Die Erforderlichkeit ist ein Teil der Verhältnismäßigkeit...
Die Erforderlichkeit ist ein Teil der Verhältnismäßigkeit...
Nein, es gibt den Begriff Verhältnismäßigkeit im Notwehrrecht überhaupt nicht!
Die Rechtsprechung umfasst doch nicht nur die Notwehrhandlung...
Nein, ist sie nicht, wie Stickman schon sagte. Die Erforderlichkeit ist ein eigenständiges Tatbestandsmerkmal der Gesetzesnorm.
Es gibt im Rahmen des Tatbestandmerkmals der Gebotenheit eine Art "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne" bei grobem Mißverhältnis zwischen Angriffs- und Verteidigungshandlung.
If everything seems under control, you're just not going fast enough.
weiß ich.. die exemplarischen Kinder, die Obst stehlen...aber wenn ich hier etwas schreibe, dann gehe ich eigentlich immer von körperlichen Angriffen aus...Es gibt im Rahmen des Tatbestandmerkmals der Gebotenheit eine Art "Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne" bei grobem Mißverhältnis zwischen Angriffs- und Verteidigungshandlung
abgesehen davon definiert sich Erforderlichkeit aber auch gänzlich anders als Verhältnismäßigkeit..so kann z.b. etwas zwar nicht verhältnismäßig sein, durchaus aber erforderlich..Recht war noch nie einfach
Also wenn ich mir über all das in einem Kampf Gedanken machen würde, hätte ich schon verloren
Gruß
Frank
Jede neue Krise macht uns Sorge, bis wir sie vergessen und uns wegen der nächsten sorgen.
Gerd Gigerenzer
Ein Teilbereich der Verhältnismäßigkeit ist die Erforderlichkeit.
In Bezug auf die Notwehr und dessen was im Notwehrrecht geregelt werden soll (hier insbesondere der §32StGB) wird nicht nach der Verhälfnismäßigkeit sondern nur nach der Erforderlichkeit gefragt (soweit richtig).
In der Rechtsprechung (auch in der Rechtsprechung bei Selbstverteidigung) gibt es nach wie vor die Verhälnismäßigkeit. So kann es z.B. zu einer Abwägung kommen, wenn die Ergebnisse des grunds. anzuwendenden Rechtes zu unerträglich wären.
Aller höherer Humor fängt damit an, dass man die eigene Person nicht mehr ernst nimmt -WT-Herb
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Ich finde, man sollte rechtliche Fragen zur Notwehr mit einem auf Strafrecht spezialisierten Juristen besprechen, sonst wird das Ergebnis missverständlich oder falsch. Gute Juristen sind leider selten (gilt für jede Berufsgruppe).
So wie ich das im Gespräch mit Juristen verstanden habe, kommt es immer auf die konkrete Kampflage an. Ist in der konkreten Situation ein harmloseres Mittel genauso geeignet den Angriff zu beenden wie ein schlimmeres Mittel, dann muss man auch das harmlosere Mittel anwenden. Heißt: Beendet ein Schlag mit dem Messergriff auf die Schulter den Angriff genauso gut wie ein Stich ins Herz, darf man auch nur auf die Schulter hauen. Es kommt dabei auch wohl auf Alter, Stärke, Kampfsportkenntnisse etc. an. Heißt: Ein austrainierter Kampfsportler oder durchtrainierter Kampfkünstler darf "brutale" SV-Techniken nicht so schnell einsetzen wie ein 60 jähriger 50 kg schwerer Buchhalter oder eine 80 jährige Oma. Der Einsatz einer Waffe muss vorher angedroht werden; Ausnahme: Die Androhung des Waffeneinsatzes würde die Situation nur verschlimmern. Wer daher mit dem Messer gegen drei Hells Angels mit gezogenen Katanas antritt, die einen köpfen wollen, muss diesen das Messer nicht vorher zeigen bevor er die Hells Angels mit einem Hebel entwaffnet.
Die rechtliche Seite zu kennen ist ein riesiger Vorteil. Denn das Pack weiß im Gerichtssaal ganz genau, welche Ausreden ideal sind um einer Bestrafung zu entgehen oder um die Bestrafung gering ausfallen zu lassen.
Beste Grüße
Da sind wir wieder bei dem bereits genannten "krassen Missverhältnis", was jedoch eine Besonderheit darstellt..... zumindest aus meiner SichtIn der Rechtsprechung (auch in der Rechtsprechung bei Selbstverteidigung) gibt es nach wie vor die Verhälnismäßigkeit. So kann es z.B. zu einer Abwägung kommen, wenn die Ergebnisse des grunds. anzuwendenden Rechtes zu unerträglich wären.
In der Rechtsprechung heißt es übrigens auch, dass der Notwehrhandelnde keine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen muss.
abgesehen davon, wer denkt - verliert!
Nunja, da bin ich anderer Meinung....Pratzentraining ist wirklich unverzichtbar, auf der anderen Seite aber auch wenig realistisch, zudem kann man viele unserer Techniken damit nicht entschärfen.
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