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Thema: notwehr

  1. #1
    ghartl3 Gast

    Standard notwehr

    hallo,

    mir drängt sich immer mehr der gedanke auf, dass seitens des staates das notwehrrecht und das waffengesetz zu ungunsten der bevölkerung ausgelegt wird.

    wie komme ich dazu?
    waffengesetz lass ich mal aussen vor...

    wenn man mal bei einer sicherheitsberatung der polizei war, erfährt man folgendes:
    bei überfällen nicht wehren (mit dem könnte ich ja noch leben)
    wenn einbrecher im haus und du die möglichkeit hättest, ihn von hinten mit einem baseballschläger ausser gefecht zu setzen...laut polizei unbedingt vermeiden!!! (kein fair play...kein scherz)

    wenn die bösen androhen, dass man dich fesselt...laut polizei unbedingt zulassen und keinen widerstand leisten.
    ----------------------------
    das funktioniert mittlerweile so gut, dass die kriminalitätsrate unaufhörlich steigt.klar, die bösen haben nichts zu befürchten und die täter-opferumkehr funktioniert immer wieder prächtig.

    meine frage: gibt es hierfür triftige gründe, warum das der bevölkerung suggeriert wird??
    bei verischerungen weiss ich inzwischen, das viele einen schutz anbieten, wenn man sich verpflichtet, bei delikten keine gegenwehr anzusetzen.

    was ist da der hintergrund? um eventuellen regresszahlungen der täter zu entgehen?

    bitte um aufklärung.

  2. #2
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    Zitat Zitat von ghartl3 Beitrag anzeigen
    das funktioniert mittlerweile so gut, dass die kriminalitätsrate unaufhörlich steigt.klar, die bösen haben nichts zu befürchten und die täter-opferumkehr funktioniert immer wieder prächtig.
    +1

    1984 lässt grüssen!

  3. #3
    Acenes Gast

    Standard

    Ob Du Dich bei einem Überfall wehren sollst...naja, das muss jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall könnte man dann wenigstens von "Notwehr" sprechen. Vorausgesetzt ist die Verhälnismäßigkeit Deiner Gegenwehr. Wenn Du aber jemandem, der Dir Deine PS3 klauen will, mit einem Baseballschläger von hinten auf die Rübe gibst...... naja....unverhältnismäßig eben....

  4. #4
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    Zitat Zitat von Acenes Beitrag anzeigen
    Ob Du Dich bei einem Überfall wehren sollst...naja, das muss jeder für sich entscheiden. Auf jeden Fall könnte man dann wenigstens von "Notwehr" sprechen. Vorausgesetzt ist die Verhälnismäßigkeit Deiner Gegenwehr. Wenn Du aber jemandem, der Dir Deine PS3 klauen will, mit einem Baseballschläger von hinten auf die Rübe gibst...... naja....unverhältnismäßig eben....
    Laut Gesetz gibt es KEINE Verhältnissmäsigkeit in der Notwehr! Wäre Sensationell, wenn das auch die breite Masse mal verstehen würde

  5. #5
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    Zitat Zitat von Acenes Beitrag anzeigen
    Vorausgesetzt ist die Verhälnismäßigkeit Deiner Gegenwehr.
    ich will auch mal

    http://www.kampfkunst-board.info/for...echt-sv-78769/
    It 's not who I'm underneath but what I do that defines me. Bruce Wayne
    Dabei würdest Du sogar beim Schattenboxen verlieren. Kannix

  6. #6
    Icewing Gast

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    Zitat Zitat von ghartl3 Beitrag anzeigen
    ...
    das funktioniert mittlerweile so gut, dass die kriminalitätsrate unaufhörlich steigt.

    ...

    bitte um aufklärung.
    Bitte:
    Sinkende Kriminalitätsrate: Das Mord-Rätsel | Gesellschaft | ZEIT ONLINE

    Polizeistatistik: Kriminalität in Deutschland geht zurück - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Panorama

    BMJ - Kriminologie; Kriminalprävention - Zweiter Periodischer Sicherheitsbericht

    Kriminalität in Deutschland - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

    Aber über die Kriminalitätsrate gibt es hier glaub ich schon ein paar Diskussionen...

