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Thema: Grundbetrachtung Kampfsportler und Notwehr

  1. #136
    JuMiBa Gast

    Standard

    Zitat Zitat von JuJutsuGuy Beitrag anzeigen
    Die Frage, die das bei mir aufwirft: Wenn ich in meinem Training jahrelang auf den Angriff X die (gleichermaßen eingriffsintensiven) Verteidigungen Y und Z geübt und verinnerlicht habe, wie soll ich denn dann in einer Verteidigungs - bzw. Notwehrlage noch das mildeste Mittel wählen? Tatsächlich spule ich doch nur meinen Reflex ab.
    Ich behaupte einfach mal, das ist dann DEIN Problem. Angenommen du hast 10 Jahre dafür trainiert, deinem "Angreifer" bei der ersten Berührung reflexartig das Genick zu brechen. (aktueller Kinotipp "Wer ist Hanna? ^^)
    So, und jetzt kommt der 14-jährige Ali H. und bittet dich um deine Uhr, unterstützend mit einer nachdringlichen Geste durch Fassen deines linken Handgelenks. Du kannst aber jetzt nicht anders und *knacks* ...
    Nunmehr kommt es zur Verhandlung und der Richter prüft, ob du in Notwehr gehandelt hast. Was soll er denn dann bitteschön sagen ?? "Achsoooo... Sie haben das jahrelang so trainiert und haben nur im Reflex reagiert. Na daaaaann... FREIBIER für Alle !!"

    Wenn du also so trainierst, dass dich deine Freundin besser nicht von Hinten mittels zärtlicher Umarmung überraschen sollte, weil es sonst das Ende der Beziehung bedeuten könnte, dann solltest du dich auch auf Probleme bei der gerichtlichen Überprüfung einer Notwehrhandlung einstellen.

    Gruß Micha

  2. #137
    ilyo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von JuMiBa Beitrag anzeigen
    Wenn du also so trainierst, dass dich deine Freundin besser nicht von Hinten mittels zärtlicher Umarmung überraschen sollte, weil es sonst das Ende der Beziehung bedeuten könnte, dann solltest du dich auch auf Probleme bei der gerichtlichen Überprüfung einer Notwehrhandlung einstellen.
    Genau das ist es. Dieser Reflex-Kram ist absoluter Humbug. Sonst wären schon etliche Freunde und Partner von Kampfsportlern hinüber.

    Vor einem Amtsgericht habe ich aber selbst auch schon dieses Reflexzeug gehört; ausgerechnet von einem chinesischen Kampfsportler.

    Erstens weiß jeder Amtsrichter, was Reflexe sind und was nur Reaktionen -> Handlungsbegriff im juristischen Sinne.
    Zweitens weiß jeder auch, dass man seine Reaktionen im Normalfall gefälligst im Zaum zu halten hat. Klappt ja auch in anderen stressigen Situationen.

    Oder geht irgendjemand in Karate-Kids Kranich-Position, wenn er von einem sich von hinten annähernden Auto überraschend angehupt wird?

  3. #138
    BämBäm Gast

    Standard

    [QUOTE=Luggage;2532627]Ganz großer Schwachsinn - inkonsistente Argumentation, ganz schlechte, unbelegte Klischees und letztlich keine verwertbare Aussage. Noch schlimmer wirds, wenn man dem Link dort folgt: Kampfsport und Notwehr | Fitness, Fußball & alles über Sport
    "Es sieht so aus, dass Du als Budoka (oder Boxer oder sonstiger Kampkünstler, -sportler) vor Gericht als "bewaffnet" gilst. Haust Du also jemanden zu Brei, dann ist es in jedem Fall (naja - wenn die Notwehr nicht anerkannt wird) keine einfache sondern direkt eine gefähliche Körperverletzung! Ein Bekannter, der im Justizministerium arbeitet erwähnte mal, dass es sogar reichen kann, wenn Du nur ein Probetraining gemacht hast!"

    QUOTE]

    Naja, ein Trainingskollege von mir ist Schöffe und er bestätigt, das die Ansicht, das Kampfsportler Waffen auf 2 Beinen sind, durchaus bei Richtern vorkommt bzw. eine große Protion realitätsferne vorliegt.
    Das ist mit Sicherheit nicht representativ, aber da überleg ich mir schon 2mal ob ich nach einer SV Situation auf die Polizei warte oder nicht.

