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Thema: DAS RUGE Prinzip - sehr sehr lesenwert

  1. #136
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    Zitat Zitat von Tiju Beitrag anzeigen
    Verstehe ich nicht. Wieso sollte man Eskalationen nicht vermeiden wollen, nur weil man eine Waffe trägt? Das Interesse an einer friedlichen Lösung sollte eher noch größer sein. Das Buch ist somit für (zivile) Waffenträger aller Couleur genauso interessant wie für die, die ohne rumlaufen. Daß du den Leuten nicht zu Waffen rätst, ist akzeptabel, aber die Argumente gegen Waffen sollten rational sein.
    gut......also wenn mich jemand fragt wie er mit offenen Händen evtl. seine Waffe, oder seine 2 Waffen schnell zücken kann, dann hat er entweder keinen Plan, oder will sich auf meine Argumente im Buch nicht einlassen. Dann hat er nämlich einen Plan.....der ist nur ganz anders als die von mir beschriebenen Vorschläge.

  2. #137
    Tiju Gast

    Standard

    Ok, das sehe ich ein. Aber man lernt immer dazu, nicht zuletzt dazu dient ja auch das Forum.

    Bei den fünf (eventuell) "gefährlichen" Situationen, die ich bisher erlebt habe, war ich immer auf die eine oder andere Art bewaffnet und das Wissen darum hat meiner Meinung nach meine Haltung, auf die ja im Buch auch Wert gelegt wird, unterstützt, so daß es in vier Fällen zu nichts weiter kam (außer durchgeschwitzten Hemden), beim fünften Fall blieb es beim unverbindlichen Zeigen der Waffe, nicht mal ein Drohen. Ich sehe zahlreiche Argumente gegen die verschiedenen "Waffen", die man bei uns führen kann, aber dazu gehört nicht, daß man an Leute kommen kann, die sich damit besser auskennen.

  3. #138
    kermitBLUE Gast

    Standard

    Hab das Buch gestern Abend aus dem Postkasten geholt und seit heute Mittag durchgelesen. Und ich les (außer uni usw) nie Bücher .
    War echt lesenswert und auch sein Geld wert.

  4. #139
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    Standard Danke

    Zitat Zitat von kermitBLUE Beitrag anzeigen
    Hab das Buch gestern Abend aus dem Postkasten geholt und seit heute Mittag durchgelesen. Und ich les (außer uni usw) nie Bücher .
    War echt lesenswert und auch sein Geld wert.


    Vielen Dank.

    Das freut mich zu hören

    Lieben Gruß

    Michel

  5. #140
    kermitBLUE Gast

    Question

    Oh, welch erfreuliche Überraschung, dass die Antwort direkt vom Autor kommt!

    Da habe ich jetzt gleich auch eine Frage an Sie:
    In welcher Stufe/Konfliktsituation ist denn Ihrer Meinung nach die Spritnerstellung angebracht? Haben Sie diese je als Türsteher gebraucht?



    Übrigens gibt es viele Parallelen
    zu unserem "Lehrplan" in Krav Maga:
    -Die offenen Hände sowieso
    -So lang es geht, keine Gewalt und wenns sein muss, ist alles erlaubt
    -Risikoreiche Orte meiden
    -Stirn zeigen


    Was ich nucht ganz so verstehe ist, dass Sie von Pfefferspray abraten. Dabei kann ich es doch schnell einsetzen, um aus einer Gewaltsituation eine Situatiin zu machen, in der niemand Schaden nimmt.

    MfG, Kermit

  6. #141
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    Standard

    Zitat Zitat von kermitBLUE Beitrag anzeigen
    Oh, welch erfreuliche Überraschung, dass die Antwort direkt vom Autor kommt!

    Da habe ich jetzt gleich auch eine Frage an Sie:
    In welcher Stufe/Konfliktsituation ist denn Ihrer Meinung nach die Spritnerstellung angebracht? Haben Sie diese je als Türsteher gebraucht?



    Übrigens gibt es viele Parallelen
    zu unserem "Lehrplan" in Krav Maga:
    -Die offenen Hände sowieso
    -So lang es geht, keine Gewalt und wenns sein muss, ist alles erlaubt
    -Risikoreiche Orte meiden
    -Stirn zeigen


    Was ich nucht ganz so verstehe ist, dass Sie von Pfefferspray abraten. Dabei kann ich es doch schnell einsetzen, um aus einer Gewaltsituation eine Situatiin zu machen, in der niemand Schaden nimmt.

    MfG, Kermit


    Nein...Pfefferspray ist okay...wenn's wirkt. Da sind ja die Normen in Deutschland so, dass man Beamte (Polizisten) im Notfall damit nicht stoppen kann. Man könnte quasi immer eines gegen Hunde dabei haben, die sind erlaubt und haben eine höhere Wirkung.

    Ich rate nicht davon ab, gebe nur zu Bedenken, dass auch das geübt sein muss.

    Die Stirn hab ich schon von der Sekunde an, wo ich es kritisch sehe im Gespräch.

    Lieben Gruß

    Michel

  7. #142
    kermitBLUE Gast

    Standard

    Ja das mit den Deutschen Normen bzgl OC ist finde ich lächerlich. Da blockiert imho die Bürokratie den Fortschritt.
    Übung ist wirklich sehr wichtig. Da haben Sie absolut recht!

    Ok also Stirn zeigen schon am Anfang. Alles klar.


    Das mit dem Rot Grün finde ich btw auch sinnvoll.
    Hab das jetzt auf neinem Bocksack ausprobiert (rot und grün markiert). Scheint echt, also könnte man diese zwei Stimmungen einüben.

