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Thema: Teleskopschlagstock zur SV?

  1. #31
    thevillain Gast

    Standard

    @ thevillian: Ganz schlechter Vorschlag.
    Es ist verboten Einhandmesser zu führen.
    Nein,sorry das ist es nicht !!!!
    Ich kenne mich da sehr gut aus,und ich kann Dir versichern dass ich mein Messer nach jeder Kontrolle von der Polizei zurück erhalten habe
    Ich möchte auch hier jetzt keine Diskussion über das Waffengesetz starten,Tatsache ist,dass das von mir gepostete Messer legal täglich mitzuführen ist.Ich tue die schon seit über 10 Jahren

  2. #32
    Registrierungsdatum
    23.03.2010
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    357

    Standard

    Dann bleibt dir nur der Palmstick ... aber den willste ja net weil du mit nem fetten Stück Stahl niemanden verletzen kannst ... weil du net dran ausgebildet bist o.O

    Thevillian: Das ist schön und gut aber offensichtlich ist dein Wissen veraltet egal wie viel du weißt. Einhandmesser sind seit der letzten Reform verboten.

  3. #33
    *Azrael* Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
    Dann bleibt dir nur der Palmstick ... aber den willste ja net weil du mit nem fetten Stück Stahl niemanden verletzen kannst ... weil du net dran ausgebildet bist o.O

    Thevillian: Das ist schön und gut aber offensichtlich ist dein Wissen veraltet egal wie viel du weißt. Einhandmesser sind seit der letzten Reform verboten.
    es geht nicht ums verletzen, aber ich will den angreifer sehn der nach einem hieb auf den oberschenkel noch angreifen will

  4. #34
    thevillain Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
    Dann bleibt dir nur der Palmstick ... aber den willste ja net weil du mit nem fetten Stück Stahl niemanden verletzen kannst ... weil du net dran ausgebildet bist o.O

    Thevillian: Das ist schön und gut aber offensichtlich ist dein Wissen veraltet egal wie viel du weißt. Einhandmesser sind seit der letzten Reform verboten.
    Das stimmt nicht Asgar,es ist immernoch möglich ein Einhandmesser zu tragen.Es darf eine bestimmt Klingenlänge nicht überschreiten,das ist die Klausel.Aber sonst ist es legal.
    Wenn Du nen Link hast mit dem Du mir was anderes zeigen kannst,dann poste ihn mal bitte

  5. #35
    thevillain Gast

    Standard

    Zitat Zitat von *Azrael* Beitrag anzeigen
    es geht nicht ums verletzen, aber ich will den angreifer sehn der nach einem hieb auf den oberschenkel noch angreifen will
    Also wenn da ein Psycho ist dann fängt es nach dem besagten Hieb erstmal an.Unterschätze nicht das Adrenalin in so einer Situation !!!!!
    Es gibt Leute die mit Messer im Oberkörper kämpfen und total aufdrehen !!!!
    Später sind die dann natürlich platt.Aber es würde doch schon reichen wenn er es rauszieht und schafft Dich dann auch damit zu stechen.Das kann dann zum Apltraum werden !!!!

  6. #36
    Registrierungsdatum
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    357

    Standard

    Klingenlänge bezieht sich auf die Messer mit feststehender Klinge.
    § 42a
    Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
    1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    festste-hende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.

  7. #37
    *Azrael* Gast

    Standard

    Zitat Zitat von thevillain Beitrag anzeigen
    Also wenn da ein Psycho ist dann fängt es nach dem besagten Hieb erstmal an.Unterschätze nicht das Adrenalin in so einer Situation !!!!!
    Es gibt Leute die mit Messer im Oberkörper kämpfen und total aufdrehen !!!!
    Später sind die dann natürlich platt.Aber es würde doch schon reichen wenn er es rauszieht und schafft Dich dann auch damit zu stechen.Das kann dann zum Apltraum werden !!!!
    dann wird er eben langsamer, bringt mir einen vorteil

  8. #38
    thevillain Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
    Klingenlänge bezieht sich auf die Messer mit feststehender Klinge.
    § 42a
    Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

    (1) Es ist verboten
    1. Anscheinswaffen,
    2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
    1.1 oder
    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    festste-hende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.
    Tssssss,Asgar das ist ja lächerlich !!!!! Ich habe doch geschrieben dass es bis zu einer bestimmten Klingenlänge erlaubt ist !!!!
    Und was postets Du da,genau DAS !!!! Siehe 12cm !!!!
    Also darf man die Dinger doch tragen.Bei dem Messer was ich gepostet habe steht AR 3.00.Die Zahl (3.00) steht in diesem Fall für Zoll/Inch Die Klinge ist nur 7,6cm = 3 Inch lang

  9. #39
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    Standard

    Azrael tut mir leid das zu sagen aber ungefähr jeder läuft nach nem Hieb mit nem Schlagstock noch weiter solange du ihm nicht auf die Rübe semmelst.