  7. #7
    Acenes Gast

    Standard

    Jut. In dem Beitrag steht alles drin. Egal wie man es nun nennt - hier heisst es: "5.) krasses Missverhältnis der betroffenen Güter" - man dürfte einen Einbrecher, der Dich nicht körperlich bedroht, nicht hinterrücks mit einem Baseballschläger niederstrecken. Da verlierst Du wahrscheinlich vor jedem Gericht.

  8. #8
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    Zitat Zitat von Icewing Beitrag anzeigen
    Bitte:

    Aber über die Kriminalitätsrate gibt es hier glaub ich schon ein paar Diskussionen...
    ???

    Mehr Gewalt auf offener Straße

    Negativ verlief hingegen die Entwicklung von Gewalt auf deutschen Straßen: So weist die Kriminalstatistik 72.904 Fälle gefährlicher und schwerer Körperverletzungen im öffentlichen Raum aus, ein Zuwachs von 9,1 Prozent im Vergleich zu 2007. Zugleich stieg auch die Gewalt gegen Polizisten. Mit 28.272 Delikten wurde ein neuer Höchststand erreicht. Bei jeder dritten aufgeklärten Gewalttat wie Mord, Totschlag, Raub oder gravierenden Körperverletzungen war Alkohol im Spiel.

  9. #9
    ilyo Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Acenes Beitrag anzeigen
    Jut. In dem Beitrag steht alles drin. Egal wie man es nun nennt - hier heisst es: "5.) krasses Missverhältnis der betroffenen Güter" - man dürfte einen Einbrecher, der Dich nicht körperlich bedroht, nicht hinterrücks mit einem Baseballschläger niederstrecken. Da verlierst Du wahrscheinlich vor jedem Gericht.
    Nö. Krasses Missverhältnis meint gerade nicht die Stufe zwischen körperlicher Unversehrtheit und Eigentum, sondern geht eher in Richtung wertloser Plunder gegen Leben.

    Zur Statistik:
    • Fälle von Gewaltkriminalität | Statistik
    Statistiken sind n Haufen heiße Luft.

    Zum Thema selbst: was die Polizei empfiehlt und was die Rechtsprechung hinterher zulässt, sind GANZ häufig 2 verschiedene Paar Schuhe.

    Die 1984-Theorien würde ich jedenfalls nicht gleich auspacken

  10. #10
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    Zitat Zitat von Acenes Beitrag anzeigen
    Jut. In dem Beitrag steht alles drin. Egal wie man es nun nennt - hier heisst es: "5.) krasses Missverhältnis der betroffenen Güter" - man dürfte einen Einbrecher, der Dich nicht körperlich bedroht, nicht hinterrücks mit einem Baseballschläger niederstrecken. Da verlierst Du wahrscheinlich vor jedem Gericht.
    Zitat Zitat von ilyo Beitrag anzeigen
    Zum Thema selbst: was die Polizei empfiehlt und was die Rechtsprechung hinterher zulässt, sind GANZ häufig 2 verschiedene Paar Schuhe.
    Und Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist ein himmelweiter Unterschied!

    Ein betrunkener Student muss zusehen, wie sein Kumpane von 5 Serben verprügelt wird...... und als die dann auf ihn losgehen wollen, zieht er trotz 2 Promille (nachgewiesen!) im Blut in einem Anflug von geistesgegenwart sein Messer, und wehrt sich verzweifelt, dabei sticht er einem der Angreifer in den Hals.

    Notwehr? Sollte man meinen... beindruckt sein davon, das er trotz Betrunkenheit sich wehren konnte.

    Was passiert in Deutschland? Zunächst einmal wird festgehalten, dass nur einer der Aggressoren ihn angriff, die anderen seien nur rumgestanden. Und zweitens wurde behauptet, er hätte "gezielt" in den Hals gestochen, und das sei eine Überschreitung er Notwehr. GEZIELT????? er Junge hatte 2 Promille..... wäre ER der Angreifer gewesen, hätte ein geschickter Rechtsverdreher behauptet, er wäre nur verminder zurechnugnsfähig gewesen, und hätte wegen seiner schweren Kindheit etc. blablazugestochen, und er hätte Bewährung gekriegt.

