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Thema: Führungszeugnis

  1. #1
    Kater_Karlo Gast

    Standard Führungszeugnis

    Person A hat mit 17 Jahren eine Straftat begangen, mit 18 lief eine Gerichtsverhandlung.
    Dort wurde beschlossen, dass Person A einen Kurs gegen Alkohol und Drogen besuchen soll, ansonsten wird das Verfahren wieder aufgenommen.

    Steht diese Tat im polizeilichen Führungszeugnis, wenn Person A schon 21, 22, 23 oder älter ist?

  2. #2
    Tea-Kwon_Joe Gast

    Standard

    Ja

  3. #3
    Kater_Karlo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tea-Kwon_Joe Beitrag anzeigen
    Ja
    Wirds nie gelöscht?

  4. #4
    kleine05 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kater_Karlo Beitrag anzeigen
    Wirds nie gelöscht?
    nach 20 jahren,und selbst dann ist nicht alles gelöscht kenne ich selber

  5. #5
    Kater_Karlo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von kleine05 Beitrag anzeigen
    nach 20 jahren,und selbst dann ist nicht alles gelöscht kenne ich selber
    Also, wenn man als Jugendlicher eine Straftat begangen hat und das Verfahren eingestellt wurde, wenn man einen Alkohol und Drogen Kurs besucht, kriegt man als 30 jähriger die Quittung, wenn man einen Job suchen will?

    Herbe ist dat ja hier!!

  6. #6
    Tea-Kwon_Joe Gast

    Standard

    Jo, wenn du als volljähriger belangt wirst stehts drinn und du kannst Bulle, Kindergärtner usw. knicken. Ich will zu Polizei und das ist auf Infoveranstaltungen immer der Renner wo n paar direkt rausgehen

  7. #7
    Sudoku-San Gast

    Standard

    Ein blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung

    Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister
    § 34 - Länge der Frist
    (1) Die Frist, nach deren Ablauf eine Verurteilung nicht mehr in das Führungszeugnis aufgenommen wird, beträgt

    1.
    drei Jahre
    bei Verurteilungen zu

    a)
    Geldstrafe und Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,
    b)
    Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten, aber nicht mehr als einem Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe oder eines Strafrestes gerichtlich oder im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt, diese Entscheidung nicht widerrufen worden und im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Jugendstrafe eingetragen ist,
    c)
    Jugendstrafe von nicht mehr als einem Jahr, wenn die Voraussetzungen des § 32 Abs. 2 nicht vorliegen,
    d)
    Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren, wenn ein Strafrest nach Ablauf der Bewährungszeit gerichtlich oder im Gnadenweg erlassen worden ist,
    e)
    (weggefallen)

    2.
    zehn Jahre bei Verurteilungen wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuches zu einer Freiheitsstrafe oder Jugendstrafe von mehr als einem Jahr,
    3.
    fünf Jahre in den übrigen Fällen.

  8. #8
    kleine05 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kater_Karlo Beitrag anzeigen
    Also, wenn man als Jugendlicher eine Straftat begangen hat und das Verfahren eingestellt wurde, wenn man einen Alkohol und Drogen Kurs besucht, kriegt man als 30 jähriger die Quittung, wenn man einen Job suchen will?

    Herbe ist dat ja hier!!
    na nen job wirste wohl bekommen,aber es bleiben immer spuren bei meiner letzten verhandlung wusste der richter sogar noch das ich mit 16 mal ne anzeige wegen körperverletzung hatte.weil es eben immer noch in den akten steht,und ich werde bald 37

    der hatte die ganze akte von mir vor sich liegen,und da war vieles bei was schon lange kalter kaffee ist. und freigesprochen oder nicht,das juckt die herzlichst wenig

  9. #9
    Kater_Karlo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tea-Kwon_Joe Beitrag anzeigen
    Jo, wenn du als volljähriger belangt wirst stehts drinn und du kannst Bulle, Kindergärtner usw. knicken. Ich will zu Polizei und das ist auf Infoveranstaltungen immer der Renner wo n paar direkt rausgehen
    Hast du zufällig eine Liste, in welchen Berufen ein polizeiliches Führungszeugnis gebraucht wird? Habe dazu nichts gefunden.

  10. #10
    Registrierungsdatum
    16.04.2009
    Beiträge
    516

    Standard

    Nich alles glauben was hier so geschrieben wird!!

    Sonder mal selber suchen......
    BfJ Bundeszentralregister

  11. #11
    Kater_Karlo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Sudoku-San Beitrag anzeigen
    Ein blick ins Gesetzbuch erleichtert die Rechtsfindung

    Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister

    Demzufolge kann ich entnehmen, dass bei Person A doch nichts drinsteht?

    @kleine

    Du meinst doch die Akte, oder? Ich meine den grünen Zettel, denn paar Arbeitgeber sehen wollen, denn man für 13 Euro bekommt.

  12. #12
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    Beiträge
    2.144

    Standard

    @Tea-Kwon_Joe: Absoluter Blödsinn

    es gibt eine einfache Quelle:
    Führungszeugnis ? Wikipedia

    Du bist nicht verurteilt worden, sondern dass Verfahren ist unter Auflagen eingestellt worden.
    Somit wird diese Straftat zwar gespeichert, taucht aber nicht in einem Führungszeugnis auf.

  13. #13
    Tea-Kwon_Joe Gast

    Standard

    Ne leider nicht aber bei vielem kann man sichs ja denken. Alles mit Kindern denk ich mal usw.

  14. #14
    Tea-Kwon_Joe Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Ju-Jutsu-Ka Beitrag anzeigen
    @Tea-Kwon_Joe: Absoluter Blödsinn

    es gibt eine einfache Quelle:
    Führungszeugnis ? Wikipedia

    Du bist nicht verurteilt worden, sondern dass Verfahren ist unter Auflagen eingestellt worden.
    Somit wird diese Straftat zwar gespeichert, taucht aber nicht in einem Führungszeugnis auf.
    Hab ja auch nur gesagt WENN du verurteilt wirst

  15. #15
    Sudoku-San Gast

    Standard

    Noch mehr schlaues Zeug zum Führungszeugnis:
    BfJ Bundeszentralregister

    Wenn man sich bei Behörden bewirbt, beantragen die meist auch einen Zentralregistereintrag. In diesem steht alles drinn was man im Leben mal verbockt hat.
    Auch wenn man mit 12 mal mit nem Päckchen Gras erwischt wurde etc.

    Wenn man ein oder zwei solcher "Jugendsünden" im Pubertätsalter drinnen hat, ist das oft nicht all zu schlimm bei einer Bewerbung.
    Kenn ein paar, die zwischen 13 und 16 Jahren ziemlich viel mist gebaut haben (besonders mit Betäubungsmitteln) die inzwischen bei Polizei und Bundeswehr sind.
    Die haben das aber im Vorstellungsgespräch alle gestanden und gesagt, dass sie nicht stolz sind auf den Blödsinn, den sie in unreifem Alter begangen haben etc...
    Wenn da aber schon ne richtige schwerkriminelle Akte vorliegt, wirds eng.

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