    Auch Messerstiche bemerkt man, sofern sie nicht in richtig wichtige Regionen eindringen, erstmal gar nicht.

    Deshalb so einfach is das alles gar nich

    Edit: Thevillian: Lesen --> verstehen --> posten.
    Einhandmesser sind immer verboten. Messer mit feststehender Klinge sind ab einer Klingenlänge von 12 cm verboten.

    Was über meinem geposteten auch steht.

  10. #40
    thevillain Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
    Azrael tut mir leid das zu sagen aber ungefähr jeder läuft nach nem Hieb mit nem Schlagstock noch weiter solange du ihm nicht auf die Rübe semmelst.

    Auch Messerstiche bemerkt man, sofern sie nicht in richtig wichtige Regionen eindringen, erstmal gar nicht.

    Deshalb so einfach is das alles gar nich
    Dat is mal korrekt Ein Freund von mir wurde auch von einer Gruppe mit einem Messer verletzt und hat es durch das Adrenalin erst zu hause gemerkt !!!!!!!

  11. #41
    *Azrael* Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
    Azrael tut mir leid das zu sagen aber ungefähr jeder läuft nach nem Hieb mit nem Schlagstock noch weiter solange du ihm nicht auf die Rübe semmelst.

    Auch Messerstiche bemerkt man, sofern sie nicht in richtig wichtige Regionen eindringen, erstmal gar nicht.

    Deshalb so einfach is das alles gar nich

    Edit: Thevillian: Lesen --> verstehen --> posten.
    Einhandmesser sind immer verboten. Messer mit feststehender Klinge sind ab einer Klingenlänge von 12 cm verboten.

    Was über meinem geposteten auch steht.
    aufn kopp is hässlich, da tut der knubbel dran böse sachen.
    bekommt er eben mehr hiebe zu armen und beinen

  12. #42
    thevillain Gast

    Standard

    Einhandmesser sind immer verboten. Messer mit feststehender Klinge sind ab einer Klingenlänge von 12 cm verboten.
    Neeeein,bitte hilf mir jemand !!!!!!!
    Also da steht ausdrücklich das Einhandmesser geanu wie Messer mit festehnder Klinge bis zu einer Klingenlänge von 12cm erlaubt sind,bitte glaub mir doch.Geh einfach heute mal bei der Polizei vorbei und frag nach,bitte tu mir den Gefallen !!!!!!!!!!

    Das steht Messer mit einhändig veststellbarer Klinge ( Einhandmesser ) !!!!!!!!!
    Es steht sogar noch dabei,bitte lies Deinen eigenen Post !!!!!!!!!!!

  13. #43
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    Standard

    Zitat Zitat von thevillain Beitrag anzeigen
    Neeeein,bitte hilf mir jemand !!!!!!!
    Also da steht ausdrücklich das Einhandmesser geanu wie Messer mit festehnder Klinge bis zu einer Klingenlänge von 12cm erlaubt sind,bitte glaub mir doch.Geh einfach heute mal bei der Polizei vorbei und frag nach,bitte tu mir den Gefallen !!!!!!!!!!
    Nochmal ganz langsam ich erklärs dir:
    (1) Es ist verboten

    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.

    Das sind eigentlich zwei Sätze.
    Satz a.) Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu führen.
    Satz b.) Es ist verboten feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    Jetzt etwas klarer ?

  14. #44
    thevillain Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
    Nochmal ganz langsam ich erklärs dir:
    (1) Es ist verboten

    3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
    feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.

    Das sind eigentlich zwei Sätze.
    Satz a.) Es ist verboten Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) zu führen.
    Satz b.) Es ist verboten feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm zu führen.

    Jetzt etwas klarer ?
    Dann gib mir mal ne Quellenangabe,ich bin sicher es stimmt nicht,Ich möchte die Quelle wissen.Du hast es einfach eigenständig umformuliert,so dass es jetzt passt denke ich Man kann nähmlich beide Interpretationen so ausschreiben.Ich denke eher dass Du da was falsch verstanden hast.Bist Du schonmal mit Stichwaffen in Kontakt mit der Polizei gekommen ?
    Ich habe mein Messer immer wiederbekommen,ohne ein wenn und aber.Und ich habe des öfteren mal Kontakt mit der Polizei gehabt.Daher glaube ich es DIr keineswegs.Es kann natürlich jederzeit eine Änderung im Waffengesetzt geben,aber das ist einfach nur falsch glaube ichg.Deswegen bitte eine Quelle !!!!
    Geändert von thevillain (09-09-2010 um 13:41 Uhr)

  15. #45
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    Standard

    hier ein Link für dich Let me google that for you.

    Und nur weil ein Polizist das gleiche Halbwissen hat wie du isses kein Recht

    Ums dir einfacher zu machen guck da:
    http://www.messerforum.net/initiativ...-messer.php#s1
    Geändert von Asgar (09-09-2010 um 13:51 Uhr)

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