    So aber wurde er zu DREI JAHREN Knast verurteilt.... weil er sein Leben verteidigt hat

    Ein über 70 jährigen, auf Krücken gehender Mann wurde verurteilt, weil er sich mit einer Schusswaffe gegen eine Bande von Einbrechern wehrte, welche ihn fesselten und ausraubten (konnte sich befreien, und hat geschossen)

    Ein Aufschrei, nachdem ein Polizist einem Irren in den Rücken geschossen hat, während dieser mit einem Fleischermesser versuchte einen Kollegen zu töten. Wieso Aufschrei? Nun... nach Meinung der Beurteilenden Behörden hätte er versuchen müssen, ihn zu entwaffnen... und in den Rücken schiese geht ja mal gar nicht. Entwaffnen? Sind die irre? Die sollte man mal in nen winzigen Raum sperren mit einem Messerstecher, mal sehen, wie einfach entwaffnen ist


    Und das sind nur die Beispiele, die mir grad so im Ohr klingeln.......

    Dass das Opfer zum Täter gemacht wird, und der Täter zum Opfer, ist heute gang und gäbe... ich kann nicht os viel fressen, wie ich kotzen möchte!

  11. #11
    Transminator Gast

    Standard

    Im Zweifelsfalle werde ich mich immer so verteidigen / so aggieren, wie ich es in der Situation fuer erforderlich halte und mich hinterher mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, da die aktuellen Konsequenzen vorrang haben.
    Bei einem Einbrecher gehe ich vom schlimmsten aus: Der will morden, deshalb muss er schnellsten ausser Gefecht gesetzt werden. Da gehe ich kein Risiko ein. Fertig. Woher soll ich wissen ob er bewaffnet ist oder nicht?

    Sich fesseln lassen und vollkommen hilflos sein? Nicht, wenn ich es verhindern kann. Wer garantiert mir das ich keinen Zurwehme vor mir habe? Soll ich darauf hoffen das es ein "freundlicher" Einbrecher ist?

    Generell gilt: Wenn ich die Situation glimpflich beenden kann (mit geringem Risiko meinerseits) dann tue ich das, aber meine Sicherheit und die meiner Familie/Freunde hat Vorrang. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um und das sollte jeder Einbrecher wissen.

    Ausserdem muesste mir das Gericht erstmal nachweisen das er mir vorher nicht verbal gedroht hat, mich oder meine Familie umzubringen, das Haus anzuzuenden etc. Wenn er bewaffnet ist, hat er noch schlechtere Karten, sich da rauszureden.

  12. #12
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    Standard

    Zitat Zitat von Transminator Beitrag anzeigen
    Im Zweifelsfalle werde ich mich immer so verteidigen / so aggieren, wie ich es in der Situation fuer erforderlich halte und mich hinterher mit den rechtlichen Konsequenzen auseinandersetzen, da die aktuellen Konsequenzen vorrang haben.
    Bei einem Einbrecher gehe ich vom schlimmsten aus: Der will morden, deshalb muss er schnellsten ausser Gefecht gesetzt werden. Da gehe ich kein Risiko ein. Fertig. Woher soll ich wissen ob er bewaffnet ist oder nicht?
    +1

    ICH persönlcih würde bei einem Einbrecher sofort die Knarre hervornehmen und das Schwein erschiessen, nicht aufhören, bis er aufhört sich zu bewegen.
    Dann kann er weder zurückschiessen, wenn er noch lebt, und er kann auch nicht vor Gericht aussagen

    Und aus Angst vor juristischen Folgen würde ich ihn im anliegenden Wald verscharren......

    Im Zweifelsfalle bin ich lieber temporär im Knast, als für immer tot!

  13. #13
    yunbao Gast

    Standard

    Und das sind nur die Beispiele, die mir grad so im Ohr klingeln.......

    Dass das Opfer zum Täter gemacht wird, und der Täter zum Opfer, ist heute gang und gäbe... ich kann nicht os viel fressen, wie ich kotzen möchte!
    Heftige Geschichten.... finds auch ne Frechheit was für Urteile vor Gericht oft getroffen werden. Überhaupt wenns um Vergewaltigung geht

    Mich wunderts aber nicht. Die, die entscheiden müssen kennen die Vorfälle ja nur als trockene Lektüre. Die haben doch eigentlich keinen Plan wie es ist sich selber in so einer Situation zu befinden.

    mfg,
    yunbao

    edit:
    +1

    ICH persönlcih würde bei einem Einbrecher sofort die Knarre hervornehmen und das Schwein erschiessen, nicht aufhören, bis er aufhört sich zu bewegen.
    Dann kann er weder zurückschiessen, wenn er noch lebt, und er kann auch nicht vor Gericht aussagen

    Und aus Angst vor juristischen Folgen würde ich ihn im anliegenden Wald verscharren......