  8. #143
    Stachelratte Gast

    Standard

    Das in Deutschland für Zivilisten erhältliche Pfefferspray ist immer "nur zur Tierabwehr" bestimmt, anderes gibt es legal nicht (höchstens mit Ausnahmegenehmigung für Sachverständige zur Begutachtung u.ä.).

    Für dieses "Tierabwehrspray" sind die waffenrechtlichen Normen doch ideal - es gibt keine.
    So lange "nur zur Tierabwehr" drauf steht, kann der Hersteller machen was er will und es gilt nicht als Waffe, kann von jedermann, auch von Kindern und auch auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden. Keinerlei Beschränkungen bzgl. Konzentration des Inhaltsstoffs, Menge pro Behälter, Sprühweite o.ä. Selbst Sprays, die als "Gegenstand des alltäglichen Gebrauchs" (z.B. Lippenstift, Füllfederhalter) getarnt sind, sind dadurch legal.
    Der Markt bietet dem Bürger ein entsprechend reichhaltiges Angebot, bis hin zum Halbliter-Feuerlöscher mit 10m Reichweite, extremem Wirkstoffgehalt, Farbbeimischung, Haftgel etc.
    Solange sich ein Importeur findet, der entsprechende Label auf die Dosen klebt, bekommt man in .de alles, was der internationale Markt bietet.

    Und für den Notwehr-Fall spielt der Rechtsstatus des Tatwerkzeugs bei uns keine Rolle, ob legales Tierabwehrspray oder illegale Schusswaffe, für die Rechtmäßigkeit der Notwehr ist das grundsätzlich unbedeutend.

    Also, wenigstens was das Pfefferspray betrifft, haben wir es in Deutschland doch ziemlich gut! Bei der derzeitigen Struktur des Waffengesetzes, ist die jetzige Regelung, es überhaupt nicht dem Waffengesetz zu unterstellen, die bestmögliche.

  9. #144
    kermitBLUE Gast

    Standard

    Klingt einleuchtend.

    In Ö gilt es als Waffe, wer es unberechtigt (zB kleiner 18) trägt, bezahlt Strafe.
    ("bis zu 3000 €" oder so)

    Aber die Strafe wird sowieso nicht Sanktioniert, weils lächerlich ist.

    Ich glaub in Ö gibts auch alle Dinger, dies in D gibt....und wenn nicht, bestell ichs mir eben über Inet.....wird dank EU eh nicht irgendwie kontrolliert oder so :P

  10. #145
    Alex R. Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Stachelratte Beitrag anzeigen
    Und für den Notwehr-Fall spielt der Rechtsstatus des Tatwerkzeugs bei uns keine Rolle, ob legales Tierabwehrspray oder illegale Schusswaffe, für die Rechtmäßigkeit der Notwehr ist das grundsätzlich unbedeutend.
    Grundsätzlich richtig, kann aber durchaus ein Folgeverfahren wegen "unerlaubtem Führens einer Waffe" nach sich ziehen.

  11. #146
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    181

    Standard

    So lange "nur zur Tierabwehr" drauf steht, kann der Hersteller machen was er will und es gilt nicht als Waffe, kann von jedermann, auch von Kindern und auch auf öffentlichen Veranstaltungen geführt werden.
    Wenn du Teil des Gewaltmonopols bist, sicher. Als Teilnehmer darfst du auf angemeldeten Versammlungen kein Pfefferspray bei haben! Da darfst du ja nichtmal Schienbeinschoner tragen. (Vgl. Passive Bewaffnung)

  12. #147
    Stachelratte Gast

    Standard

    Zitat Zitat von karla.schnikov Beitrag anzeigen
    Wenn du Teil des Gewaltmonopols bist, sicher. Als Teilnehmer darfst du auf angemeldeten Versammlungen kein Pfefferspray bei haben!
    Öffentliche Versammlung != öffentliche Veranstaltung.

    Öffentliche Veranstaltungen sind im Waffengesetz definiert:
    § 42 Verbot des Führens von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen
    "(1) Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 führen."
    Tierabwehr-Pfefferspray ist damit nicht erfasst.

    Auf öffentlichen Versammlungen wie Demonstrationen und Aufzügen dagegen gilt zusätzlich das Versammlungsgesetz. Das verbietet Gegenstände wie Pfefferspray, das ist richtig. Genauer gesagt "Waffen oder sonstige Gegenstände, die ihrer Art nach zur Verletzung von Personen oder zur Beschädigung von Sachen geeignet und bestimmt sind" (§ 2 Abs. 3). In dem Fall dürfte man auch nicht ersatzweise z.B. Deospray mitführen. Das Versammlungsrecht ermöglicht den Gerichten da eine sehr weite Auslegung, insb. auch mit der "Schutzbewaffnung".

  13. #148
    kermitBLUE Gast

    Standard

    Ahja: Eine Bemerkung noch:
    Ich fand das Buch wirklich gut und möchte auch niemanden Beleidigen.

    (kein aber)



    Der Schreibstil kam in Meinen Augen etwas überheblich rüber.
    Der Autor sollte weniger davon ausgehen, dass er so gut ist

  14. #149
    thomas_k Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kermitBLUE Beitrag anzeigen
    Ahja: Eine Bemerkung noch:
    Ich fand das Buch wirklich gut und möchte auch niemanden Beleidigen.

    (kein aber)



    Der Schreibstil kam in Meinen Augen etwas überheblich rüber.
    Der Autor sollte weniger davon ausgehen, dass er so gut ist
    ich persönlich habe oft festgestellt, dass wenn ich mich über das riesen ego eines anderen aufrege, das problem meistens in meinem eigenen ego steckt

  15. #150
    kermitBLUE Gast

    Standard

    Hey!
    Sehr schlagfertig, und es mag ja sogar was dran sein.

    Aber hast du das Buch gelesen und kommt es dir nicht so vor?

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