  4. #139
    Tumnus Gast

    Standard

    Ich muss bämbäm rechtgeben,das Ganze kann ziemlich schnell nach hinten losgehen,und wenn ich bloß Jemanden,der mich angegriffen hat,umgeschmiert habe,und ihm jetzt eher das Steißbein vom Aufprall als das Gesicht vom Schlag wehtut,würde ich das Risiko kaum eingehen,vielleicht an den genervten Polizisten zu geraten,und zufällig danach an den falschen Richter,der mich dann verknackt.Wenn eine Notwehrsituation wirklich eskaliert ist,ist das natürlich etwas anderes.

    Und damit komme ich eigentlich auf das dahinterstehende Problem,dass man nämlich mit "angemessener Notwehr" nicht immer zwingend weitkommt,was aber häufig nicht ausreichend berücksichtigt wird.Wenn ich von drei Mann angegriffen werde,vielleicht noch meine Freundin dabei habe,kann ich mich eventuell nicht mehr darauf konzentrieren, nur "angemessenen" Schaden anzurichten. Auch in einer Situation,wo die Schlägerei unvermeidbar ist oder bereits begonnen hat,und das Gegenüber zB nach einer Flasche/Stuhl/Aschenbecher greift,finde ich(und der Richter vermutlich erst recht) es verdammt schwer zu entscheiden,was eine angemessene Reaktion ist..ein gebrochener Arm?Ein komplett geschwollenes Gesicht? Ist eine gebrochene Nase/abgebrochener Zahn/eine Prellung der Organe zu viel,wenn der Barhocker,mit dem er nach mir schlägt, weniger als 10 kg wiegt?
    Es ist kompliziert,und wer als Amateur KK/KS macht,und im Training wirklich darauf vorbereitet wird,kann mir gerne die Schule/den Verein nennen.

    Langer Text;ich wollte eigentlich nur dafür plädieren,schonmal drüber nachzudenken,bevor man in eine solche Situation gerät,um sich darüber klarzuwerden, was man evtl. anrichten muss oder unabsichtig anrichten kann.

  5. #140
    Registrierungsdatum
    13.03.2010
    Beiträge
    4.470

    Standard

    Also ob eine antrainierter Trainingsablauf als Reflex durchgeht wage ich sehr stark zu bezweifeln. Bestenfalls wird ne "beherrschbare Spontanreaktion" draus, das mag dann strafmildernd berücksichtigt werden, aber straffrei bleibt man da net. Umgekehrt könnte man Dir aber dann auch das Wissen um diese antrainierten Attribute unterstellen und das Ganze auch strafschärfend würdigen. Als Rechtfertigung wirds aber niemals herhalten.

    @BämBäm
    Das kenne ich auch. Ist zwar unprofessionell, aber ich frage mich oft, warum manche Menschen denken Richter würden zwangsläufig weniger schlampig arbeiten als Handwerker. Hüben wie drüben gibts solche und solche.

    @Tumnus
    Auch da gilt es zu differenzieren. Es gibt auch durchaus Urteile in denen ein "nachträglicher" Stich mit nem Messer als Notwehr durchgegangen ist, weil der Verteidigungswille dabei "nicht vollends in den Hintergrund getreten" sei. Das ist ja das Dumme an der Notwehr, so einfach wie sie scheint ist sie nicht - jeder glaubt zu Beginn des Prozesses damit locker durchzukommen und hinterher gibts die langen Gesichter.

  6. #141
    WingChun77 Gast

    Standard

    Hallo!

    Was ist Notwehr?
    Notwehr ist diejenige Verteidigungshandlung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einen anderen abzuwehren.

    Steht ein Kampfsportler in Notwehrsituationen anders da als ein "Laie"?
    Ja und zwar "schlechter". Ich würde da noch einen Schritt weiter gehen und sagen, dass die Instinkthandlungen meist nicht mehr natürlich-animalisch funktionieren.

    Was darf er und was nicht?
    Nicht mehr und nicht weniger als ein Normalbürger auch. Tendenziell ist es sogar "blockiert" im Kopf, weil um den Umstand seiner scheinbaren Fähigkeiten weiß.

    Muss man sich als Kampfsportler outen?Zweischneidiges Schwert: Wenn wir es nicht tun und "re-agieren", dann hätten wir warnen sollen/können/müssen. Wenn wir warnen und dann "re-agieren", dann könnte das Gegenüber noch mehr provoziert werden. Bauchgefühl...