    Im Zweifelsfalle bin ich lieber temporär im Knast, als für immer tot!
    Stimme ich dir voll und ganz zu! Der Typ ders drauf anlegt ist selber schuld. Punkt.

  14. #14
    Transminator Gast

    Standard

    "Bei jeder dritten aufgeklärten Gewalttat wie Mord, Totschlag, Raub oder gravierenden Körperverletzungen war Alkohol im Spiel. "

    Ja, aber die bösen Hanfraucher werden verfolgt...

    Aber es stimmt schon: Wenn die Gericht wirklich oft so urteilen (gegen das eigentliche Opfer) dann kann man wirklich nur noch Kotzen gehen...
    Aber ich bleibe dabei, in der Gefahrensituation macht man sowieso Instinktiv das was man fuer richtig haelt. Dann muss man hinterher eben drauf hoffen das man keine weltfremden Spinner als Richter hat.

  15. #15
    Acenes Gast

    Standard

    Zitat Zitat von Kraken Beitrag anzeigen
    Und Recht HABEN und Recht BEKOMMEN ist ein himmelweiter Unterschied!

    Ein betrunkener Student muss zusehen, wie sein Kumpane von 5 Serben verprügelt wird...... und als die dann auf ihn losgehen wollen, zieht er trotz 2 Promille (nachgewiesen!) im Blut in einem Anflug von geistesgegenwart sein Messer, und wehrt sich verzweifelt, dabei sticht er einem der Angreifer in den Hals.

    Notwehr? Sollte man meinen... beindruckt sein davon, das er trotz Betrunkenheit sich wehren konnte.

    Was passiert in Deutschland? Zunächst einmal wird festgehalten, dass nur einer der Aggressoren ihn angriff, die anderen seien nur rumgestanden. Und zweitens wurde behauptet, er hätte "gezielt" in den Hals gestochen, und das sei eine Überschreitung er Notwehr. GEZIELT????? er Junge hatte 2 Promille..... wäre ER der Angreifer gewesen, hätte ein geschickter Rechtsverdreher behauptet, er wäre nur verminder zurechnugnsfähig gewesen, und hätte wegen seiner schweren Kindheit etc. blablazugestochen, und er hätte Bewährung gekriegt.

    So aber wurde er zu DREI JAHREN Knast verurteilt.... weil er sein Leben verteidigt hat

    Ein über 70 jährigen, auf Krücken gehender Mann wurde verurteilt, weil er sich mit einer Schusswaffe gegen eine Bande von Einbrechern wehrte, welche ihn fesselten und ausraubten (konnte sich befreien, und hat geschossen)

    Ein Aufschrei, nachdem ein Polizist einem Irren in den Rücken geschossen hat, während dieser mit einem Fleischermesser versuchte einen Kollegen zu töten. Wieso Aufschrei? Nun... nach Meinung der Beurteilenden Behörden hätte er versuchen müssen, ihn zu entwaffnen... und in den Rücken schiese geht ja mal gar nicht. Entwaffnen? Sind die irre? Die sollte man mal in nen winzigen Raum sperren mit einem Messerstecher, mal sehen, wie einfach entwaffnen ist


    Und das sind nur die Beispiele, die mir grad so im Ohr klingeln.......

    Dass das Opfer zum Täter gemacht wird, und der Täter zum Opfer, ist heute gang und gäbe... ich kann nicht os viel fressen, wie ich kotzen möchte!
    100% agree!

    Ich habe lediglich anmerken wollen, dass ich nicht zwangsweise jemandem in die Fresse hauen muss, weil er A****loch zu mir sagt.... Dazu brauche ich keine Paragraphen etc.

    Real life: Ich habe einem hochaggressiven Typen, der mir einen 1 Liter Bierhumpen auf den Kopf schlagen wollte, in die Fresse gehauen. Leider mehr als einmal. Den Stress hatte ich! ICH hätte merken sollen, dass der Typ (den ich vorher noch nie in meinem Leben gesehen habe) besoffen ist und nicht weiß, was er tut. ICH hätte die Situation vermeiden sollen.... ICH, ICH, ICH...

    Wie Du siehst stehe ich diesbzgl. voll auf Deiner Seite - möchte nur auf die Konsequenzen hinweisen.

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