer das was geschrieben hat?
    Das Thema 'Unterscheidbarkeit' ist die Meinung des Schreiberlings und hat nichts mit dem Markenrecht zu tun.

    Für die Eintragung als Marke gibt es bestimmte Kriterien, die sie nicht verletzen darf oder erfüllen muss.
    Eines der Kriterien ist, dass die Marke nicht beschreibend sein darf. Karate ist unter den Kampfsportarten ein Gattungsbegriff = beschreibend und daher als Marke nicht eintragungsfähig. Aber Karate wäre als Name eines Feuerzeuges oder für podologische Dienstleistungen schon eintragungsfähig.

    Weil Wing Tsun für Kampfsportarten eine Gattungsbegriff ist, ist sie auch beschreibend und damit nicht eintragungsfähig für die Ausbildung (was in Klasse 41 steht).

  6. #6
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    Standard

    Nein, Wing Tsun ist eben KEIN Gattungsbegriff!

    Wing Chun ist einer.

  7. #7
    Jim Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Nein, Wing Tsun ist eben KEIN Gattungsbegriff!

    Wing Chun ist einer.
    Doch, Wing Tsun ist auch einer. wingchun lässt sich nicht einwandfrei in unsere Schriftzeichen umschreiben. Dementsprechend ist alles ein Gattungsbegriff, was sich nach wingchun anhört.

  8. #8
    Jim Bims Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Nein, Wing Tsun ist eben KEIN Gattungsbegriff!

    Wing Chun ist einer.
    Zählt für das Markenrecht nicht. Es gibt einen einfachen Test für Wortmarken: Bestell am Telefon 3 x Wing Chun. Wenn der Andere sicher zwischen Wing Chun und Wing Tsun unterscheiden könnte, ließe sich Wing Tsun doch noch schützen.

    Der Schutz für Druckerzeugnisse betrifft das Label für Bücher, also Wing Tsun als Name eines Verlages. Ein Buch über den Stil mit dem Titel "Wing Tsun" oder auch "Wing Chun" wäre dagegen immer noch möglich.

  9. #9
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    Zitat Zitat von Jim Bo Beitrag anzeigen
    Doch, Wing Tsun ist auch einer. wingchun lässt sich nicht einwandfrei in unsere Schriftzeichen umschreiben. Dementsprechend ist alles ein Gattungsbegriff, was sich nach wingchun anhört.
    ehm, wirst du nun schon genauso wie der gute WT-Herb? Ich zitiere mal wieder aus einen der Lustigen Taschenbücher eueres Gross-grossmeisters Leung Ting, der was anderes behauptet:
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    Geändert von Sisuk (06-01-2011 um 18:24 Uhr)

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