    LG

    G

  7. #142
    Registrierungsdatum
    24.10.2005
    Beiträge
    4.986

    Standard

    Luggage hat recht. Punkt. Und das wurde hier in diesem Forum auch schon ausreichend diskutiert und es führt zu nichts wenn man erfolglos mit noch so hanebüchenen Beispielen versucht dies zu wiederlegen.

    Zitat Zitat von WingChun77 Beitrag anzeigen
    Muss man sich als Kampfsportler outen?Zweischneidiges Schwert: Wenn wir es nicht tun und "re-agieren", dann hätten wir warnen sollen/können/müssen. Wenn wir warnen und dann "re-agieren", dann könnte das Gegenüber noch mehr provoziert werden. Bauchgefühl...

    LG

    G
    Nein, man muß nicht warnen und sich nicht "outen". Woher kommt dies "Mär" nur? Wenn man natürlich nach einer SV-Situation von einem Beamten gefragt wird, sollte man doch wahrheitsgemäß antworten. Und vor Gericht sollte dies sowieso klar sein.

    Wer natürlich ohne gefragt zu werden sagt "Ey alta, bin isch krass Kickbox, alta hätt isch locker wixxer massakern könn, ey" ist selber schuld
    Zitat Kohleklopfer: "Ich will in dem Moment kämpfen, und keinen Workshop über Mundhygiene halten."

  8. #143
    Tumnus Gast

    Standard

    Ich muss gestehen,ich hab soebenzum ersten Mal wirklich darüber nachgedacht, wie man denn das Gegenüber warnt,dass man KK/KS- Erfahrung hat. Für mich war das eigentlich nie Option,da ich immer nur Ärger mit Leuten hatte,die sich dadurch vermutlich eher provoziert gefühlt hätten.
    Ich glaube aber,dass das in manchen Situationen durchaus zweckdienlich sein kann,und ein selbstbewusstes,souverän-deeskalatives Auftreten noch positiv untermauern kann,wenn vernünftig rübergebracht.

  9. #144
    WingChun77 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Tori Beitrag anzeigen
    Punkt.
    Punkt!

  10. #145
    Registrierungsdatum
    13.03.2010
    Beiträge
    4.470

    Standard

    Zitat Zitat von Tori Beitrag anzeigen
    Luggage hat recht. Punkt. Und das wurde hier in diesem Forum auch schon ausreichend diskutiert und es führt zu nichts wenn man erfolglos mit noch so hanebüchenen Beispielen versucht dies zu wiederlegen.



    Nein, man muß nicht warnen und sich nicht "outen". Woher kommt dies "Mär" nur? Wenn man natürlich nach einer SV-Situation von einem Beamten gefragt wird, sollte man doch wahrheitsgemäß antworten. Und vor Gericht sollte dies sowieso klar sein.
    Möglicherweise von dem "Boxerurteil", das Luggage hier gepostet hat?

    Ob man dann hinterher dem Beamten das sagen sollte? Warum sollte man das? Es käme eine Anzeige wegen Körperverletzung in Betracht, da muss man sich dann gar nicht zu äußern (außer zu den Personalien - aber dazu gehört Kampfsportler sein nun mal nicht). Dasselbe vor Gericht.

    Es gibt gar keinen Grund den Strafverfolgungsbehörden das auf die Nase zu binden, den wenn es gewürdigt wird, dann allenfalls zum Nachteil. Kampsporterfahrung wird bei der Bewertung ob Notwehr oder nicht nie zu einem breiteren Rahmen führen.

  11. #146
    oliverk71 Gast

    Standard

    Zitat Zitat von JuJutsuGuy Beitrag anzeigen
    Was ist Notwehr?
    juris BMJ - Startseite
    Wurde allein hier wohl tausende Male erörtert.

    Zitat Zitat von JuJutsuGuy Beitrag anzeigen
    Steht ein Kampfsportler in Notwehrsituationen anders da als ein "Laie"?
    Na klar! Er ist trainierter und verliert vielleicht den Kampf, weil er sich für unbesiegbar hält

    Im Grunde nutzt es nichts, wenn wir hier solche Fragen zum zigtausendsten Mal neu erörtern. Es gibt hier und da einige Ansammlungen mit Tipps solcher Art, mal mehr mal weniger brauchbar.

    Ich hatte mal vor ein Buch zu dem Thema zu schreiben, also die interessanten Stellen aus dem WaffG und dem StGB zu Notwehr, Selbstverteidigung, Waffen usw in verständliche, übersichtliche Form zu packen. Habe das aber aus Zeitgründen nie vollendet (hab noch andere Hobbies).

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